Gründung des Landesbetriebs Straßen Brücken und Gewässer (LSBG)

Im Zusammenhang mit der Gründung des Landesbetriebs Straßen Brücken und Gewässer (LSBG) ist das Kapitel 6420 (Bau und Betrieb) aufgelöst worden. Die bisher in diesem Kapitel veranschlagten Ausgabetitel 741.09, 741.10, 741.11, 741.12, 785.07, 785.08 und 799.04 sind ab dem Haushaltsjahr 2007 im Kapitel 6300 ausgewiesen.

Einzelne Ansätze der Investitionsausgaben enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer für Leistungen, die von ihm auf der Grundlage von Kontrakten erbracht werden. Die für diesen Zweck bestimmten Anteile wurden prozentual zur Höhe des Ansatzes bei den einzelnen Titeln ermittelt und dem Ansatz hinzugerechnet.

Für diese im Kapitel 6300 veranschlagten Titel im Investitionshaushalt ergeben sich insgesamt folgende Anteile; die Höhe der Honorare und Entgelte sind bei den einzelnen Titeln ausgewiesen.

Aus den Titeln 741.01 bis 799.01 und 891.02 bis 891.21 können auch Kredithilfen, Entschädigungen, Kosten für Folgemaßnahmen und Zahlungen aus Billigkeitsgründen geleistet werden. Entscheidungen über Billigkeitszahlungen bzw. Darlehensvergabe bei Nachteilen infolge von Erschließungsmaßnahmen werden durch die Kommission für Bodenordnung getroffen (Titel 862.01).

Der Grunderwerb für Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen, für Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerken aus den Titeln 741.xx ist beim Titel 821.01, für Erschließungen beim Titel 821.03 veranschlagt.

Im Einzelnen werden die Investitionsausgaben wie folgt erläutert:

­ Neu-, Um- und Ausbau von Straßen ­ Veranschlagt sind Maßnahmen des Neu-, Um- und Ausbaues von Straßen mit Baukosten von bis zu 2.500.000 Euro.

Aus diesen Mitteln können auch Maßnahmen mit einem Unterhaltungs- und Instandsetzungskostenanteil von bis zu 20 v. H. der Gesamtbaukosten finanziert werden.

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.

Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 6.000.000 Euro ist abhängig vom Verlauf einzelner Maßnahmen und daher nicht zu prognostizieren, deswegen wird auf eine Aufteilung auf die Folgejahre verzichtet.

Zu Ziffern 1: Vorgesehen sind Maßnahmen mit Kosten von jeweils bis zu 2,5 Mio. Euro im Netz der Hauptverkehrsstraßen.

Zu Ziffer 2:

Im Rahmen eines Mehrjahresprogramms werden in Abstimmung mit der Polizei Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durchgeführt.

Zu Ziffer 3:

Das Hamburgische Wegegesetz sieht die Übernahme der Wegebaulast an Unternehmerstraßen durch die Freie und Hansestadt Hamburg vor.

Zu Ziffer 4: Veranschlagt sind Mittel für das Herrichten, Ändern und Aufheben insbesondere bewirtschafteter Parkflächen.

Zu Ziffer 5:

Die veranschlagten Mittel sind für noch nicht bekannte Sofortmaßnahmen im Rahmen der Ziffern 1­5 vorgesehen.

Über den Einsatz der Mittel wird nach aktuellen Kriterien entschieden.

Vor Beginn entsprechender Maßnahmen aus Ziffern 1­5 muss sichergestellt sein, dass ggf. erforderlicher Grunderwerb finanziert werden kann.

­ Förderung des Radverkehrs ­

Die Mittel in den jährlichen Bauprogrammen dienen schwerpunktmäßig der Erneuerung von Radwegen sowie dem Um- und Ausbau von Radwegen zur Verbesserung des baulichen und verkehrlichen Zustandes insbesondere durch Verbreiterung und unbehinderte, gradlinige Führung im Streckenbereich sowie sichere und attraktive Führung in Knoten- und Einmündungsbereichen an Hauptverkehrsstraßen. Außerdem soll das in 2006 begonnene Programm zur Erhaltung der Benutzungspflicht von Radwegen und der Verbesserung von Radwegen im Bereich von Schulen und Kindergärten (siehe Drucksache 18/3417) fortgesetzt werden.

Aus diesen Mitteln wird auch die Herstellung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum, insbesondere an Haltestellen des ÖPNV einschließlich „bike & ride" sowie die Förderung der Aufstellung von Fahrradhäuschen und Fahrradboxen finanziert; dafür können aus diesem Titel auch Zuschüsse an Dritte gewährt werden.

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007­18 Tsd. Euro/2008 ­ 16 Tsd. Euro).

Die Verpflichtungsermächtigungen sind zu Lasten der Folgejahre veranschlagt.

­ Förderung des Radverkehrs aus Ausgleichbeträgen gemäß § 49 (4) HBauO ­

Aus Gründen der Haushaltstransparenz werden Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs, die aus Ausgleichsbeträgen gemäß § 49 Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung (vgl. 893.02) finanziert werden, getrennt von den im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen (vgl. 741.02) gebucht.

