Justizdienst

Der Senat schlägt der Bürgerschaft gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor, den Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht Dr. Gerd Augner zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts zu wählen.

Herr Dr. Augner, geboren am 28. März 1949 in Hamburg, begann seine Tätigkeit im höheren Justizdienst Hamburgs im August 1977 am Amtsgericht Hamburg, nachdem er zuvor als Rechtsanwalt und Notarvertreter in Hamburg tätig war. Nach einigen Jahren als Familien- und Zivilrichter am Amtsgericht Hamburg und dem Amtsgericht Hamburg-Altona wechselte er 1985 in eine Strafabteilung des Amtsgerichts. Von 1990 bis 2001 arbeitete er zunächst als Beisitzer in verschiedenen Strafkammern des Landgerichtes Hamburg bis er dort 1997 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht ernannt wurde. Im Jahre 2001 wurde er zum Hanseatischen Oberlandesgericht versetzt und ist seitdem Beisitzer im 2. Strafsenat.

Daneben ist Dr. Augner seit 1988 als Prüfer beim Justizprüfungsamt und seit 1995 auch beim Gemeinsamen Prüfungsamt bestellt. Durch seine während nahezu dreißigjähriger Berufstätigkeit gesammelten Erfahrungen zunächst als Rechtsanwalt und als Richter in allen drei Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit erwarb er sich vertiefte Kenntnisse in den unterschiedlichsten juristischen Fachgebieten, außerhalb des Dienstes u. a. auch auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte. Im Schwerpunkt Strafrichter verfügt er als vielfältig interessierter und gebildeter Jurist ebenso über die gesetzlich bei den richterlichen Mitgliedern geforderten Kenntnisse im öffentlichen Recht.

Auf Grund seiner hohen juristischen und richterlichen Qualitäten sowie seiner großen beruflichen Erfahrung ist Herr Dr. Augner in besonderem Maße für das Amt eines Mitgliedes des Hamburgischen Verfassungsgerichts geeignet.