Jugendpsychologischer und -psychiatrischer Dienst

1. Anlass und Zweck der Mitteilung:

Mit dieser Drucksache legt der Senat der Bürgerschaft eine zweite Sammelvorlage zur Ergänzung zum Haushaltsplan Entwurf 2007/2008 vor. Die Ergänzungen betreffen Anpassungen, die auf Grund zwischenzeitlich eingetretener Entwicklungen erforderlich wurden.

Insgesamt ergibt sich durch die Ergänzung eine Veränderung des Saldos im Betriebshaushalt in 2007 auf 27,4 Mio. Euro und in 2008 auf rund 60,3 Mio. Euro. Das Defizit im Investitionshaushalt beträgt nach der Ergänzung rund ­1.014,8 Mio. Euro im Jahr 2007 bzw. rund ­1.039,4 Mio. Euro im Jahr 2008 (vgl. Anlage 1).

2. Die Haushaltsveränderungen im Einzelnen

Einzelplanübergreifende Anpassungen

Aufgabenübergang im Rahmen der Entflechtung

Mit der Drucksache 18/2498 „Unterrichtung der Bürgerschaft: Eine moderne, effiziente und kundenfreundliche Verwaltung für die Wachsende Stadt..." hat die Bürgerschaft über die Aufgabenverlagerungen von verschiedenen Fachbehörden auf die Bezirksverwaltung Kenntnis genommen.

­ Adoptionsvermittlung (Ziffer 3.4.2) und Jugendpsychologischer und -psychiatrischer Dienst (Ziffer 3.4.3) von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) auf das Bezirksamt HamburgNord

Die Maßnahme wurde zum 1. Oktober 2006 umgesetzt.

Die Verlagerung der Personal- und Sachmittel wurde bereits im Haushaltsplanentwurf 2007/2008 berücksichtigt. Das Gebäude, in dem die Dienststelle untergebracht ist, gehört zum Verwaltungsvermögen der BSG und ist bisher für die Nutzer mietfrei. Zum 1. Januar 2007 soll das Gebäude in den Generalmietvertrag mit der SpriAG aufgenommen werden. Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird Mieter. Die Kosten für Bewirtschaftung und Bauunterhaltung wird die BSG unterjährig auf den Einzelplan 1.5 übertragen. Der verbleibende Betrag für Mietzahlungen in Höhe von 88 Tsd. Euro p. a. wird dem Bezirksamt Hamburg-Nord (Titel 1500.518.61) zur Verfügung gestellt.

­ Forstgebiete und Revierförstereien (Ziffer 3.6) von der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA) auf die Bezirksämter

Die Maßnahme wurde zum 1. Juli 2006 umgesetzt. Die Sachmittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2007/2008 veranschlagt. Darüber hinaus wurden bereits anteilig Personalmittel für die Koordinierung der Aufgabe im Bezirksamt Harburg übertragen (vgl. auch Drucksache 18/5054). Nunmehr sollen die Personalmittel in Höhe von rund 2.511 Tsd. Euro (Budgetwerte) von der BWA auf die Bezirksämter Altona (rd. 677 Tsd. Euro), Wandsbek (rd. 1.013 Tsd. Euro), Bergedorf (rd. 246 Tsd. Euro) und Harburg (rd. 575 Tsd. Euro) übertragen werden.

Auswirkungen der Drucksache 18/5010 „Organisatorische und personal-wirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform" auf den Haushaltsplanentwurf 2007/2008

Der Senat hat die Bürgerschaft mit der Drucksache 18/5010 über die neue Organisationsstruktur der BÜRGERSCHAFT

31. 10. 0618.Wahlperiode Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008

Ergänzung nach §32 Landeshaushaltsordnung (LHO)

1) Die Ansatzänderungen finden sich im Einzelnen in Anlage 3 und 4 zu dieser Drucksache.

Bezirksämter und über Festlegungen zu den Aufgabenzuschnitten der Dezernate und Fachämter informiert.