Es ist beabsichtigt, in den Haushaltsjahren 2007/2008 insbesondere das in 2006 begonnene Programm zur Erhaltung der Benutzungspflicht von Radwegen und zur Verbesserung der Radwege im Bereich von Schulen und Kindergärten (siehe Drucksache 18/3417) fortzusetzen und geeignete Maßnahmen aus Ausgleichbeträgen zu finanzieren.

Aus diesem Titel werden auch Honorare an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer gezahlt.

­ Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße ­

Der Einsatz der Mittel erfolgt nach einem mit den Hamburger Verkehrsunternehmen abgestimmten fachbehördlichen Programm. Dabei werden vorrangig solche Maßnahmen umgesetzt, die neben der Förderung des ÖPNV auch geeignet sind, das wirtschaftliche Betriebsergebnis der Verkehrsunternehmen zu verbessern. Aus diesen Mitteln wird auch der Umbau einschl. Grundinstandsetzung von Busbuchten und sonst. Omnibusanlagen finanziert, wenn damit Verbesserungen für den ÖPNV-Nutzer erreicht werden (z. B. behindertengerechte Gestaltung).

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007 ­ 91 Tsd. Euro/2008 ­ 83 Tsd. Euro).

Die Verpflichtungsermächtigungen sind zu Lasten der Folgejahre veranschlagt.

­ Förderung des ÖPNV auf der Straße aus Ausgleichbeträgen gemäß § 49 (4) HBauO ­

Aus Gründen der Haushaltstransparenz werden Maßnahmen zur Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße, die aus Ausgleichsbeträgen gemäß § 49 Absatz 4 der Hamburgischen Bauordnung (vgl. 6300.893.02) finanziert werden, getrennt von den im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen (vgl. 6300.741.04) gebucht. Aus diesem Titel werden auch Honorare an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer gezahlt.

­ Maßnahmen in Verbindung mit dem Bau von Entlastungsstraßen und dem Bauprogramm der Bundesfernstraßen ­

Das Netz der Stadtstraßen und Bundesfernstraßen ist als Einheit zu betrachten. Der Bau von städtischen Entlastungsstraßen ermöglicht flankierende Maßnahmen vorrangig in den entlasteten Straßen. Ebenso führt das Bauprogramm für die Bundesfernstraßen zu Folgemaßnahmen (Anpassung des Stadtstraßennetzes an die veränderten Verkehrsströme) und flankierenden Maßnahmen (z. B. Rückbau in den entlasteten Straßen).

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007 ­ 9 Tsd. Euro/2008 ­ 8 Tsd. Euro).

Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 300.000 Euro ist abhängig vom Verlauf einzelner Maßnahmen und daher nicht zu prognostizieren, deswegen wird auf eine Aufteilung auf die Folgejahre verzichtet.

­ Grundinstandsetzung von Brücken, Tunneln und sonst.

Ingenieurbauwerken sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbau ­ Veranschlagt sind Maßnahmen an hamburgischen Brücken, Tunneln und sonstigen Ingenieurbauwerken außerhalb des Hafens mit Baukosten von bis zu 2.500. Euro im Einzelfall, soweit sie nicht im Zusammenhang mit anderen Straßenbaumaßnahmen veranschlagt werden. Aus diesen Mitteln können auch Maßnahmen mit einem Unterhaltungs- und Instandsetzungskostenanteil von bis zu 20 v. H. der Gesamtbaukosten finanziert werden. Größere Maßnahmen werden bei Einzeltiteln veranschlagt.

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007 ­ 840 Tsd. Euro/2008­ 744 Tsd. Euro).

Ein großer Teil der hamburgischen Brücken hat ein Alter erreicht, in dem durch Zeitschäden, Überbelastungen usw. ihre Funktionsfähigkeit erheblich eingeschränkt ist. Die Schäden sind durch reine Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu beheben, so dass die Bauwerke in wesentlichen Teilen erneuert werden müssen, um sie den gesteigerten Belastungen anzupassen.

Erhöhte verkehrliche Anforderungen machen es erforderlich, einige Brücken umzubauen, zu erweitern oder sie in ihrer Tragfähigkeit zu erhöhen. Auch erfordern neue Verkehrsbeziehungen in einigen Fällen die erstmalige Erstellung neuer Brückenbauwerke. Aus Mitteln dieses Titels wird auch der Abbau von Anlagen finanziert, soweit dies zur Einsparung von Erhaltungskosten oder aus anderem Anlass notwendig ist.

Die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen von 4.200.000 Euro in 2007 und 8.000.000 Euro in 2008 ist abhängig vom Verlauf einzelner Maßnahmen und daher nicht zu prognostizieren, deswegen wird auf eine Aufteilung auf die Folgejahre verzichtet.

