Grundschule

Die das Quartier in die Grundstückstiefe gliedernden Wiesenstreifen erlauben Blickbeziehungen auf den Deich, der als landschaftsprägendes Element die Trennlinie zwischen Bauflächen und freiem Landschaftsraum des Wesertals markiert. Zugunsten der Entwicklung von Wohnbauflächen an diesem Standort, als Arrondierung bestehender Siedlungsstrukturen und vor dem Hintergrund umfangreicher Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen wird auf die Erhaltung der unbebauten Binnendeichswiese verzichtet und die Veränderung des Ortsbildes in Kauf genommen. Eine Zerstörung des ländlich-dörflichen Charakters Habenhausens durch das neue Wohnquartier wird nicht gesehen.

Entwicklungsmöglichkeiten Schule und Sport

Die Schülerzahlen im Grundschulbereich sind bereits heute tendenziell rückläufig, sodass schulpflichtige Kinder aus dem Neubauquartier problemlos aufgenommen werden können und diesen Standort stärken. Mit der Planung, das Schulzentrum gegebenenfalls zur Ganztagsschule zu entwickeln ist auch eine bauliche Erweiterung verbunden. Die dafür benötigten Bauflächen sind auf dem Schulgrundstück vorhanden; Spiel- und Sportflächen würden durch diese Planung nicht reduziert. Nach Aussage der Schulbehörde sind zukünftige Entwicklungen an diesem Schulstandort gewährleistet, weiterer Flächenbedarf besteht nicht.

Voraussetzung für den Verzicht auf die im Plangebiet vorhandene Sportfläche (im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sport dargestellte Fläche) ist nach Aussage des Bedarfsträgers Sport die Verfügbarkeit einer alternativen Fläche für den Fußballverein. Mit der Bereitstellung dieser Fläche (bisher vom Hundesportverein gepachtet) entsprechen die zukünftig für den Sport verfügbaren Flächen dem Bedarf sowie der prognostizierten Entwicklung für diesen Standort. Für den Hundesport wurden verschiedene alternative Flächen betrachtet. Dem Verein wurden Angebote zur Verlagerung gemacht, die vom Verein geprüft werden. Eine Flächenoption besteht unmittelbar südlich der heute durch den Hundesportverein genutzten Flächen bzw. am Korbhauser Weg. Eine entsprechend den FNP-Darstellungen darüber hinausgehende Entwicklung neuer Sportflächen wird seitens des Bedarfsträgers nicht mehr verfolgt.

Zu 3. Verkehr/Lärm

Die aus dem neuen Wohnquartier resultierende Verkehrszunahme führt zu höheren Lärmimmissionswerten bei Wohngebäuden am Bunnsackerweg.

Die höheren Werte liegen allerdings immer noch unter den zulässigen Immissionsrichtwerten, sodass sich die Lebensbedingungen für die vorhandenen alten Quartiere nicht wie befürchtet deutlich verschlechtern werden. Das Wohngebiet ist über den Bunnsackerweg leistungsfähig an das übergeordnete Verkehrsnetz angebunden. Mehrverkehre durch die 140 zusätzlichen Wohneinheiten können im Stadtstraßennetz ohne Weiteres aufgenommen werden.

Die auf den Geltungsbereich der Neuplanung unterschiedlich einwirkenden Lärmquellen sind auf der Basis gutachterlicher Beurteilung soweit berücksichtigt worden, dass gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse gewährleistet werden. Hinsichtlich der Lärmeinflüsse durch Flug- und Autobahnlärm werden wie in vergleichbaren Wohnlagen passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, schallabsorbierende Fensterlaibungen) festgesetzt, um die Einhaltung der erforderlichen Mittelungspegel für Innenräume zu garantieren, die den besonderen Schutz ruhebedürftiger Räume und damit gesunde Lebensbedingungen gewährleisten.

Hinsichtlich des Fluglärms sind sowohl die Start- als auch Landegeräusche durch die Ergebnisse der Messstellen in die Lärmbetrachtung mit einbezogen. Die im Gutachten besondere Berücksichtigung der Westwindlage ist nicht zu beanstanden, weil diese Windlage in Bremen vorherrscht.