Zwischenzeitlich wurden die Aufgabeninhalte für alle Dienstposten mit Führungsaufgaben auf den Ebenen Dezernatsleitung, Fachamtsleitung und Abteilungsleitung erarbeitet. Die neue Struktur soll zum 1. Februar 2007 umgesetzt werden. Die Bewertung der Dienstposten auf diesen Ebenen wurde vorläufig festgelegt. Leitgedanke ist dabei, dass die durch Managementaufgaben geprägten Führungsfunktionen grundsätzlich dem höheren Dienst zuzuordnen sind. Die Bewertung der Leitungsfunktion des Dezernats Steuerung und Service, mit der zugleich die Aufgabe der stellvertretenden Bezirksamtsleitung wahrgenommen werden soll, wird denen vergleichbarer Dienstposten in den Intendanzbereichen der Fachbehörden angeglichen und von A 16 nach B 2 gehoben.

Zusätzlich sind in allen Bezirksämtern Dienstposten für die Leitungsfunktion des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe sowie der Geschäftsstelle für die Bezirksversammlung zu schaffen. Darüber hinaus besteht ein zusätzlicher Bedarf zur Entlastung der Regionalbeauftragten.

Die Maßnahmen werden durch die Streichung der bisherigen Stellen für die Ortsamtsleitung und der Stellen für die Verwaltungsleitung und Leitungsassistenz in den Ortsämtern finanziert. Insgesamt ergibt sich aus diesem Konzept eine jährliche Entlastung des Gesamthaushalts von rund 497 Tsd. Euro. Die Beträge werden in den Personalbudgets der Bezirksämter abgesetzt.

Die Auswirkungen der Drucksache 18/5010 „Organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform" auf die Stellenpläne in den Einzelplänen 1.2 bis 1.8 sind in Anlage 6 zusammengestellt.

Für das Qualifizierungskonzept zur Umsetzung der Verwaltungsreform in den Bezirksämtern wird der Betriebszuschuss an den Wirtschaftsplan Zentrum für Aus- und Fortbildung (Titel 1140.685.02) im Jahr 2007 um 175 Tsd. Euro und im Jahr 2008 um 75 Tsd. Euro aufgestockt. Die Aufstockung des Zuschusses erfolgt in den Jahren 2007 und 2008 durch entsprechende Absenkungen der Ansätze bei bezirklichen Titeln und einem Titel im Einzelplan 9. (vgl. Anlage 4).

Einzelplanbezogene Änderungen

Anpassungen in den Einzelplänen 1.2 bis 1.

Erhöhung der Fraktionszuschüsse für die Fraktionen der Bezirksversammlungen

Durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Reform der Bezirksverwaltung vom 18. Juli 2006 werden die Zuschüsse an die Fraktionen der Bezirksversammlungen (Titel 1X00.684.01) um 125 Euro monatlich erhöht. Damit sollen die Fraktionen in die Lage versetzt werden, einer Forderung des Rechnungshofs nachzukommen und die Verwendung der Fraktionsgelder von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen.

Anpassungen im Einzelplan 2

Übernahme von Brandschutzaufgaben in den Vollzugsanstalten durch die TÜV Rheinland Group (Titel 2300.546.69)

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in den Vollzugsanstalten von der AMD TÜV Rheinland Group wahrgenommen. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2007/2008 ist das Budget des Kapitels 2300 deshalb bereits um 30 Tsd. Euro zu Lasten des Personalausgabenbudgets der Justizbehörde aufgestockt worden. Neben den Aufgaben für Arbeitssicherheit fallen in den Justizvollzugsanstalten Aufgaben des Brandschutzes an, die wegen der engen Verzahnung ebenfalls vom TÜV Rheinland übernommen werden sollen. Aus diesem Grunde soll das Budget im Kapitel 2300 um weitere 5 Tsd. Euro erhöht werden, während das Personalausgabenbudget entsprechend abgesenkt wird.

Anpassungen im Einzelplan 3.

Auswirkungen des Zukunftspaktes „Qualität und Innovation für die Hamburger Wissenschaft"

Der Zukunftspakt aus dem Jahre 2002 sicherte den Hochschulen (einschl. Staats- und Universitätsbibliothek und Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf) Planungssicherheit für die Jahre 2003 bis 2005 auf dem Kaufkraftniveau des Haushaltes des Jahres 2002 zu. Die entsprechenden Mittel wurden jeweils am Jahresende bzw. nach Vorlage der für den Sachbereich zugrunde liegenden Verbrauchsstatistik aus Verstärkungsmitteln bereitgestellt.

