Zulassungsbeschränkungen zu Veranstaltungen an der Universität Hamburg

Die neue Camupus-Management-Software „STiNE" an der Universität Hamburg schreibt eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ab diesem Semester obligatorisch vor. In diesem Zusammenhang mehren sich die Hinweise darauf, dass ein Großteil der angebotenen Veranstaltungen neuerdings Zulassungsbeschränkungen unterliegen. Vor allem in der ersten Anmeldephase werden viele Studierende nicht die Veranstaltungen bekommen, für die sie sich angemeldet haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Im Wintersemester (WS) 2006/2007 ist eine Anmeldung zu Lehrveranstaltungen nur teilweise (in den Bachelor- und Master-Studiengängen sowie in den zulassungsbeschränkten Lehrveranstaltungen der übrigen Studiengänge) obligatorisch. Die Zahl der beschränkten Veranstaltungen ist zwar gestiegen (siehe Antwort zu 4. und 5.), jedoch ist dabei zu berücksichtigen, dass beim Einsatz von STiNE auch diejenigen Fälle als Zugangsbeschränkungen erfasst werden, bei denen es lediglich um eine Umverteilung zur gleichmäßigen Auslastung gleicher Lehrveranstaltungen bzw. der Räumlichkeiten geht. Diese Umverteilung hat es auch zuvor bereits gegeben, sie wird jetzt verfahrensmäßig anders abgewickelt. Die statistischen Daten in den Antworten zu den nachfolgenden Fragen beruhen ganz überwiegend auf dem momentanen Datenbestand von STiNE. Eine Erhebung in konventioneller Weise wäre weder vom Umfang her noch in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich gewesen.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat auf der Grundlage der von der Universität Hamburg übermittelten Informationen die Fragen wie folgt:

Die Fragen beziehen sich auf das Wintersemester 2006/2007.

Bitte die Antworten zu 3.­9. nach Departments/Fachbereichen aufschlüsseln.

1. Wer beschließt nach welchem Verfahren über die Festsetzung von Zulassungsbeschränkungen für Lehrveranstaltungen? Wer kontrolliert die Rechtmäßigkeit dieser Festsetzung?

Die Festlegung von (maximalen) Teilnehmerzahlen (§ 50 Abs. 3 Hamburgisches Hochschulgesetz) für Lehrveranstaltungen ist Grund für Zulassungsbeschränkungen.

Die Festlegung der Gruppengrößen dient durchweg dem Ziel der Verbesserung der Betreuungsrelationen zur Erhöhung der Studienerfolgsquote entsprechend den Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen (Drs. 17/2914) und den Zielund Leistungsvereinbarungen zwischen Universität und der zuständigen Behörde. Die Festlegungen werden von der Universität im Rahmen der Lehrveranstaltungsplanung in die Berechnungen zur Kapazitätsermittlung eingestellt und schlagen sich über den

Curricularnormwert in der Festlegung der Studienanfängerplätze nieder. Diese Berechnungen werden von der zuständigen Behörde vor Erlass der Zulassungszahlverordnungen überprüft. Eine weitere Kontrolle der Rechtmäßigkeit kann im Wege der Rechtsaufsicht durch die zuständige Behörde, gegebenenfalls auch im Klagewege durch die Gerichte, erfolgen, wenn hierfür ein Anlass besteht.

2. Wie wird sichergestellt, dass die Universität trotz zulassungsbeschränkter Veranstaltungen ihre Lehrverpflichtungen erfüllt?

Aus verschiedenen Gründen (Zuweisungen aus Kapazitätsprozessen, mehrfache Besuche derselben Lehrveranstaltung, vorübergehende Doppelangebote für die Altund Neustudiengänge etc.) kam es und kann es immer wieder zu Engpässen bei einzelnen Lehrveranstaltungen kommen. Um zu erreichen, dass die Studierenden alle nach ihrem jeweiligen Curriculum vorgesehenen Lehrveranstaltungen dennoch zeitnah absolvieren können und das erforderliche Lehrangebot sichergestellt wird, gibt es im Rahmen von STiNE verschiedene Mechanismen:

1. In sogenannten Anmeldegruppen werden verschiedene äquivalente Lehrveranstaltungen in der Weise zusammengefasst, dass die Studierenden die Anmeldung mit Prioritäten versehen können; damit wird die Wahrscheinlichkeit, bereits in der ersten Anmeldephase einen Platz zu erhalten, deutlich erhöht.

2. STiNE ermöglicht anhand der aktuellen Anmeldezahlen rechtzeitig ­ und zwar noch im laufenden Anmeldeverfahren ­ über die ursprüngliche Planung hinausgehende Bedarfe zu erkennen und entsprechende Zusatzlehrveranstaltungen einzurichten.

Davon ist im laufenden Anmeldeverfahren bereits mehrfach Gebrauch gemacht worden.

3. Soweit einzelne Bewerbungen für Lehrveranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge nicht berücksichtigt werden konnten, bietet STiNE die Möglichkeit, diese im Folgesemester zu priorisieren.