­ Bau von Lichtsignalanlagen und Anlagen der öffentlichen Beleuchtung ­

Die Mittel sind vorgesehen für folgende Maßnahmen:

­ Bau von Lichtsignalanlagen im vorhandenen Straßennetz sowie kleinere Anpassungen im Zusammenhang mit der Lichtsignalsteuerung, soweit nicht im Zusammenhang mit Straßenneubau oder bei anderen Baumaßnahmen veranschlagt. Dazu gehört auch der Um- und Ausbau von Anlagen, sowie die erforderliche Anpassung und Erweiterung der Verkehrsrechner. Die Arbeiten beziehen sich ebenfalls auf die Umstellung auf Tempo 60 auf ausgewiesenen Hauptverkehrsstraßen.

­ Ergänzung der Anlagen der Öffentlichen Beleuchtung einschließlich der Leuchtverkehrszeichen, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Straßenneubau oder anderen Baumaßnahmen veranschlagt sind. Sie sind insbesondere erforderlich, um die Sicherheit auf allen Straßen und Wegen zu verbessern. Dazu gehören insbesondere die Umrüstung bzw. der Ersatz von abgängigen Leuchten, die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen, die Erweiterung und Verbesserung von Beleuchtungsanlagen an Wegeflächen, die gemäß § 6 Hamburgisches Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet sind, an Fußgängerüberwegen und im Zuge von Maßnahmen an Unternehmerstraßen, deren Wegebaulast Hamburg übernimmt, der Bau von Beleuchtungsanlagen in vorhandenen Verbindungswegen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und der Bau von innenbeleuchteten oder retroreflektierenden Verkehrszeichen.

Aus dem Titel 741.10 darf auch der Abbau von Anlagen finanziert werden, soweit dies zur Betriebskosteneinsparung oder aus anderem Anlass notwendig ist.

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007 ­ 140 Tsd. Euro/2008 ­ 127 Tsd. Euro).

­ Grundinstandsetzung und Ersatz von Anlagen der Lichtsignalsteuerung und der öffentlichen Beleuchtung ­

Die Mittel sind vorgesehen für folgende Maßnahmen:

­ Grundinstandsetzung und Ersatz der Anlagen zur Lichtsignalsteuerung, um den bestehenden Leistungsstand der Verkehrssicherung zu erhalten und das vorhandene Straßennetz optimal auszunutzen. Dazu gehören Ersatz abgängiger und Nachrüstung noch verwendbarer Schaltgeräte und Verkehrsrechner, Ergänzungen an Lichtsignalanlagen und Einrichtung von Koordinierungsschaltungen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit, Erweiterungen und Ergänzungen in den Verkehrsrechnerzentralen, diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des Betriebes. Aus Mitteln dieses Titels können auch Kostenanteile/Zuschüsse zu Baumaßnahmen Dritter geleistet werden.

­ In einem Sonderprogramm wird ein Teil der insgesamt rd. 1.695 Lichtsignalanlagen gemäß den geltenden VDEVorschriften auf sog. Sternverkabelung nachgerüstet.

Ende 2005 waren insgesamt rund 1.422 Anlagen sternverkabelt.

­ Grundinstandsetzung von Anlagen der öffentlichen Beleuchtung und Leuchtverkehrszeichen einschl. abgängiger Stahlmasten und Leuchten sowie Ersatz von Freileitungsanlagen mit Holzmasten durch erdverkabelte Beleuchtungsanlagen mit Stahlmasten.

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007 ­ 621 Tsd. Euro/2008 ­ 564 Tsd. Euro).

­ Verstärkung der verkehrsadaptiven Netzsteuerung ­

Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms (SIP) wurde mit Dr. 18/2908 die Verstärkung der verkehrsadaptiven Netzsteuerung beschlossen mit dem Ziel der Verbesserung des Verkehrsflusses durch Optimierung von Schaltzeiten der Lichtsignalanlagen. Durch den Einbezug aller Verkehrsbeziehungen wird erreicht, dass eine permanente Anpassung der Lichtsignalsteuerung durch den Einsatz von neuester Soft- und Hardware an die tatsächlich vorhandenen Verkehrsverhältnisse erfolgt.

Auf der Grundlage der positiven Ergebnisse aus dem Pilotprojekt ist beabsichtigt, die verkehrsadaptive Netzsteuerung in Hamburg schrittweise auszubauen. Im Titel sind die Mittel veranschlagt für die Verbesserung des stauanfälligen Bereichs des Ring 2 zwischen Wandsbek Markt und der Bramfelder Straße mit insgesamt 25 Lichtsignalanlagen und im weiteren die Umrüstung des Bereichs Ring 2/Fruchtallee sowie Ring 2/Lokstedter Weg.

Die Ansätze enthalten auch Honorare und Entgelte an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (2007 ­ 388 Tsd. Euro/2008 ­ 352 Tsd. Euro).

­ Grundinstandsetzung von Hauptverkehrsstraßen ­

Um die Funktionsfähigkeit des Straßennetzes zu sichern, ist bei einer Anzahl von Straßen die Durchführung von Grundinstandsetzungen erforderlich. Wesentliche Ursachen des schlechten Straßenzustandes ist neben unzureichender Unterhaltung in früheren Jahren auch die gestiegene Verkehrsbelastung (Verkehrsmengen und insbesondere Achslasten), die von den vorhandenen Straßenkonstruktionen bei den bestehenden Untergrundverhältnissen nicht aufgenommen werden können.