Das Angebot der PontonSchule wird gut angenommen und arbeitet mit großem Erfolg

Ponton-Schule von Gangway e. V.

Die Ponton-Schule ist ein internes Erziehungs- und Bildungsangebot des Jugendhilfeträgers Gangway e. V. Sie ist Teil des Stufenbetreuungsmodells und bereitet die Jugendlichen auf einen externen Hauptschulabschluss vor. Die Jugendlichen können dieses Schulangebot annehmen oder in das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) der Gewerbeschule G7 wechseln.

Das Angebot der Ponton-Schule wird gut angenommen und arbeitet mit großem Erfolg. Anfang der 90er Jahre startete der Schulbetrieb mit acht Schülern und einer Lehrerin. Aktuell werden 24 Jugendliche in der Ponton-Schule unterrichtet. Die externe Prüfung für den Hauptschulabschluss, an der vier Jugendliche in diesem Jahr teilnahmen, haben drei Jugendliche erfolgreich absolviert.

Der Unterricht wird zurzeit stundenweise durch die Behörde für Bildung und Sport (BBS) finanziert. Diese Finanzierung erfolgt aber nur anteilig für Schüler unter 16 Jahren. Die Betreuungsrealität zeigt, dass die Mehrzahl der Schüler dieses Alter überschreitet. Die Behörde für Soziales und Gesundheit (BSG) stellt eine halbe Sozialpädagogenstelle zur Verfügung. Fazit: Mit der aktuellen Finanzierung durch BBS und BSG können maximal die Kosten für die Beschulung von 12 bis 13 Jugendlichen abgedeckt werden. Bedarfsgerecht könnte der Schulbetrieb nur mit drei Lehrerstellen und einer anteiligen Finanzierung technischer Mittel betrieben werden.

Wir fragen den Senat:

1. Wie sind aktuell die Zuständigkeiten zwischen BBS und BSG hinsichtlich der Finanzierung der Ponton-Schule geregelt?

2. Beabsichtigt der Senat mit dem Haushalt 2007/2008, die Ponton-Schule bedarfsgerecht zu finanzieren?

Wenn ja, ab wann, in welcher Höhe und für wie viele Lehrerstellen soll eine Finanzierung erfolgen?

Wenn ja, aus welchem Haushaltstitel soll die Finanzierung erfolgen?

Wenn nein, warum ist der Senat der Ansicht, dass die aktuelle Finanzierung auskömmlich sei?

Beabsichtigt der Senat, hinsichtlich der Finanzierung eine mittelfristig tragbare Lösung mit dem Träger zu vereinbaren, um den Betrieb der Schule zu sichern?

3. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass Jugendliche aufgrund einer unzureichenden Finanzierung abgewiesen werden müssen?

Im Rahmen einer Zuwendung gewährt die Behörde für Bildung und Sport eine Unterrichts-Finanzierung für die in das Projekt aufgenommen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I des allgemeinbildenden Bereichs in dem Umfang der sonst in den Schulen anfallenden Kosten. Mit dieser Zuwendung finanziert der Träger die notwendigen Lehrerstellen. Die Behörde für Bildung und Sport geht von einer bedarfsgerechten Zuwendung aus und sieht keinen Nachsteuerungsbedarf. Für die in das Projekt aufgenommenen Schülerinnen und Schüler des berufsbildenden Bereichs erfolgt der Unterricht bedarfsgerecht durch Personal der staatlichen Beruflichen Schulen.

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz finanziert

1/2 Stelle Schulsozialarbeit. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

4. Wie viele Angebote der internen Beschulung gibt es bei Hamburger Jugendhilfeträgern? Um welche Angebote handelt es sich dabei genau?

Die Stiftung. Das Rauhe Haus betreibt ein Kooperationsprojekt zwischen Jugendhilfe und Schule. Beteiligt sind die stiftungseigene Wichernschule sowie die Kinder- und Jugendhilfe des Rauhen Hauses mit acht stationären Plätzen in einer Wohngruppe und vier externen Plätzen im Zusammenhang mit ambulanten Betreuungsmaßnahmen.

Der Träger Gangway e. V. betreibt im Zusammenhang mit seinen Betreuungsmaßnahmen nach § 34 SGB VIII ein trägerinternes Beschulungsprojekt mit 18 Plätzen, das darauf abzielt, junge Menschen an den Hauptschulabschluss heranzuführen.

In der Geschlossenen Unterbringung Feuerbergstraße des Landesbetriebes Erziehung und Berufsbildung wird eine heiminterne Beschulung angeboten. Je nach Leistungsvermögen des Teilnehmers kann dies zu einem extern abgenommenen Hauptschlussabschluss führen.

Die Rudolf-Ballin-Stiftung e. V. betreibt eine Einrichtung („Hubertushof", Rettenberg/Allgäu) mit internem Schulangebot, das fester Bestandteil des Vormittags ist. Ziel ist es den Anschluss an die Schulausbildung zu finden, einen Abschluss zu machen und eine berufliche Perspektive für das weitere Leben zu entwickeln. Die Einrichtung ist konzipiert für 16- bis 18-jährige Mädchen. Es gibt zwei Gruppen, die jeweils neun Mädchen aufnehmen können.

5. Wie viele Jungendliche, die in Jugendhilfeeinrichtungen in Hamburg stationär untergebracht werden, besuchen ein BVJ oder werden ggf. anderweitig extern beschult? Um welche Bildungsangebote handelt es sich und zu welchen Abschlüssen führen diese und wie verteilen sich die Jugendlichen auf diese Angebote?

Der Besuch eines BVJ oder einer anderweitigen externen Beschulung ist ein personenindividuelles Merkmal, dass nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer speziellen Jugendhilfemaßnahme steht und insofern nicht in der Geschäftsstatistik der Hilfen zur Erziehung erfasst wird. Dies gilt auch für die jeweiligen personenindividuellen Begründungen für die Auswahl einer speziellen Einrichtung der Jugendhilfe.

Eine Aktenauswertung sämtlicher aktueller Einzelfälle kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht bewältigt werden.

6. Welche Unterstützung erhalten stationär untergebrachte Jugendliche, die jeweiligen Jugendhilfeträger und Schulen im Falle einer externen Beschulung?

Für in Einrichtungen der Jugendhilfe betreute junge Menschen können im Einzelfall durch das zuständige Jugendamt zusätzliche Unterstützungsleistungen nach § 39 SGB VIII bewilligt werden. Im Zusammenhang mit einer externen Beschulung können dies beispielsweise die Kostenübernahme von Schularbeitenhilfen bzw. Nachhilfeunterricht oder Zuschüsse zu den Kosten von Klassenfahrten sein. Besondere institutionelle Unterstützungsleistungen sieht das Jugendhilferecht nicht vor.

7. Wie viele auswärtige Unterbringungen wurden in den Jahren 2004, 2005 und 2006 (Stichtag 30.09.2006) damit begründet, dass nur dort eine gemeinsame Unterbringung und Beschulung möglich sei?

Siehe Antwort zu 5.

8. Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Möglichkeit einer internen Beschulung in Jugendhilfeeinrichtungen Hamburgs?

Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.