Bei der Planaufstellung 2007/2008 konnten die für den Sachbereich erforderlichen Erhöhungen für 2004 und 2005 als Basis für die Veranschlagung noch nicht berücksichtigt werden. Mit den jetzt vorgesehenen Aufstockungen von insgesamt 3.783 Tsd. Euro bei den Zuweisungen an die Wirtschaftspläne der Hochschulen (Titel 3420.685.01, 3470.685.01, 3500.685.01, 3501.685.01, 3510.685.01, 3580.685.01, 3590.685.01 und 3600.682.01) wird die Basis an den aktuellen Stand angepasst.

Anpassungen im Einzelplan 4

Bündelung der Hamburger Versorgungsverwaltung in einem „Versorgungsamt Hamburg" mit einem Neuen Steuerungsmodell (NSM)-Betriebskonto (Titel 4000.261.61, 4000.119.01, 4000.119.06, 4000.124.91, 4200.261.61, 4220 Z 61)

Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) und das schleswig-holsteinische Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren (MSGFJS) streben an, ihre Versorgungsverwaltungen in einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) zusammenzuführen. Zielsetzung ist die Erzielung von Synergiegewinnen und die fachpolitische Kooperation auf Länderebene.

In einem ersten Schritt zu einer solchen Fusion soll kurzfristig eine stärkere organisatorische und haushaltswirtschaftliche Verselbstständigung der Hamburger Versorgungsverwaltung realisiert werden. Es ist beabsichtigt, die notwendige Fach- und Ressourcenverantwortung zusammenzuführen und deren Entscheidungskompetenzen zu erweitern. Hierbei sind die Strukturen bereits auf eine zukünftig fusionierte Versorgungsverwaltung auszurichten.

Zur Umsetzung der oben genannten Ziele ist zum einen die organisatorische Separierung als „Versorgungsamt Hamburg (VH)" unter dem Dach der BSG beabsichtigt.

Des Weiteren wird eine haushaltsrechtliche Trennung für erforderlich gehalten. Im Ergebnis wird hierfür die Einrichtung eines NSM-Betriebskontos (Budgets) verfolgt.

NSM-Betriebskonten können seit 1994 im Rahmen des Neuen Steuerungsmodells für abgegrenzte Aufgabenbereiche eingerichtet werden (Drucksache 15/1813). Die beabsichtigte Einrichtung eines NSM ­ Betriebskontos zum 1. Januar 2007 im Kapitel 4220 ermöglicht, die Aufgaben der Versorgungsverwaltung und die dafür zur Verfü gung stehenden Ressourcen zusammenzuführen und zugleich eine stärkere haushaltswirtschaftliche Verselbstständigung und Flexibilisierung der hamburgischen Versorgungsverwaltung zu implementieren. Damit werden zugleich die bei einer Fusion ggf. auf die neu zu gründende Anstalt zu übertragenden ­ bzw. wegen zu erwartender Synergieeffekte einzusparenden ­ Ressourcen transparent.

Zu diesem Zweck sollen im Wesentlichen

­ die bisher im Kontenrahmen für Dienstbezüge (KRD) des Kapitels 4220 veranschlagten Personalausgaben für die Abteilung „Soziale Entschädigung" und

­ die bisher in dem Kapitel 4000 zentral veranschlagten sächlichen Verwaltungsausgaben, soweit sie auf die Abteilung „Soziale Entschädigung" entfallen, in das bereits bestehende, allerdings neu zu benennende NSM-Betriebskonto 4220 Z 61 übergeleitet werden.

