Neben Unterhaltungsregelungen wie in Bremen wird in einigen Städten das Rahmengrün pachtfrei an die Vereine gegeben
Wie ist in anderen Städten die Pflege von Grünflächen in Kleingartengebieten geregelt?
Die Regelungen sind unterschiedlich. Neben Unterhaltungsregelungen wie in Bremen wird in einigen Städten das Rahmengrün pachtfrei an die Vereine gegeben. Diese erhalten die Auflage, die Flächen zu pflegen und öffentlich zugänglich zu halten. Die Baumpflege und Baumkontrollen werden aber auch dort durch die Grünflächenverwaltungen durchgeführt.
22. Wie hat sich der Aufwand für die Pflege des Straßenbegleitgrüns und brach liegender öffentlicher Grundstücke jeweils in den Jahren von 1999 bis 2008 entwickelt?
Zur Frage Straßenbegleitgrün siehe Tabelle zu Frage 11, Zeile Straßengrün.
Die brach liegenden öffentlichen Grundstücke sind eigentumsrechtlich den Sondervermögen zugeordnet. Bis 1. Januar 2008 wurden die Flächen im Wesentlichen im Auftrag der Senatorin für Finanzen von der Bremischen Gesellschaft für Stadterneuerung verwaltet, seitdem von der Gesellschaft für Bremer Immobilien (GBI) heute Immobilien Bremen AöR (IB), die diese Aufgabe seit 2009 im Auftrag der jeweiligen Sondervermögen wahrnimmt.
Die Verwaltung nicht bebauter Grundstücke beschränkt sich dabei im Wesentlichen auf die Verkehrsicherheit und Abfallbeseitigung. Eine Übersicht über die anfallenden Kosten der betroffenen Sondervermögensressorts nach öffentlichen Brachflächen liegt nicht vor.
Für Flächen in Naturschutzgebieten oder naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen gelten teilweise andere Regelungen. Diese werden von der Hanseatischen Naturentwicklung (haneg) oder den Eingriffsverursachern verwaltet.
23. Wie gestaltet sich die finanzielle Regelung bei der Übergabe neu erstellter städtischer Grünflächen und Straßenbegleitgrüns an das SV-Infra-Grün?
Eine finanzielle Regelung für Folgekosten bei der Übernahme neuer Grünanlagen besteht nicht. Nach Ablauf der Fertigstellungs- und Anwuchspflege durch den jeweiligen Bauherrn übernimmt das SV-Infra-Grün die Flächen, ordnet sie einer Pflegeklasse zu und beauftragt Stadtgrün Bremen mit der weiteren Pflege im Rahmen des Jahresauftrages. Dies waren in den letzten Jahren z. B. Grünflächen im Gewerbepark Hansalinie, in Borgfeld-Ost und -West, Grünzug Hollergrund und Wätjens Park. Bei gleichbleibendem Budget muss eine Mehrleistung aufgrund einer Flächenvergrößerung zwangsläufig zu Minderleistungen an anderer Stelle führen bzw. sind Flächen, die nicht mehr betriebsnotwendig sind, an Private zu veräußern.
Werden Teile öffentlicher Grünflächen im Rahmen naturschutzrechtlicher Kompensation erstellt, so werden entsprechend der Handlungsanleitung zum Vollzug der Eingriffsregelung Mittel durch das SV-Infra-Grün eingeworben und Stadtgrün Bremen bereitgestellt.
24. Inwieweit werden bei der Pflege von Grünflächen in Bremen ökologisch orientierte Konzepte umgesetzt, wer setzt dies um, welche Flächen betrifft dies konkret, und welche finanziellen Auswirkungen hat dies jeweils?
Stadtgrün gestaltet die Pflege der Grünanlagen, soweit es entsprechend der jeweiligen Nutzung möglich ist, unter ökologischen Aspekten.
Bei der Gehölzpflege wird auch die Entwicklung der Krautschichten gefördert, es werden weitestgehend einheimische Gehölze gepflanzt, Laub und abgesägtes Totholz verbleiben möglichst in den Anlagen. Selbstverständlich werden Brutund Setzzeiten beachtet. Wo es nicht die Erholungsmöglichkeit einschränkt, werden Langgraswiesen bevorzugt. Die Wiesenpflege, insbesondere wenn zur Abmagerung das Schnittgut aufgenommen werden muss, ist aber aufwändiger und damit teurer als ein Rasen, der zwölf bis 15 mal im Jahr gemäht wird und das Mähgut liegen bleibt. Teilweise sind Flächen mit Obstbäumen zu Streuobstwiesen bepflanzt worden, doch ist der Aufwand (Mähen und Baumschnitt) erheblich. Es wird deshalb versucht, diese Flächen an Dritte, z. B. Naturschutzverbände, zur Betreuung abzugeben, was auch erfolgreich war.
Bei Grünanlagen der Pflegestufe 5 findet nur noch die Verkehrssicherung für angrenzende Flächen statt. Die Anlagen sind sich weitestgehend selbst überlassen und können im Rahmen der einsetzenden Sukzession wertvolle Funktionen im Naturhaushalt übernehmen. Dies ist gegenüber einer gepflegten Anlage eine deutliche Kostenersparnis, die aber auf wenige Anlagen beschränkt ist. Im Vergleich zur Pflege der häufigsten Stufen 3 und 4 ist eine extensivierte Pflege nicht kostengünstiger. Der Schwerpunkt der Kosten liegt in der Verkehrssicherung, die nicht weiter reduziert werden kann, wenn die vorhandenen Nutzungen erhalten bleiben sollen.
25. Welche Ziele verfolgt der Senat mittelfristig für die Entwicklung des Eigenbetriebs Stadtgrün?
Im Mittelpunkt der Sanierungsstrategie für Stadtgrün Bremen steht eine Optimierung der Abläufe und die Reduzierung der Kosten, um die Grünflächenunterhaltung des Eigenbetriebes zu privatwirtschaftlich vergleichbaren Konditionen erbringen zu können. Ziel ist dabei eine Entlastung des Haushaltes bei gleichzeitiger Wahrung bzw. Erhöhung der Pflegequalität. Eine Erhöhung der Pflegequalität kann erreicht werden, wenn im administrativen Bereich die Kosten reduziert werden und mit diesem gesparten Budget der Pflegebereich gestärkt werden könnte.
Nachdem in den letzten Jahren der Fokus im Wesentlichen auf der Produktivitätssteigerung im operativen Bereich von Stadtgrün lag, wurde im Jahre 2009 ein Projekt aufgelegt, bei dem auch im Bereich der Gemeinkosten mittelfristig Kostenentlastungen angestrebt werden.
Durch die in diesem Zusammenhang mit einem Wirtschaftsprüfer durchgeführte Analyse der Eigenbetriebe Stadtgrün und der Bremer Entsorgungsbetriebe (BEB) wird aktuell geprüft, welche Möglichkeiten und Einsparpotenziale in einer Zusammenlegung dieser Eigenbetriebe, insbesondere der Gemeinkostenbereiche, zu finden sind. Der Senat wird sich in Kürze mit diesem Thema befassen.
Alle Bemühungen dienen dem Ziel, einen fachlich und wirtschaftlich kompetenten Eigenbetrieb zur Planung, Entwicklung und Pflege des öffentlichen Grüns zum Wohle der Bremerinnen und Bremer sowie den Gästen der Stadt langfristig zu sichern.