Zu 4. Energie

Die städtebauliche-architektonische Konzeption mit sowohl nach Süden als auch nach Südwest orientierten Gebäudelagen und den vorgesehenen Flachdächern ermöglichen jederzeit den Einsatz von Solaranlagen auf den Gebäuden. Weiter trifft der Bebauungsplan Festsetzungen zu den gebäudeenergetischen Standards. Bei der Errichtung von Gebäuden ist durch geeignete bauliche und technische Vorkehrungen zu gewährleisten, dass der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes mindestens unter 30 % unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2007) liegt (siehe textliche Festsetzung Nr. 12).

Darüber hinaus gehende Energieversorgungsansätze (Blockheizkraftwerk) wurden in Abstimmung mit dem Fachressort geprüft. Sie haben sich als wirtschaftlich nicht vertretbar erwiesen.

Zu 5. Eingriff in die Weseraue

Das ehemals zur Weseraue gehörende Plangebiet wurde mit der Eindeichung der Weseraue entzogen.

Die in der Neuplanung getroffenen Festsetzungen zum Hochwasserschutz sowie die Ausweisung von Bauflächen im Bereich des Deichknies sind von der Fachbehörde und dem Deichverband ­ auch unter Berücksichtigung künftiger Klimaveränderungen und dadurch erhöhter Sturmflutwasserstände ­ geprüft worden. Bedenken gegen die Bebauung der deichnahen Flächen bestehen nicht. Eine Rückdeichung, die, wenn überhaupt, zum Gewinn von Retentionsräumen sinnvoll ist, steht an dieser Stelle nicht zur Diskussion. Der Rückbau der bestehenden Deichlinie ist nicht erforderlich. Mit dem Freihaltestreifen an der Deichbinnenseite ist für folgende Generationen die Möglichkeit zur Deicherhöhung und -verstärkung gegeben.

Für einen erhöhten Oberwasserabfluss ist die direkt angrenzende Überlaufschwelle mit der Flutmulde so ausgelegt, um Hochwasser schadlos abzuführen, soweit es nicht über das Weserwehr abfließt. An dieser Stelle eine Rückdeichung vorzunehmen wäre nicht sinnvoll. Ähnlich verhält es sich bei Sturmflutereignissen aus der Nordsee/Unterweser. Das Baugebiet liegt von der Nordsee aus gesehen hinter der Siedlungsfläche Bremens. Hier durch Rückdeichung zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen oder zu fordern verspricht keinen Nutzen für die zu schützende Bevölkerung der Stadt Bremen. Aufwendungen für die Erschließung des Baugebiets sind durch den Vorhabenträger zu tragen.

Zu 6. Auswirkungen des geplanten Eingriffs in die Naturausstattung des Plangebietes

In der Begründung wird ausgeführt, dass keine Amphibiengewässer im Planbereich vorhanden sind; diese Aussage trifft nicht zu. Zwei kleine Gewässer am Deichfuß wurden nicht erfasst. Deren Amphibienlaichfunktion des Geltungsbereichs mit folgendem Ergebnis beurteilt:

· Der in der Stellungnahme genannte geöffnete Grabenbereich im Übergang verrohrter Grabenabschnitt/Deichentwässerungsgraben fiel aufgrund Trockenfallens als Amphibienlaichgewässer aus.

· Ein weiteres kleines Gewässer stellt ein Reproduktionsgewässer für Grasfrosch, Erdkröte und Teichmolch dar. Aufgrund ungünstiger Größe und Struktur und geringer Laichfeststellungen ist der Wert als nicht sehr hoch einzuschätzen.

· Als potenzielle Sommerlebensräume für Amphibien stehen das bestehende Grünland und eine kleine Brache in Gewässernähe im Geltungsbereich zur Verfügung und großflächige Gehölzbereiche und Gründlandflächen im Außendeichsbereich. Aufgrund des sehr kleinen Laichplatzes im Untersuchungsgebiet und der weit attraktiveren Sommerlebensräume auf der anderen Deichseite ist davon auszugehen, dass das Planungsgebiet als Sommerlebensraum für Amphibien nur einen geringen Wert hat.

