Vorstellung von Kindern in einer regionalen Grundschule

Die in § 42 Abs. 1 des HmbSG vorgesehene Vorstellung von Kindern in einer regionalen Grundschule zu Beginn des der Einschulung vorangehenden Jahres (sog. Viereinhalbjährigen-Vorstellung) wurde im Jahr 2005 zum zweiten Mai durchgeführt. Diese Untersuchungen haben den Zweck, den Entwicklungsstand des Kindes zu beurteilen und die Eltern gemäß dieser Beurteilung beraten zu können. Die Viereinhalbjährigen-Vorstellungen stellen damit ein wichtiges Instrument dar, um verzögerte und besonders fortgeschrittene Entwicklungen zu erkennen sowie die jeweils gebotene Förderung einzuleiten.

Deshalb sollen eineinhalb Jahre vor der Einschulung vor allem die Sprachkenntnisse überprüft und festgestellte Defizite durch besondere Förderung behoben werden. Ziel ist es, das alle Schüler beim Grundschuleintritt über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

Im Schuljahr 2005/2006 wurde in den Hamburger Grundschulen zum dritten Mal das „Vorstellungsverfahren Viereinhalbjähriger" durchgeführt, bei dem alle Kinder eineinhalb Jahre vor ihrer Einschulung mit ihren Eltern von der für sie zuständigen Grundschule zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen die Überprüfung des Entwicklungsstandes des Kindes und ­ insbesondere im Falle eines deutlich verzögerten bzw. besonders fortgeschrittenen Entwicklungsstandes ­ die Beratung der Eltern hinsichtlich möglicher Maßnahmen zur Entwicklungsförderung. Für Kinder mit „besonders ausgeprägtem Förderbedarf" in der Sprachentwicklung wurde im Schuljahr 2005/2006 erstmals die verpflichtende Maßnahme einer „additiven Sprachfördergruppe" eingerichtet.

Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) wurde beauftragt, jährlich die Ergebnisse des Vorstellungsverfahrens auszuwerten. Für die Erfassung eines repräsentativen Querschnitts wurden von jedem siebten Kind in der alphabetischen Folge der Nachnamen eine Kopie eines Protokollbogens zum Vorstellungsverfahren angefertigt und nach Anonymisierung an das Landesinstitut zur Auswertung gesandt.

Im Schuljahr 2005/2006 wurden 1981 Protokollbögen aus 224 Grundschulen und im Schuljahr 2004/2005 wurden Protokollbögen von 1861 Kindern aus 223 Grundschulen ausgewertet.

Die im Folgenden zitierten Daten beziehen sich auf diese Repräsentativerhebungen aus den Durchläufen in den Schuljahren 2005/2006 und 2004/2005.

Außerdem wurde allen Schulleitungen ein Fragebogen zur Durchführung des Vorstellungsverfahrens zugesandt, um detaillierte Hinweise über die Praxiserfahrungen der Schulen zu erhalten. Im Schuljahr 2005/2006 konnten Schulleiter-Fragebögen aus 213 Grundschulen ausgewertet werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele Kinder (aufgelistet nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Bezirken) wurden im Schuljahr 2005/2006 gemäß § 42 Abs. 1 HmbSG in den Hamburger Grundschulen vorgestellt? Wie viele waren es im letzten Jahr?

Im Schuljahr 2005/2006 wurden 15 005 Kinder und im Schuljahr 2004/2005 14 767 Kinder im Rahmen des Vorstellungsverfahrens überprüft. Vollständige Angaben zu Alter, Geschlecht, Herkunft und Bezirke liegen nicht vor, da die Angaben dazu freiwillig waren und dementsprechend nicht verpflichtend über alle Kinder erhoben werden konnten.

Die Angaben zum Geburtsland und zur Staatsangehörigkeit von Eltern und Großeltern, die für die einheitliche Bestimmung des Migrationshintergrundes laut Mikrozensus seit 2005 erforderlich wären, wurden bislang bei der Vorstellung der Viereinhalbjährigen nicht erhoben. Erhoben wurden Angaben der Eltern zur Erstsprache der Kinder und zum Sprachgebrauch in den Familien. Von den Kindern, von denen 2005/2006 diese Angaben vorliegen, wachsen 60,5 % der Kinder in einsprachig deutschen Familien auf (2004/2005: 59,7 %; 2003/2004: 59,0 %) und 39,5 % wachsen zwei- oder mehrsprachig auf.

Bezirke Tabelle 1 enthält die Verteilung der vorgestellten Kinder nach Schulaufsichtsbezirken (SAB) entsprechend der Repräsentativerhebung. Da nicht alle erfassten Protokollbögen Angaben zum Bezirk enthalten, ist die Gesamtzahl der in der Tabelle erfassten Kinder geringer als die der Gesamtstichprobe. Wie sind die Eltern über die Notwendigkeit der Vorstellung informiert worden?

