P+R-Parkhaus Poppenbüttel

Die P+R Betreibergesellschaft beabsichtigt am S-Bahnhof Poppenbüttel ein Parkhaus mit 500 Stellplätzen zu bauen. Das Parkhaus soll nach derzeitiger Planung nicht auf dem bisherigen P+R-Parkplatz errichtet werden, sondern über den Gleisen der S-Bahn in unmittelbarer Nähe zu Wohn- und Geschäftshäusern.

Der Standort über den Gleisen bedingt eine große Höhe des Gebäudes und hohe Kosten für Tragwerk und Sicherheit. Die direkte Nähe zu Wohn- und Geschäftshäusern verursacht Konflikte durch Lärm, Abluft, Verschattung und Beleuchtung.

Die aktuelle Planung wurde dem Ortsausschuss Alstertal am 27.09.2006 vorgestellt und soll offensichtlich gemäß § 18 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durch eine vereinfachte Plangenehmigung genehmigt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Das Angebot von Park-and-Ride-Stellplätzen an Schnellbahnstationen ist ein seit Jahrzehnten in Hamburg eingeführtes und bewährtes System zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Der S-Bahnhof Poppenbüttel ist dabei als Haltestelle im Bereich der äußeren Stadt an einem Linienendpunkt besonders attraktiv. Aufgrund dieser Lagegunst bestehen jedoch erhebliche Nutzungskonkurrenzen bei erhöhtem Stellplatzbedarf. Dieses führte u. a. zur Wahl eines Standortes über den Streckengleisen der S-Bahn. Die direkte Zuordnung zum Bahnsteigzugang ermöglicht kurze und damit attraktive Wege für die Nutzerinnen und Nutzer.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt.

1. Grundlagen, Gutachten und Planungen

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die von ECE bezahlt und von einem privaten Ingenieurbüro erstellt wurde, ist ein Mehrbedarf an 500

Stellplätzen ermittelt worden. Welche Gutachten und Untersuchungen liegen dem Senat für das P+R-Parkhaus außerdem vor?

Wer hat diese weiteren Gutachten beauftragt, angefertigt und bezahlt?

Wann sind die einzelnen Gutachten fertig gestellt worden?

In die Untersuchung verkehrlicher Auswirkungen aus der Erweiterung des Alstertaler Einkaufszentrums (AEZ) wurde das geplante P+R-Haus Poppenbüttel mit einbezogen. Auftraggeber der Verkehrsuntersuchung, veranlasst durch die Erweiterung des

AEZ, war die KG Einkaufs-Center-Entwicklung mbH. Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Ingenieurbüro Masuch und Olbrisch (M+O). Fertigstellungszeitpunkt war Dezember 2003.

Zur Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen wurden umfangreiche Planungen und Untersuchungen durchgeführt. Auftraggeber war die zuständige Behörde, Auftragnehmer WTM Engineers GmbH (WTM). Die Planungen dauern noch an.

Derzeit wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) ein Plangenehmigungsverfahren mit den entsprechend erforderlichen Prüfungen durchgeführt. Das Plangenehmigungsverfahren wird auf Antrag der DB Netz als Vorhabenträger durchgeführt. Das Plangenehmigungsverfahren läuft noch.

Als Alternativlösung wurde lt. Drs. 18/3567 auch ein Parkhausneubau westlich der S-Bahn auf dem derzeitigen P+R-Gelände untersucht. Welches Ergebnis ergab die Untersuchung für den westlichen Teil?

Die Alternativlösung eines P+R-Hauses auf dem derzeitigen P+R-Platz hätte aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des Bedarfs von 500 Stellplätzen zu einer nicht vertretbaren Gebäudehöhe geführt und ist daher als nicht nachbarschaftsverträglich eingestuft worden.

Ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen?

Welche Stelle hat die Beurteilung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen?

Die Entscheidung erfolgt durch das EBA als Genehmigungsbehörde.

Es wurde hierzu ein Screening unter Beteiligung des planenden Büros WTM, des Landschaftsplanungsbüros Beierbach, des zuständigen Bezirksamtes und der Genehmigungsbehörde durchgeführt.

Wurde die Zunahme des Schienenverkehr-Lärms durch die Deckelung der Strecke südlich des S-Bahnhofs untersucht?

Nein, da nach Aussage des planenden Ingenieurbüros keine Zunahme zu erwarten ist.

Falls ja, in welcher Untersuchung ist dies enthalten und welche Ergebnisse hat die Untersuchung? Wurde beim Ansatz der Lärmquelle der Bremsvorgang der Züge auf diesem Abschnitt berücksichtigt?

Entfällt.

Wurden in der Planung schallabsorbierende Bauteile, Lärmschutzwände oder eine Lärmschutzverkleidung des Parkhauses vorgesehen?

Falls ja, was genau wurde geplant?

Falls nein, warum nicht?

Nein. Die gültigen Lärmschutzgrenzwerte für die Parkhausnutzung werden ohne besondere Maßnahmen eingehalten.

1.10 Warum wurde auf das reguläre Verfahren der Planfeststellung nach AEG zugunsten einer vereinfachten Plangenehmigung verzichtet?

Dies ist eine Entscheidung des EBA.

1.11 Wäre das P+R-Parkhaus nach dem aktuellen Planungsstand auf Grundlage der HBauO, insbesondere im Hinblick auf die Abstandsflächen, genehmigungsfähig? Welche Abstandfläche ist nach Osten geplant?

Die Abstandsflächen entsprechen den Vorgaben der neuen Hamburgischen Bauordnung. In Richtung Osten wird die Abstandsfläche von 0,4 x Höhe eingehalten.

2. Träger öffentlicher Belange

Welche Träger öffentlicher Belange werden von dem Vorhaben berührt?

Wurde das Vorhaben mit all diesen Trägern öffentlicher Belange bereits abgestimmt?

Die Träger öffentlicher Belange sind durch das EBA beteiligt worden.

Falls nein, warum nicht?

Entfällt.