Verantwortlichkeit für den begleiteten Förderortwechsel zwischen Kita und (Grund)schule

Seit dem August 2006 gibt es die neuen Leistungsarten zwei- bis siebenstündige Anschlussbetreuung Vorschulklassen (A VSK) und die Anschlussbetreuung nach Ganztagsschulen. Diese Leistungsarten bringen es mit sich, das zum Teil auch unter 6-jährige Kinder zweimal am Tag ihren Förderort wechseln müssen. Zusätzlich gibt es die verschiedensten vorschulischen Sprachförderkonzepte, bei denen auch Betreuungsortwechsel organisiert werden müssen (vgl. Drs. 18/ 4946). In der Antwort auf Frage 5 aus der Drs. 18/ 4946 heißt es in Bezug auf die nötigen Ortswechsel im Rahmen von Sprachförderkonzepten dass in Kooperation von Schule und Träger des Förderortes einvernehmliche Lösungen für den Ortswechsel organisiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Für welche Altersgruppen, die welche schulischen Angebote bzw. Leistungsarten oder Sprachförderangebote an zwei verschiedenen Förderorten wahrnehmen, hält es der Senat für notwendig, dass die Kinder für den Wechsel von einem Förderort zum anderen von Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen begleitet werden? Für welche Altersgruppen, die welche schulischen Angebote bzw. Leistungsarten oder Sprachförderangebote wahrnehmen, hält der Senat diesen begleiteten Förderortwechsel für nicht notwendig?

Der Wechsel des Förderortes beim Besuch von Vorschulklassen mit Anschlussbetreuung ergibt sich aus der bewussten Elternentscheidung für diese Form der Betreuung.

Grundsätzlich liegt die diesbezügliche Verantwortung bei den Eltern. Ob eine Begleitung erforderlich ist, lässt sich nicht nach dem Alter der Kinder, sondern nur anhand ihrer Fähigkeit beurteilen, ausreichend sicher am zu bewältigenden Verkehrsgeschehen teilzunehmen.

Die Teilnahme an der Sprachförderung gemäß § 28 a Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ist gesetzlich verpflichtend. Auch hier sind die Eltern für die Organisation des Weges zwischen Wohnort, Schule oder Kita und Förderort verantwortlich.

2. Wie viele Kinder welcher Altersgruppen müssen also derzeit für den Wechsel ihres Förderortes von Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen begleitet werden?

Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

3. Gibt es verbindliche Regelungen darüber, wer die Verantwortung und die Organisation für den begleiteten Betreuungsortwechsel im Rahmen von Hort- oder Anschlussbetreuung bzw. Durchführung von Sprachförderkonzepten zwischen den verschiedenen Förderorten Kita und (Grund)schule übernimmt? Wenn ja, welche Regelungen und wie lauten diese? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu 1.

4. Erhalten die Erzieher/-innen der Kitas bzw. die Lehrer/-innen der (Grund)schulen, welche einen begleiteten Förderortwechsel organisieren müssen, Personalwochenstunden für die Organisation des Förderortwechsels? Wenn ja, wie viele Personalwochenstunden wöchentlich an welchen Standorten? Wenn nein, warum nicht?

Separate Personalwochenstunden werden bei den Kitas für eine Wegbegleitung nicht veranschlagt. Bei den Grundschulen liegt eine Verrechnung von Funktionszeiten in der Entscheidung der Schulleitung. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

5. Hat der Senat Informationen darüber, dass die Kooperation von (Grund)schulen und Kitas bezüglich des Förderortwechsels nicht funktioniert? Wenn ja, an welchen Förderorten ist dies der Fall?

Den zuständigen Behörden sind Abstimmungsschwierigkeiten nur in wenigen Einzelfällen bekannt, die jeweils einvernehmlich behoben werden konnten. Im Übrigen hat der Senat sich hiermit nicht befasst.

6. Trifft es zu, dass zum Teil Eltern aufgefordert werden, diesen Förderortwechsel zu organisieren? Hält der Senat dies für eine angemessene Verfahrensweise?

Siehe Antwort zu 1.