Für eine vollständige Transparenz des Ressourcenverbrauchs der Versorgungsverwaltung sind auch die behördenintern ­ außerhalb der Versorgungsverwaltung ­ erbrachten Intendanzleistungen über das Instrument der internen Erstattungen haushaltsneutral der Versorgungsverwaltung zuzuordnen. Sofern es in diesem Zusammenhang ­ auch unterjährig ­ zu entsprechenden Personalverlagerungen kommt, werden die bisher im KRD der Kapitel 4000 und 4200 veranschlagten Personalausgaben, die auf die Wahrnehmung von Intendanzaufgaben für den Bereich „Soziale Entschädigung" entfallen, in das NSMBetriebskonto 4220 Z 61 übergeleitet.

Umschichtung von Personalausgaben innerhalb des Einzelplans 4

Im Rahmen einer behördeninternen Umorganisation wurde die Abteilung Kindertagesbetreuung zum 1. September 2006 in das Amt für Familie, Jugend und Sozialordnung integriert. Die Personalausgaben werden dementsprechend vom Kapitel 4500 in das Kapitel 4440 umgeschichtet.

Sozialhilfe, Kapitel 4610 „Hilfen zum Lebensunterhalt" und Kapitel 4630 „Krankenhilfen"

Die von der Veranschlagung im Haushaltsjahr 2006 abweichende Entwicklung der Fallzahlen und Kostensätze verändert die Ausgangsdaten für die Haushaltsplanung 2007/2008 und macht eine Aktualisierung der Veranschlagung für die entsprechenden Haushaltsjahre erforderlich.

Die Mehrbedarfe bzw. Minderbedarfe ergeben sich weitgehend aus den bereits im Haushaltsjahr 2006 eingetretenen oder bis zum Jahresende noch erwarteten Fallzahl- und Kostensteigerungen. Die zum Jahresende 2006 erwarteten Fallzahlen sind zugleich die Jahresdurchschnittswerte für die Planung 2007/2008, mit der Ausnahme der Grundsicherungsempfänger außerhalb von Einrichtungen. Hier wird auf Grund der kontinuierlichen Zunahme der Leistungsbezieher in den letzten zwei Jahren davon ausgegangen, dass ein weiterer Anstieg auch 2007 und 2008 zu erwarten ist.

Darüber hinausgehende Annahmen, insbesondere bezüglich der Entwicklung der Fallzahlen, sind derzeit nicht möglich und in der Planung nicht berücksichtigt. Von daher ist auch diese aktualisierte Planung mit Risiken behaftet. 50.100 Tsd. Euro und für das Haushaltsjahr 2008 um insgesamt 52.100 Tsd. Euro zu erhöhen. Mehreinnahmen von jeweils rund 9.600 Tsd. Euro ergeben sich auf Grund höherer Erstattungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Veränderungen: Haushaltsjahr 2007

­ Sozialhilfe, SGB XII, Kap. 3 (Titel 4610.681.01 und 4610.681.08)

Bei den Hilfen zum Lebensunterhalt wird trotz höherer Fallzahlen mit Minderausgaben infolge geringerer durchschnittlicher Kosten pro Hilfeempfänger als bisher veranschlagt gerechnet.

­ Grundsicherung, SGB XII, Kap. 4 (Titel 4610.681. und 4610.681.30)

Auf Grund der Entwicklung der letzten zweieinhalb Jahre wird bei den Leistungsberechtigten der Grundsicherung auch in 2007 von einem weiteren Fallzahlanstieg von monatlich 50 Fällen (jahresdurchschnittlich 300) ausgegangen. Hinzukommend ist mit 2.070 Rückkehrern aus dem bisher dem SGB II-Bereich zugeordneten dauerhaft nichterwerbsfähigen Personen zu rechnen sowie mit rund 260 Fällen, die im Rahmen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe diesem Leistungsbereich zuzuordnen sind. Der Veranschlagung 2007 sind ­ ausgehend von einer Jahresendzahl 2006 von 18.844 Personen ­ jahresdurchschnittlich 21.470 Personen zugrunde gelegt.

­ Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II (Titel 4610.681.07, 4610.681.14, 4610.231.05)

Der Veranschlagung Kosten der Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach dem SGB II ist die Jahresendzahl 2006 abzüglich der dem Leistungsbereich der Grundsicherung zuzuordnenden Rückkehrer zugrunde gelegt worden (rd. 200.680 Personen).