Entsprechend § 42 Absatz 1 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) ist die Aufforderung zur Vorstellung der Viereinhalbjährigen öffentlich im Mitteilungsblatt der Behörde für Bildung und Sport (MblSchul) Heft 1/2006 vom 20. Januar 2006 bekannt gemacht worden. Darüber hinaus wurde in allen Grundschulen die Aufforderung zur Vorstellung dieser Kinder ausgehängt. Schließlich wurden auf der Grundlage der Auskünfte des Melderegisters die Sorgeberechtigten der Viereinhalbjährigen durch die für die Vorstellung zuständige Grundschule angeschrieben. Die Vorstellungsrunde wurde zudem in der Tagespresse angekündigt.

3. Wie viele Kinder wurden trotz Information nicht in einer Grundschule vorgestellt?

4. Wie wurde in diesen Fällen weiter verfahren?

In 157 Fällen aller Angeschriebenen konnten die Schulen trotz Aufforderungs- und Erinnerungsschreibens sowie mindestens eines versuchten Hausbesuchs keinen Kontakt zu den Familien herstellen. In 126 weiteren Fällen bestand zwar Kontakt zu den Familien, die Eltern folgten der Aufforderung der Grundschule zur Vorstellung jedoch zunächst nicht. Diese insgesamt 283 Fälle wurden von den Schulen zur weiteren Bearbeitung an die Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle (REBUS) oder die Rechtsabteilung der Behörde für Bildung und Sport abgegeben.

REBUS und die Rechtsabteilung prüften, ob die Familien zwischenzeitlich verzogen oder die Kinder an einer anderen staatlichen oder Privatschule vorgestellt worden waren. Soweit dies nicht der Fall war und weitere schriftliche und telefonische Ermahnungen sowie Hausbesuche ohne Ergebnis blieben, wurden Kontakte zu Jugendämtern, den von den Kindern besuchten Tageseinrichtungen, zu Stadtteileinrichtungen, Nachbarn, Vermietern, Familienkassen und der Polizei aufgenommen, um mit der Familie in Kontakt zu kommen oder den Verbleib eines hier noch gemeldeten Kindes zu klären. Konnte trotz aller Bemühungen eine freiwillige Vorstellung des hier wohnhaften Kindes nicht erreicht werden, so wurden diese Kinder auf der Grundlage des § 41 a HmbSG zwangsweise vorgestellt.

Aufgrund des Einschreitens von REBUS und der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde konnten 184 Kinder verspätet vorgestellt werden. In 19 Fällen hatten die Sorgeberechtigten die Kinder nach dem ersten Aufforderungsschreiben der Schulen aus Hamburg abgemeldet. 75 Kinder wurden von Amts wegen abgemeldet, weil festgestellt worden war, dass sie unter der zuletzt bekannten Meldeadresse nicht mehr wohnten. Drei Kinder haben in Hamburg einen Wohnsitz und sind damit zur Vorstellung verpflichtet, leben jedoch im Ausland. Für diese Kinder wurden Bescheinigungen der örtlichen Konsulate über eine dort erfolgte Vorstellung vorgelegt. In zwei Fällen läuft derzeit noch die amtliche Abmeldung von Kindern, die sich hier nachweislich nicht mehr aufhalten.

5. Durch wen wurden die Gespräche von Seiten der Schulen durchgeführt?

In der Regel wurde das Verfahren von den Schulleitungen einschließlich stellvertretender Schulleitungen und Abteilungsleitungen durchgeführt. An vielen Schulen wurden außerdem Vorschulpädagogen, Sprachlernkoordinatoren, Beratungslehrkräfte, andere Lehrkräfte und Sonderpädagogen einbezogen.

6. Wie wurden die durchführenden Personen auf diese Gespräche vorbereitet?

7. Welcher Ablauf ist für die Vorstellungsgespräche vorgesehen?

In Schulleiterkonferenzen wurden die Schulleitungen über die Ergebnisse und Erfahrungen des vorangegangenen Durchlaufs und über die Weiterentwicklung und Veränderungen des Verfahrens für den Durchlauf 2005/2006 informiert. Diese Information wurde über die Schulleitungen an die durchführenden Lehrkräfte weitergegeben.

Den Schulen wurde ein Gesprächsleitfaden zur Verfügung gestellt, in dem der Ablauf des Vorstellungsgesprächs, die Vorbereitung, die Feststellung des Förderbedarfs, die Zusammenfassung der Beobachtungsergebnisse und die anschließende Beratung erläutert wird.