Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässe

Unter der Federführung Schwedens führen die nordischen Staaten Dänemark, Finnland und Norwegen gemeinsam mit den norddeutschen Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Hamburg ein Projekt zur Entwicklung der Koordination von nationalen Verkehrsinformationssystemen, insbesondere von Telematikanwendungen, durch. Hamburg hat die Projektabwicklung federführend für die norddeutschen Bundesländer übernommen. Leertitel, da zum Zeitpunkt der Veranschlagung die Höhe der voraussichtlichen Einnahmen nicht feststellbar ist. Die Einnahmen fließen über den Einnahmetitel 272.01 dem Ausgabetitel 526.04 zu.

­ Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer für Betriebs- und Unterhaltungsmaßnahmen in der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen ­

Diese Mittel werden eingesetzt zur Abdeckung der mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in projektbezogenen Kontrakten für seine betriebs- und unterhaltungsbezogenen Leistungen im Aufgabenbereich der Auftragsverwaltung Bundesfernstraßen (z. B. Betrieb Autobahnmeistereien, Tunnelbetrieb) vereinbarten Honorare und Entgelte. Mit den Honoraren und Entgelten finanziert der Landesbetrieb seine Personal- und Sachkosten ebenso wie eingekaufte Dienstleistungen (z. B. Ingenieur-, Architekten- und Vermessungsleistungen) sowie ggf. sonstige Kosten (vgl. bei 6300.799.01 und im Wirtschaftsplan des LSBG sowie Drucksache 18/4149 vom 25. April 2006).

Siehe auch Erläuterungen zu 6300.231.

542.

­ Betriebsausgaben öffentliche Beleuchtung einschließlich Lichtsignalanlagen ­

Die Mittel sind vorgesehen für

­ den Betrieb, die Unterhaltung und Instandsetzung von Anlagen der öffentlichen Beleuchtung einschließlich Leuchtverkehrszeichen, der Verkehrssteuerung einschließlich der Bewirtschaftung und die Beseitigung von Sachschäden an den Anlagen,

­ die Unterhaltung sowie sonstiger Kosten für die Zentralsteuerungsämter sowie

­ die Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).

Diesem Titel fließen die Einnahmen des Titels 281. „Erstattungen Dritter für die Betriebskosten öffentlicher Beleuchtung einschließlich Lichtsignalanlagen" zu. Soweit bei Sachbeschädigungen Verursacher feststellbar sind und zu Leistungen herangezogen werden können, fließen die entsprechenden Einnahmen aus den Titeln der Bezirke

­ Beseitigung unbefugt abgestellter Kfz sowie Arbeiten für fremde Rechnung, Zweckzuweisung an die Bezirke ­

Die Kosten, die für die Durchführung von Aufträgen Dritter von den Auftraggebern erstattet werden, werden bei den Titeln 1230.125.95 bis 1830.125.95 vereinnahmt. Die anfallenden Verwaltungsgemeinkostenzuschläge werden bei den Titeln 1230.271.03 bis 1830.271.03 nachgewiesen. Die Aufwendungen für den Abtransport und die Verwahrung unbefugt abgestellter, nicht zugelassener und nicht fahrbereiter Fahrzeuge, werden soweit möglich vom Fahrzeughalter eingezogen, bei den Titeln 1230.119.02 bis 1830.119.02 vereinnahmt und fließen den Ausgabemitteln wieder zu.

Die veranschlagte Verpflichtungsermächtigung dient der Abdeckung von Aufträgen, die durch Bürgschaften etc. abgesichert sind.

Die Aufteilung auf die Bezirke erfolgt gemäß § 39 Absatz 2 BezVG nach dem erwarteten nächstjährigen Bedarf. Die Mittel werden im Wege der Sollübertragung auf die Einzelpläne der Bezirksämter wie folgt verteilt:

Den Ländern stehen nach den §§ 5 und 8 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs [Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I Seite 2378, 2395), zuletzt geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 vom 29. Juni 2006 (BGBl. I Seite 1402)] Mittel für den ÖPNV aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zu.