4. Die Auswahl bei einem Überhang der Anmeldungen erfolgt nach verschiedenen kombinierbaren Kriterien, die eine Berücksichtigung der Bedeutung der Lehrveranstaltung für die einzelnen Curricula ermöglichen. Diese Kriterien werden von den jeweiligen Fächern festgelegt.

5. Schließlich kann in individuellen Härtefällen aufgrund einer Entscheidung des Prüfungsausschusses auch noch eine verbindliche Anmeldung über den Lehrveranstaltungsmanager erfolgen.

3. Wie viele Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Tutorien usw.) werden insgesamt an der Universität angeboten?

An der Universität werden im WS 2006/2007 insgesamt 4082 in STiNE erfasste Lehrveranstaltungen angeboten, wobei die Lehrveranstaltungen einer Anmeldegruppe nur einmal gezählt sind. Hinzu kommen noch ca. 500 in STiNE nicht erfasste Lehrveranstaltungen, für die jedoch keine Zugangsbeschränkungen bestehen, sowie die Tutorien. Zur Aufschlüsselung nach Fakultäten und Departments wird auf die Spalte 8 der anliegenden Tabelle verwiesen.

4. Wie viele dieser Veranstaltungen waren zulassungsbeschränkt? (Bitte auch nach Art der Zulassungsbeschränkung aufschlüsseln.)

Insgesamt sind 1584 Lehrveranstaltungen mit Maximalzahlen versehen. Zur Aufschlüsselung nach Fakultäten und Departments wird auf die Spalte 9 der anliegenden Tabelle verwiesen. Die Zulassungsbeschränkungen erfolgen aus didaktischen und räumlichen Gründen, eine Differenzierung ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht zu leisten.

5. Wie viele Veranstaltungen unterlagen in den vorhergehenden zwei Semestern Zulassungsbeschränkungen? (Bitte auch nach Art der Zulassungsbeschränkung aufschlüsseln.)

Von den 4536 Lehrveranstaltungen des Sommersemester 2006 waren 542 teilnehmerbeschränkt, von den 4569 Lehrveranstaltungen des WS 2005/2006 waren 581

Lehrveranstaltungen teilnehmerbeschränkt. Zur Differenzierung siehe Antwort zu 4.

6. In wie vielen Fällen konnte Studierenden nach der ersten Anmeldephase aufgrund von begrenzten Teilnehmendenzahlen kein Platz in der Veranstaltung zugeteilt werden, für die sie sich angemeldet hatten?

Es sind insgesamt bei 99 600 Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen 6080 Ablehnungen ausgesprochen worden (6,1 %). Darin enthalten sind wiederum die Mehrfachbuchungen und Ablehnungen im Rahmen von Anmeldegruppen, sodass auch hier die Zahl der Fälle, in denen es zu belastenden Auswirkungen kommt, deutlich geringer anzusetzen ist. Zudem wird sich die Fallzahl in der zweiten Anmeldephase noch einmal deutlich reduzieren. Zur Aufschlüsselung nach Fakultäten und Departments wird auf die Spalten 5 und 6 der anliegenden Tabelle verwiesen.

7. Wie viele Lehrveranstaltungsplätze wurden in der ersten Anmeldephase insgesamt vergeben?

Es wurden 93 520 Lehrveranstaltungsplätze bestätigt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.

8. Wie hoch war demnach das prozentuale Verhältnis zwischen bestätigten und abgewiesenen Anmeldungen zu Veranstaltungen?

Zum prozentualen Verhältnis wird auf die Spalte 7 der anliegenden Tabelle verwiesen.

Das prozentuale Verhältnis zwischen Anmeldungen und Ablehnungen erlaubt keine direkten Rückschlüsse auf die Auskömmlichkeit des Lehrangebots oder sonstige organisatorische Probleme. So kann jede Gruppenanmeldung grundsätzlich nur zu einer Bestätigung führen; sie impliziert aber notwendig eine Vielzahl (nämlich für alle übrigen Lehrveranstaltungen der Gruppe) von Ablehnungen, obwohl dies keine negativen Auswirkungen für den oder die Studierenden hat. Das Gleiche gilt für die Vielzahl von vorsorglichen Mehrfachanmeldungen, die nicht Gegenstand einer Gruppenanmeldung sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass valide Erkenntnisse ohnehin erst nach Abschluss beider Anmeldephasen möglich sind.

9. Wie viele Veranstaltungsplätze sind nach der ersten Anmeldephase noch offen?

Kurz nach Beendigung der ersten Anmeldephase konnten freie Lehrveranstaltungsplätze in einer Größenordnung von ca. 40 000 festgestellt werden. Diese Zahl reduziert sich stündlich in der jetzt laufenden zweiten Anmeldephase, die insbesondere die Restkapazitäten nach der ersten Anmeldephase betrifft, und zwar über die Fakultäten und Departments hinweg unterschiedlich.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18.