· Die im Bereich der Korbinsel vorgesehene Kompensation durch Anlage von Weserufergewässern, einschließlich Tiefwasserbereich, auf einem Drittel von 2 m unter Geländeniveau, auf einem weiteren Drittel von mindestens 1 m unter Geländeniveau und des Zulassens der Sukzession auf jetzigen Grünlandflächen kann eine ökologische Aufwertung der dort jetzt bestehenden Lebensräume als Reproduktions- und Ganzjahreslebensraum für Amphibien (Grasfrosch, Erdkröte und Teichmolch) erreicht werden.

Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.

Zu 7. Auswirkungen des geplanten Eingriffs auf das Naturschutzgebiet Habenhausen

Das Naturschutzgebiet Arsten-Habenhausen liegt an dem bereits heute von der Bevölkerung intensiv zur Erholung genutzten Habenhauser Deichs. Viele Hundebesitzer benutzen diese Wegstrecke; häufig sind die Hunde nicht angeleint. Es ist nicht zu erwarten, dass Probleme mit frei laufenden Hunden durch die geplante Wohnbebauung erheblich verstärkt werden. Für nicht sehr attraktiv. Vor diesem Hintergrund sind durch die geplante Wohnbebauung jenseits des Deichs keine negativen Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Arsten-Habenhausen zu erwarten.

Zu 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Die im Planbereich festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft stellen keine Ausgleichsflächen im Sinne einer naturschutzfachlichen Aufwertung dar. Sie werden daher auch nicht in der Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich aufgeführt. Da die Eingriffsermittlung ­ wie im Umweltbericht beschrieben ­ auf der Grundlage der Gegenüberstellung von Bestand und künftigem Zustand, einschließlich der geplanten öffentlichen und privaten Grünflächen, erfolgte, bezweckt diese Festsetzung lediglich einen entsprechenden Erhalt dieser Flächen und Biotopwerte, sodass jede zusätzliche Bebauung den Festsetzungen widerspräche.

Die Pflanzbindung für 60 Straßenbäume (siehe textliche Festsetzung Nr. 13.3) ist demgegenüber eine Ausgleichsmaßnahme auf öffentlicher Verkehrsfläche.

Die landschaftsprägende Baumreihe am Deich setzt sich im Wesentlichen aus Pappeln, Spitzahorn, Hainbuchen, Eichen, Kastanien, Salweiden und Robinien zusammen. Mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der Baumreihe ist es durchaus günstig, zur Förderung der Baumarten Eiche, Ahorn, Hainbuche und Kastanie einige Pappeln herauszunehmen, die mit ihren großen Baumkronen die vorgenannten Arten in ihrer Entwicklung unterdrücken.

Mit den Salweiden und den Hauszwetschgen gibt es einen Baumbestand, der einen hohen Totholzanteil aufweist und damit zahlreichen Lebewesen einen besonderen Lebensraum anbietet. Durch einen Rückschnitt der Weiden und einen Obstbaumschnitt der Hauszwetschgen gegen ein frühzeitig endgültiges Vergreisen kann dieser Bestand im Unterwuchs der zukünftig neuen Baumgeneration aus Kastanie, Eiche und weiteren stabilen Einzelarten stabilisiert werden. Damit bleibt im gesamten Bestand ein gewisser Totholzanteil sinnvoller Weise erhalten. Dieser Anteil kann auch durch das Stehenlassen weniger Stämme von alten auf 3 bis 4 m hinuntergesetzten Pappeln ergänzt werden.

Im Übrigen sind entsprechend der Verkehrssicherungspflicht Rückschnitte bzw. Abholzungen vorzunehmen, wenn krankes oder totes Holz Risiken darstellen. Eine Aufnahme der planexternen Kompensation in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre nur möglich, wenn für die Ausgleichsflächen ein Teilgeltungsbereich ausgewiesen würde. Landesgrenzen überschreitend ist dies nicht möglich. Gemäß § 1 a Abs. 3 können aber anstelle von Darstellungen und Festsetzungen auch entsprechende städtebauliche Verträge geschlossen oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde bereitgestellten Flächen getroffen werden.

Die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen und die dauerhafte Sicherung der planexternen Ausgleichsflächen auf der Korbinsel sind mit dem Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag geregelt worden.