ein Verfahren zu entwickeln damit in Zukunft weitere Straßen für die Motorradausbildung freigegeben werden können

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 10./11. Mai 2006 folgendes Ersuchen an den Senat beschlossen: „Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, für welche Straßen und öffentliche Verkehrsflächen dem Fahrlehrerverband Hamburg e. V. eine Sondernutzung bzw. eine Duldung für die Motorradausbildung gewährt werden kann.

2. ein Verfahren zu entwickeln, damit in Zukunft weitere Straßen für die Motorradausbildung freigegeben werden können."

Die Ausbildung von Fahrschülern erfordert u. a. die Unterrichtung im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, damit dort praktische Erfahrungen in einem realistischen Verkehrsumfeld erworben werden können. Dies gilt sowohl für die Pkw- als auch für die Motorradausbildung. Für Motorradfahrer ist jedoch zusätzlich eine qualifizierte Ausbildung in den sog. Grundfahraufgaben wie z. B. einer Kreisfahrt, dem Fahren eines Slaloms oder dem Ausweichen nach Abbremsen für die Sicherheit im Straßenverkehr von großer Bedeutung. An die Beschaffenheit der für die Motorradausbildung benötigten öffentlichen Straßen und Plätze sind demgemäß besondere Anforderungen zu stellen.

Sie müssen einen festen Untergrund haben; für Slalom- und Kreisfahrten sowie Brems- und Ausweichübungen besteht ein entsprechend großer Platzbedarf.

Einer besonderen Bereitstellung derartiger Ausbildungsflächen von Seiten des Staates bedarf es nach Auffassung des Senats aber nicht. Auch in einer Großstadt wie Hamburg gibt es hinreichend verkehrsarme Nebenstraßen und Bereiche, in denen eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist und die Grundfahrübungen für die Motorradausbildung durchgeführt werden können. Die Behörde für Inneres hat auf Grund einer Initiative des Fahrlehrerverbandes Hamburg e. V. bereits Mitte der 1980er Jahre geeignete Örtlichkeiten im öffentlichen Raum an verschiedenen Stellen in Hamburg aufgezeigt.

Die Polizei wurde in den letzten Jahren mehrfach, zuletzt ausdrücklich im November 2002 gebeten, die Ausbildungsfahrten auf verkehrsarmen Straßen und öffentlichen Plätzen nicht zu beanstanden, soweit diese in einem vertretbaren Rahmen durchgeführt werden und sich die Beeinträchtigung der Anlieger und Verkehrsteilnehmer in Grenzen hält. Beschwerden von Anliegern gingen bei der Behörde für Inneres als oberster Landesbehörde zuletzt im Jahr 2002 ein. Im Jahr 2005 wurden im Hamburger Stadtgebiet rund 2.200 Motorradfahrer ausgebildet und geprüft.

Der dem Bürgerschaftlichen Ersuchen zugrunde liegende Antrag führt u. a. aus, dass das üblicherweise zur Verfügung stehende Vorgelände der AOL-Arena als Übungsplatz im Rahmen der Umbauten zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung steht. Dieses Problem stellt sich in der Zwischenzeit nicht mehr. Die Grundfahrübungen können dort wieder in gewohntem Umfang durchgeführt werden.

Soweit die Fahrlehrerschaft die öffentlichen Wege und Plätze nicht in Anspruch nehmen möchte, steht ihr der Verkehrsübungsplatz der Verkehrswacht Hamburg e. V. an der Großmannstraße 210 zur Verfügung.

Hinsichtlich der Rechtslage ist darauf hinzuweisen, dass die Ausbildung von Fahrschülern durch gesetzliche Regelungen den Fahrlehrern bzw. Fahrschulen eigenverantwortlich übertragen worden ist. Zu Übungszwecken dürfen öffentliche Verkehrsflächen in Anspruch genommen werden. Es ist deshalb grundsätzlich Angelegenheit der Fahrlehrer bzw. Fahrschulen, sich geeignete Flächen und Straßen zur Ausbildung zu suchen. Die Inanspruchnahme von öffentlichen

Wegen und Plätzen zu Übungs- und Prüfungszwecken bei der Durchführung der Fahrschülerausbildung gehört nach einhelliger Auffassung des Bundes und der Länder zum Gemeingebrauch von öffentlichen Verkehrsflächen und stellt keine Sondernutzung dar.

2. Abhilfe des Ersuchens

Die Behörde für Inneres hat zur Vorbereitung der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchens mit Vertretern des Fahrlehrerverbandes Hamburg e. V., der Technischen Prüfstelle Hamburg als verantwortlicher Stelle für die Fahrerlaubnisprüfungen und der Polizei ein Gespräch geführt.

Einvernehmlich wurde festgestellt, dass insbesondere seit der Klarstellung der Behörde für Inneres gegenüber der Polizei vom November 2002, die Ausbildungsfahrten auf verkehrsarmen Straßen und öffentlichen Plätzen nicht zu beanstanden, soweit diese in einem vertretbaren Rahmen durchgeführt werden und sich die Beeinträchtigung der Anlieger und Verkehrsteilnehmer in Grenzen hält, keine Schwierigkeiten für die Fahrlehrerschaft und bei Fahrerlaubnisprüfungen zu verzeichnen waren. Durch diesen behördlichen Hinweis wurde eine einheitliche Bewertung und Verfahrensweise seitens der Polizei bei eventuellen Bürgerbeschwerden erreicht. Eine offensive Kommunikation mit den beschwerdeführenden Bürgern durch die Fahrlehrer und auch die Polizeibeamten vor Ort hat zur Entspannung der Situation beigetragen.

Die Technische Prüfstelle Hamburg, als prüfungsabnehmende Stelle für die Fahrerlaubnisse der Motorradfahrer, führt an diversen Standorten Prüfungen der Grundfahraufgaben durch. Es sind in diesem Zusammenhang bisher keine Bürgerbeschwerden gegenüber den Prüfern bekannt geworden. Die für die Prüfungen genutzten Standorte sind dem Fahrlehrerverband Hamburg e. V. bekannt. Sie werden auch für die Ausbildung der Motorradfahrer genutzt.

Über die bereits bekannten und von Fahrschulen wie Technischer Prüfstelle genutzten Straßen und Flächen hinaus können keine neuen Bereiche für die Motorradausbildung und -prüfung aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es unter Umständen dort zu Beschwerden von Bürgern kommen kann, wo sich Ausbildungsaktivitäten für Motorradfahrer in Wohngebieten konzentrieren. Eine Koordination der Motorradausbildung muss durch die Fahrschulen untereinander erfolgen und entzieht sich der staatlichen Einflussnahme.

Der Senat hält daran fest, dass die Motorradausbildung auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen zulässig ist, soweit diese in einem vertretbaren Rahmen durchgeführt wird und sich die Beeinträchtigung der Anlieger und Verkehrsteilnehmer in Grenzen hält. Er begrüßt es, wenn auch geeignete private Flächen in stärkerem Maße für Ausbildungszwecke zur Verfügung gestellt würden.

Zudem hat sich der Senat im September 2006 gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und den anderen Ländern für eine klarstellende gesetzliche Regelung zur Zulässigkeit der Verwendung von Leitkegeln auf öffentlichen Straßen und Plätzen bei der Durchführung der Grundfahraufgaben eingesetzt und wird bei der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung einen entsprechenden Ergänzungsantrag einbringen.

Der Senat bittet die Bürgerschaft, Kenntnis zu nehmen.