Finanzbericht

Gender Budgeting im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg

In der Politik ist nichts geschlechtsneutral ­ das gilt auch für die Finanz- und Haushaltspolitik. Solange die Lebensweisen und gesellschaftlichen Positionen von Frauen und Männern sich noch so deutlich unterscheiden, wie sie es gegenwärtig tun, wirken Budgetentscheidungen, sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen, nicht in gleicher Weise auf die Geschlechter.

Ziel eines Gender Budgeting-Prozesses ist es, einen geschlechtergerechten Haushalt aufzustellen und auch die staatliche Finanzpolitik zur Förderung der Gleichstellung einzusetzen.

Im aktuellen Budget der Behörde für Wissenschaft und Forschung findet sich im Rahmen der Finanzierung der Hamburger Hochschulen ein Anreizbudget, das den Indikator „Gleichstellung" berücksichtigt und für die jeweilige Hochschule Budgetzu- oder -abfluss bedeutet (s. a. Drs. 18/4914 S. 15). Leider war es mir bisher nicht möglich, vergleichbare Modelle im Haushalt der FHH zu finden. Bekannt ist lediglich, dass der Senat inzwischen nicht einmal mehr regelmäßig den Umfang der frauen- und mädchenspezifischen, sowie der lesben- und schwulenspezifischen Maßnahmen der Einzelbehörden im Haushaltsplan-Entwurf darstellt, wie dies für 1999 bis 2004 noch geschehen ist.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Was waren die Beweggründe für den Senat, im Rahmen dieses Anreizbudgets den Indikator „Gleichstellung" einzuführen?

Mit dem Anreizbudget der Drei-Säulen-Finanzierung (DSF) im Einzelplan 3.2 soll im Wettbewerb zwischen den Hamburger Hochschulen die Erfüllung bestimmter ­ in Indikatoren ausgedrückter ­ Ziele gefördert werden. Zu den vier Zielbereichen zählen neben der „Frauenförderung/Gleichstellung" die Bereiche „Lehre", „Forschung" und „Internationalisierung". Der Indikator „Gleichstellung" soll die Hochschulen dazu anregen, noch stärker als bisher die Potenziale von Frauen in die Wissenschaft einzubeziehen.

2. Welchen Anteil macht das Anreizbudget im Verhältnis zum Gesamtbudget aus?

Der Anteil des Anreizbudgets an der DSF beträgt 13 %. Die absoluten Zahlen für jede Hochschule sind in den Produktinformationen des Einzelplans 3.2 dargestellt.

3. Welche anderen Indikatoren gibt es?

Eine Übersicht über die Indikatoren je Zielbereich und Hochschule sowie deren Gewichtung ist unter Ziffer 11. des Vorworts des Einzelplans 3.2 jeweils für die Haushaltsjahre 2005/2006 und 2007/2008 enthalten.

4. In welchem Verhältnis stehen diese Indikatoren zu einander?

Die Indikatoren je Zielbereich und ihre jeweilige Gewichtung bilden einen Gesamtindikator je Hochschule.

5. Seit wann wird dieses Verfahren praktiziert?

Die Budgetermittlung für die Hochschulen nach der DSF erfolgt seit dem Doppelhaushalt 2005/2006.

6. Soll dieses Verfahren weiterhin zur Anwendung kommen?

a) Wenn nein, warum nicht?

Ja. Die Behörde für Wissenschaft und Forschung und die Hochschulen haben eine Evaluation drei Jahre nach Einführung der DSF vereinbart.

7. Ist geplant, dieses Verfahren bei der Zuwendungsvergabe auch in anderen Bereichen des Haushalts zur Anwendung zu bringen?

a) Wenn ja, in welchen Bereichen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.

8. Gehört die „Aufstellung eines geschlechtergerechten Haushalts" zu den Zielen der Hamburger Haushaltspolitik?

Der Senat hält den Prozess der Haushaltplanaufstellung und -durchführung als Ansatzpunkt nicht für geeignet, um fachliche Zielsetzungen der Gleichstellungspolitik umfassend zu behandeln.

Haushaltspolitische Zielsetzungen des Senats sind vor allem

· die Sicherstellung eines dauerhaft ausgeglichenen Betriebshaushalts,

· die schrittweise und kontinuierliche Reduzierung der Nettoneuverschuldung und

· die Stärkung und Verstetigung öffentlicher Investitionen auf hohem Niveau. (siehe hierzu Finanzbericht S. 13 ff.)

9. Wie setzt der Senat seine gleichstellungspolitischen Ziele fiskalisch um?

Gleichstellungspolitische Zielsetzungen des Senats werden im Rahmen der Wahrnehmung der Fachaufgaben der Behörden verfolgt und aus den jeweiligen Budgets finanziert (vergl. Bürgerschaftsdrs. 18/4976).

10. Welche anderen Instrumente oder Verfahren neben dem Indikator „Gleichstellung" im Anreizbudget der BWF bringt der Senat im Gesamthaushalt zum Thema Gender Budgeting zur Anwendung?

Siehe Antwort zu 8.