Immobilie

Vertragskontakte zu unzuverlässigen Geschäftsleuten und mutmaßlich Kriminellen ­ Mit wem macht der Senat Geschäfte? (2)

In unserer Anfrage Drs. 18/5273 haben wir den Senat unter anderem gefragt, welche geschäftlichen Beziehungen die Stadt bzw. ihre Unternehmen zu Firmen unterhalten, die Herrn Burim Osmani oder Herrn Bashkim Osmani zuzurechnen sind. Der Senat hat uns wissen lassen, unsere Anfrage könne nicht vollständig beantwortet werden. Denn die Behörden, die Verträge für die Stadt schließen, würden nicht wissen, welche Firmen zu den Osmanis gehören.

Gegenüber Medien hatten Senatsvertreter erklärt, man werde sämtliche vertraglichen Beziehungen der Stadt auf Verbindungen zur Familie Osmani hin überprüfen und die Strafverfolgungsbehörden um Auskünfte bitten, welche Firmen möglicherweise zu dem Unternehmensgeflecht gehören.

Wir fragen den Senat:

1. Werden die vertraglichen Verbindungen der Stadt auf Verbindungen zu Firmen der Osmanis hin überprüft?

Betrifft diese Prüfung sämtliche geschäftlichen Kontakte der Stadt einschließlich solcher städtischer Unternehmen?

Welche geschäftlichen Beziehungen welcher Behörden bzw. Verwaltungsbereiche werden im Einzelnen überprüft?

Ja. Die Prüfung umfasst alle vertraglichen Beziehungen (siehe Drs. 18/5273) sämtlicher Behörden bzw. Verwaltungsbereiche und bezieht sich bei den öffentlichen Unternehmen im Sinne der Fragestellung grundsätzlich auf Mehrheitsbeteiligungen der FHH.

Die Überprüfungen wurden jeweils auf der Grundlage der in den Medien und der öffentlichen Diskussion benannten Personen bzw. Firmen veranlasst, zuletzt mit Schreiben vom 15. November 2006 an das Staatsrätekollegium. Den mit der Prüfung beauftragten Behörden sowie den öffentlichen Unternehmen stehen in der Regel die allgemein zugänglichen Informationen über die genannten Personen bzw. Firmen zur Verfügung. Im Einzelfall kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein Auskunftsersuchen an die Strafverfolgungsbehörden in Betracht, sofern es um eine vorhandene oder konkret beabsichtigte Geschäftsbeziehung mit einer bestimmten Person oder Firma geht. Bei den in Drs. 18/5273 genannten vertraglichen Beziehungen wurde seitens der vertragsschließenden Behörden dafür keine Veranlassung gesehen.

In welchen einzelnen Bereichen finden keine Prüfungen statt, weshalb jeweils nicht und wer hat entschieden, dass keine Überprüfungen erfolgen sollen?

Entfällt.

Werden auch die geschäftlichen Kontakte der Sprinkenhof AG vollständig überprüft? Wenn nein, inwieweit nicht und weshalb nicht?

Ja.

Wann genau wurden die Überprüfungen jeweils veranlasst?

Siehe Antwort zu 1. bis 1.2.

2. Anhand welcher Informationen werden die Verträge und sonstigen geschäftlichen Kontakte der Stadt auf Verbindungen zu Unternehmen der Osmanis hin überprüft?

Welche Erkenntnisse liegen denjenigen vor, die die Verträge auf Kontakte zu den Osmanis hin überprüfen?

Wurden Polizei und/oder Staatsanwaltschaft um Auskunft gebeten, welche Firmen Herrn Burim Osmani oder Herrn Bashkim Osmani oder ihren Geschäftspartnern, gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, zuzurechnen sind?

Siehe Antwort zu 1. bis 1.2.

Wenn ja, wer wurde wann und durch wen um Auskunft gebeten?

a) Ist diese Auskunft erfolgt? Soweit ja, wer hat wann Informationen darüber erhalten, welche Unternehmungen mutmaßlich einem Osmani-Clan zuzurechnen sind?

b) Soweit nein, warum haben die Strafverfolgungsbehörden den anderen Behörden keine Auskunft gegeben und ist dies noch vorgesehen?

Entfällt.

Wenn nein, weshalb nicht?

Siehe Antwort zu 1. bis 1.2.

Wurden Dritte um Auskünfte gebeten? Wenn ja, wer wurde wann befragt und mit welchen Ergebnissen?

Nein.

Gibt es Erkenntnisse, dass über die in Drs. 18/5273 genannten Unternehmungen hinaus weitere Firmen mutmaßlich einem OsmaniClan zuzurechnen sind?

Wer hat Kenntnis über diese Informationen?

Um welche Unternehmen handelt es sich?

Nach Einsichtnahme in das Handelsregister ist gegenwärtig davon auszugehen, dass Mitglieder der Familie Osmani auch auf folgende ­ in Drs. 18/5273 nicht erwähnte ­ Firmen mit Sitz in Hamburg Einfluss ausüben:

­ HPG Hamburger Planungsgesellschaft mbH

­ BKH Grundbesitz GmbH (ehemals VTM 42. Verwaltungsgesellschaft mbH)

­ Klockmann-Haus Immobilienbesitz und -verwaltungs GmbH

­ IRS Hamburger Projektgesellschaft mbH

Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Hamburg aus aktuellen Ermittlungsverfahren ist nach derzeitigem Stand zudem davon auszugehen, dass Mitglieder der Familie Osmani auch auf weitere Firmen Einfluss ausüben dürften oder z. B. über Mittelleute Einfluss ausüben könnten. Die Ermittlungsverfahren sind nicht abgeschlossen, der Senat sieht daher von weiteren Angaben ab.

3. Anhand welcher einzelnen Kriterien werden die Verträge und sonstigen geschäftlichen Kontakte der Stadt auf Verbindungen zu Unternehmen der Osmanis hin überprüft?

Die Überprüfung findet auf der Grundlage aktuell zur Verfügung stehender Informationen statt in Bezug auf mögliche bestehende oder beabsichtigte vertragliche Beziehungen zu Mitgliedern der Familie Osmani oder ihnen zuzurechnenden Firmen sowie ggf. Möglichkeiten einer Vertragsbeendigung.

4. Anhand welcher Informationen prüfen die Stadt und ihre Unternehmen im Einzelfall, ob es sich bei ihren Geschäftspartnern um zuverlässige und gesetzestreue Unternehmer handelt?

Welche Informationen über potentielle Geschäftspartner liegen den Verträge schließenden Behörden vor?

Die Zuverlässigkeit des Vertragspartners ist generell ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung über einen Vertragsabschluss. Abhängig von der Art und Bedeutung eines Vertrages erfolgt bei Grundstücksverträgen eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners, z. B. durch Finanzierungsnachweise und Referenzprojekte. Bei Zweifeln an der Eignung bzw. Zuverlässigkeit des Vertragspartners werden weitere Erkundigungen angestellt. Eine flächendeckende bzw. systematische Abfrage, z. B. aus dem Zentralregister, erfolgt jedoch nicht. Im Übrigen siehe Drs. 18/5273.

Um welche Behörden handelt es sich bei den in Drs. 18/5273 vom Senat angesprochenen „Verträge schließenden Behörden"?

Siehe Antwort zu 1. bis 1.2.