Bebauungsplan

Bebauungsplan 2372 für ein Gebiet in Bremen-Obervieland zwischen Bunnsackerweg (zum Teil einschließlich), Schulgrundstück, Habenhauser Deich und Sportanlage (Bearbeitungsstand: 4. Juni 2009)

Als Grundlage der städtebaulichen Ordnung für das oben näher bezeichnete Gebiet wird der Bebauungsplan 2372 (Bearbeitungsstand: 4. Juni 2009) vorgelegt.

Die Deputation für Bau und Verkehr hat hierzu am 13. August 2009 den als Anlage beigefügten Bericht erstattet.

Dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist eine Anlage beigefügt, in der die eingegangenen datengeschützten Stellungnahmen einschließlich der hierzu abgegebenen Stellungnahmen der Deputation für Bau und Verkehr enthalten sind.

Der Bericht der Deputation für Bau und Verkehr wird der Stadtbürgerschaft hiermit vorgelegt.

Der Senat schließt sich dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr einschließlich Anlage zum Bericht an und bittet die Stadtbürgerschaft, den Bebauungsplan 2372 in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen.

Bericht der Deputation für Bau und Verkehr Bebauungsplan 2372 für ein Gebiet in Bremen-Obervieland zwischen Bunnsackerweg (zum Teil einschließlich), Schulgrundstück, Habenhauser Deich und Sportanlage (Bearbeitungsstand: 4. Juni 2009)

Die Deputation für Bau und Verkehr legt den Bebauungsplan 2372 (Bearbeitungsstand: 4. Juni 2009) und die Begründung zum Bebauungsplan 2372 (Bearbeitungsstand: 4. Juni 2009) vor.

A) Verfahren nach dem Baugesetzbuch 1. Planaufstellungsbeschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 15. Februar 2007 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Dieser Beschluss ist am 22. Februar 2007 öffentlich bekannt gemacht worden.

2. Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Zum Bebauungsplanentwurf 2372 ist am 8. Oktober 2007 vom Ortsamt Obervieland eine frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung in einer öffentlichen Einwohnerversammlung durchgeführt worden.

Nach der Einwohnerversammlung sind diverse private Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung eingegangen.

Das Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung ist von der Deputation für Bau und Verkehr vor Beschluss der öffentlichen Auslegung behandelt worden.

Die Anlage zu dem Bericht der Deputation für Bau und Verkehr ist nur den Abgeordneten der Stadtbürgerschaft zugänglich.

3. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan 2372 ist am 19. Dezember 2007 die frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 durchgeführt worden. Dabei wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 festgelegt. Das Ergebnis dieser Beteiligung ist in die Planung eingeflossen.

4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zeitgleich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sind für den Bebauungsplanentwurf 2372 gleichzeitig durchgeführt worden (§ 4 a Abs. 2 5. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Das Ortsamt Obervieland hat Folgendes mitgeteilt:

Für die SPD-Beiratsfraktion:

1. Verkehr

Die SPD bekräftigt ihre Bedenken, dass mit einer Neuansiedlung eine erhebliche Zunahme des Verkehrsaufkommens aus Quellverkehr, Anliegerverkehr, Besucherverkehr und sonstigen Verkehrsbewegungen entsteht.

Eine Nachweisführung, dass ausgewiesene Verkehrstraßen hinreichend aufnahmefähig für die Zusatzverkehre seien, entschärft nicht die Problematik des Aufeinandertreffens mit anderen Verkehrsteilnehmern im Schulbereich am Bunnsackerweg.

2. Lärmbelastung

Die anerkannte Lärmbelastung des Planungsgebietes durch Schul- und Sportbetrieb, durch motorisierte Verkehre und durch Flugbewegungen lassen nur noch schwer erkennen, wonach sich die Aufenthaltsqualitäten der geplanten Neuansiedlung begründet, zumal durch angestrebte Korrekturen im Flugverkehr weitere Lärmbelastungen zu erwarten sind.

3. Siedlungsstruktur

Die im B-Plan zurzeit ausgewiesene Neuansiedlung von 140 Wohneinheiten ist in der massierten Ausführung eher untypisch in diesem Ortsteil. Die vorhandene Bebauung ist geprägt durch Einzel- und Doppelhausstrukturen.