Die nachfolgend erläuterten Ausgaben werden jeweils aus diesen Regionalisierungsmitteln finanziert, die über den Einnahmetitel 231.02 dem Ausgabetitel 682.02 zufließen und von dort an die fachlich zuständigen Maßnahmetitel verfügt werden:

­ Zahlungen auf Grund von Vereinbarungen zwischen Hamburg und den Nachbarländern auf dem Gebiet des ÖPNV ­ (632.01)

Über diesen Titel werden Zahlungen auf Grund der mit Schleswig-Holstein abgeschlossenen Rahmenvereinbarung vom 25. Mai 1984 geleistet. Gemäß dieser Vereinbarung hat Hamburg sich verpflichtet, nach der Inbetriebnahme der U-Bahn-Verlängerung nach Norderstedt-Mitte (September 1996) für die Entbindung der AKN von der Betriebspflicht für diesen von ihr ehemals betriebenen Streckenabschnitt (Betriebsteil Alster-Nord-Bahn ­ ANB) an das Land Schleswig-Holstein für die Dauer von zwölf Jahren einen Festbetrag von jährlich 0,23 Mio. Euro zu leisten. Auf Grund der bei 6300.231.02 beschriebenen Verfahrensänderung wird der Titel ab 2007 als Leertitel veranschlagt.

­ Zahlungen auf Grund von Vereinbarungen zwischen Hamburg und kommunalen Gebietskörperschaften auf dem Gebiet des ÖPNV ­ (633.01)

Es werden u. a. die Kostenbeiträge gezahlt (beginnend 1997), die zwischen Hamburg und den Aufgabenträgern Niedersachsens im Zusammenhang mit der Neuorganisation des ÖPNV für HVV-Verkehrsleistungen vereinbart worden sind, die von auswärtigen Verkehrsunternehmen (KVG Stade) auf hamburgischem Gebiet erbracht werden (vgl. Drucksache 15/6662 „Strukturveränderungen im ÖPNV auf Grund von Vereinbarungen zwischen Niedersachsen und Hamburg" vom 10. Dezember 1996). Es sind die von der HVV GmbH für 2005 und 2006 geschätzten Kostenbeiträge vorbehaltlich der endgültigen Abrechnung auf Grund tatsächlich erbrachter Verkehrsleistungen, der Einnahmenabrechnung im HVV sowie der Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr (vgl. 6300.682.03) veranschlagt. Auf Grund der bei 6300.231.02 beschriebenen Verfahrensänderung wird der Titel ab 2007 als Leertitel veranschlagt.

­ Betriebskosten- und sonstige Zuschüsse für den ÖPNV ­ (682.15)

Über diesen Titel werden ab 2007 alle Zahlungen geleistet, die bisher bei 6300.682.01 und 6300.682.17 veranschlagt waren. Es handelt sich um einen Leertitel, da die Ausgaben zentral bei 682.02 veranschlagt und im Rahmen der Bewirtschaftung bedarfsgerecht auf 682.

­ Zuschuss an die AKN Eisenbahn AG zur Abdeckung von Verlusten im Personenverkehr (Güterverkehr siehe Titel 6300.682.06) und Schleswig-Holstein (vgl. Erläuterung zu 6300.233.01) sowie der ergänzenden Regionalisierungsvereinbarung zur AKN vom 24./25. Februar 2000 von den beiden Ländern entsprechend der territorialen Zuordnung übernommen. Die Zuordnung erfolgt auf der Grundlage einer Spartenrechnung der AKN. Der Ausgleich wird im laufenden Geschäftsjahr entsprechend dem Liquiditätsbedarf der Gesellschaft geleistet (siehe auch den Erfolgsplan AKN am Schluss dieser Titelerläuterungen).

­ Zuschuss an die Hamburger Verkehrsverbund GmbH Grundlage für die Veranschlagung ist der vom Aufsichtsrat der HVV GmbH genehmigte Wirtschaftsplan 2006 sowie die mittelfristige Planung (Stand Dezember 2005).

Der jährliche Aufwand der Gesellschaft wird entsprechend den Gesellschafteranteilen von den beteiligten Gebietskörperschaften getragen (Hamburg 85,5 %, schleswig-holsteinische Gebietskörperschaften 11,0 %, Niedersachsen 3,5 %. Der Ausgleich wird von den Gesellschaftern im laufenden Geschäftsjahr entsprechend dem Liquiditätsbedarf der Gesellschaft geleistet.

­ Projektförderung zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV

Der Mittelbedarf begründet sich im Wesentlichen für die Fortsetzungsmaßnahmen für erhöhte Sicherheit an die Hamburger Hochbahn-Wache sowie in geringem Maße für andere Maßnahmen.