4. Landschaftsbild

Die Qualität der vorgeschlagene Siedlungsstruktur im B-Plan 2372 lässt sich bei bestem Willen ohne ein städtebauliches Modell nur schwer nachvollziehen und schwer bewerten.

Die Deputation für Bau und Verkehr gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:

Zu Änderung des Flächennutzungsplanes/Standortentwicklung

Die stadtentwicklungs- und wohnungspolitische Zielsetzung, an diesem Standort Wohnungsbau zu entwickeln, erfordert die Umwandlung der im Flächennutzungsplan bisher für Sportzwecke dargestellten Grünflächen in Wohnbauflächen. Da nach Einschätzung des Sportressorts eine zukunftsorientierte Sportentwicklung auch mit den im Bestand vorhandenen Ressourcen möglich ist, wird die Vorhaltung von Flächen an diesem Standort durch den Bedarfsträger Sport nicht mehr unterstützt.

Da der ursprüngliche Nutzungszweck somit nicht mehr verfolgt wird, stehen die Flächen für alternative Nutzungsüberlegungen zur Verfügung.

Zu Verkehr

Das Fachressort/Amt für Straßen und Verkehr hat die Auswirkungen der aufgrund der Neuplanung ermittelten Verkehrsbewegungen im Bunnsackerweg im Bereich der Schulen als unbedenklich eingeschätzt. Das ausgebaute Straßenprofil (Tempo 30) ist leistungsfähig für die vorhandenen große Sportveranstaltungen) sind Teil städtischen Lebens und hinzunehmen.

Das Fahrverhalten von Autofahrern im Nahbereich von Schulen erfordert grundsätzlich besondere Aufmerksamkeit und Berücksichtigung der gegebenenfalls spontanen und nicht vorhersehbaren Verhaltensweisen von Kindern. Insbesondere zu Spitzenzeiten (z. B. Schulbeginn) wird Rücksichtnahme durch Autofahrer vorausgesetzt, zumal das Verhalten im Straßenverkehr grundsätzlich den schwächsten Verkehrsteilnehmern anzupassen ist. Diese gegebenenfalls temporären Einschränkungen des Fahrverkehrs (z. B. Stop and go/Schülerlotsen) entsprechen den üblichen Beeinträchtigungen im Umfeld von Schulen. Schüler, insbesondere Schulanfänger, können durch geeignete Maßnahmen (z. B. Verkehrsschulung) für das Verhalten im Straßenverkehr sensibilisiert werden. Ein weiterer Ausbau des Bunnsackerweges infolge der Neuplanung ist nach derzeitiger Einschätzung nicht erforderlich.

Die Realisierung des mit der Neuplanung ermöglichten freien Zugangs zum Deichweg wird im Rahmen des zu dieser Planung abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags gewährleistet.

Zu Lärm

Die auf das Plangebiet unterschiedlich einwirkenden Lärmquellen sind auf der Basis gutachterlicher Beurteilung soweit berücksichtigt worden, dass trotz der Nahlage von Wohnen und Freizeit-/Sportaktivitäten gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet und gleichermaßen die sportlichen sowie die schulischen Entwicklungen nicht eingeschränkt werden.

Hinsichtlich des Sportlärms wurden der jetzige Spielbetrieb sowie eine zukunftsorientierte Entwicklung der Sportaktivitäten berücksichtigt. Maßgeblich für die Beurteilung sind Spiele mit großen Zuschauermengen innerhalb der Ruhezeiten, die jährlich 18 Spielereignisse nicht überschreiten dürfen. Da diese Bedingung schon jetzt wegen der vorhandenen Wohnbebauung am Bunnsackerweg einzuhalten ist, gilt dies analog unverändert für die Neuplanung.

Zur Bewältigung des Freizeitlärms auf dem Schulgelände sind, um derartige Aktivitäten (z. B. Bolzplatz) nicht einzuschränken, Haustypen entwickelt worden, die lärmabschirmend wirksam sind und ein Nebeneinander von Schule und Wohnen ermöglichen (siehe textliche Festsetzung Nr. 11.1).

Hinsichtlich der übrigen Lärmeinflüsse (Fluglärm/Autobahnlärm) werden wie in vergleichbaren Wohnlagen passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, schallabsorbierende Fensterlaibungen) festgesetzt.