Stellungnahme der zuständigen Beiräte. Die Beiräte Vegesack und Blumenthal haben den Planungen zugestimmt

Der angesprochene Werftbetrieb wurde bei Verteilung der Lärmkontingente einbezogen und mit flächenbezogenen Schallleistungspegeln unter den oben genannten Gesichtspunkten ausgestattet.

Die Deputation für Bau und Verkehr empfiehlt, den Plan und die Begründung aus den genannten Gründen unverändert zu lassen.

Stellungnahme der zuständigen Beiräte

Die Beiräte Vegesack und Blumenthal haben den Planungen zugestimmt.

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Die Deputation für Bau und Verkehr hat am 5. März 2009 beschlossen, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich auszulegen ist. Der Planentwurf mit Begründung hat daraufhin im Zeitraum vom 30. März 2009 bis 8. Mai 2009 gemäß § 3 Abs. 2 im Bauamt Bremen-Nord und im Ortsamt Blumenthal ausgelegen.

Ergebnis der öffentlichen Auslegung/Stellungnahmen der Öffentlichkeit Anlässlich der öffentlichen Auslegung sind Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Diese Stellungnahmen sowie die dazu abgegebenen Empfehlungen der Deputation für Bau und Verkehr sind in der Anlage zum Bericht der Deputation für Bau und Verkehr aufgeführt.

Umweltbericht

Die Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Auf Punkt D der Begründung zum Bebauungsplan wird verwiesen.

Zusammenfassende Erklärung

Diesem Bericht ist eine zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 beigefügt.

2. Information der Beiräte

Den Ortsämtern Blumenthal und Vegesack wurde die Deputationsvorlage gemäß der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Beiräte und Ortsämter mit dem Senator für Bau und Umwelt in Bauangelegenheiten vom 1. Mai 2003 (Neufassung) übersandt.

3. Beschluss

Die Deputation für Bau und Verkehr bittet den Senat und die Stadtbürgerschaft, die 1. Änderung des Bebauungsplanes 1240 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack und Bremen-Blumenthal zwischen Blumenthaler Aue, Zur Westpier (beidseitig), Am Werfttor, Lindenstraße, Fröbelstraße, Ulrichs Helgen, Schulkenstraße und Weser (Bearbeitungsstand: 6. Februar 2009) einschließlich Begründung in Kenntnis der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und deren Behandlung (Anlage zum Bericht) zu beschließen.

Dr. Reinhard Loske Dieter Focke (Vorsitzender) (Sprecher) Begründung zur 1. Im Wesentlichen handelt es sich um das ehemalige Werftgelände und heutige Gewerbegebiet Bremer Vulkan (47 ha) und die nordöstlichen Randbereiche (7 ha) zwischen dem Gewerbegebiet und dem Wohngebiet Fröbelstraße und der Lindenstraße.

Von der Änderung des Bebauungsplanes nicht betroffen sind die Versorgungsanlagen an der Blumenthaler Aue, der Wätjens Park und die Baugebiete an der Landrat-Christians-Straße (Amtsgericht Blumenthal) und der Lindenstraße (ehemalige Vulkanverwaltung).

Das Gewerbegebiet Bremer Vulkan liegt in den Ortsteilen Fähr-Lobbendorf und Blumenthal und erstreckt sich über ca. 2 km Länge im Süden direkt an der Weser. Im Norden befinden sich der Wätjens Park und das Wohngebiet Fähr-Lobbendorf.

Die Schiffbautätigkeit des Bremer Vulkans begann an diesem Standort 1895 und dauerte bis zum Konkurs im Jahre 1996 und der Ablieferung des letzten Neubaus im Jahre 1997 an. Die traditionellen Kernbereiche der Großwerft mit dem Hallendock, der großen Schiffbauhalle und der Maschinenbaufabrik wurden nach dem Konkurs durch fortbestehende Nutzungen, betriebliche Übernahmen und Neugründungen weiterhin gewerblich-industriell genutzt. Insgesamt haben sich die Schiff- und Stahlbauaktivitäten seit dem Konkurs im Gewerbegebiet behaupten können und durch verschiedene Investitionen wieder zu einer verlässlichen Dauernutzung mit sehr guter Nachfrage entwickelt. Auf den Gewerbeflächen befinden sich u. a. Betriebe aus den Bereichen Schiffbau, Stahlbau, und Metallverarbeitung. Die zunächst im Auftrag der Stadtgemeinde verwalteten Gewerbeflächen sind mittlerweile wieder zu ca. % privatisiert und ansonsten langfristig zur gewerblichen Nutzung verpachtet.

Nach dem Konkurs wurden wichtige Infrastrukturmaßnahmen, wie die Altlastensanierung, der Abriss der schon nicht mehr von der Vulkanwerft benötigten offenen Helgen und der Bau der Straße Zur Westpier als leistungsfähige öffentliche Erschließung mit Anschluss an das Hauptverkehrsstraßennetz und die Bundesautobahn A 270, durchgeführt. Die interne Erschließung erfolgt weiterhin über private Fahrtwege zwischen den Altgebäuden der ehemaligen Großwerft.

Strukturelle Veränderungen gab es nur im Bereich der Großsektionsbauweise im westlichen Teilgebiet des Werftgeländes. Nach dem Abriss der Großsektionshallen, der Verfüllung des Trockendocks und der Altlastensicherung wurden hier auf ca. 30 % der alten Werftfläche Stellplätze für den Autoumschlag angelegt.

An der Fröbelstraße befinden sich überwiegend kleine Mehrfamilienhäuser mit Gartenflächen. Dabei handelt es sich zum Teil um die sogenannten Meisterwohnungen des Bremer Vulkans aus den späten Dreißigerjahren des letzten Jahrhunderts. Die Kleinsporthalle an der Fröbelstraße ist stark baufällig und steht leer. Der ebenfalls auf dem Geestrandplateau als offene Lagerfläche für Großbauteile genutzt. des Straßenneubaus für den Naturausgleich genutzt, nach dem historischen Vorbild des im 19. Jahrhundert angelegten Landschaftsparks rekonstruiert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

A 2 Geltendes Planungsrecht

Der Bebauungsplan 1240 ist seit dem 6. Juli 2001 rechtsverbindlich und weist für das ehemalige Werftgelände an der Weser ein in zwei Zonen gegliedertes Gewerbegebiet mit unterschiedlichen Grenzen (für die zulässige Schallabstrahlung pro m2 Grundstücksfläche (65/50 und 60/45 tags/nachts) aus.

Zwischen der Fröbelstraße und der Geestrandkante gelten die Festsetzungen reines Wohngebiet mit einem städtebaulichen Erhaltungsbereich direkt an der Fröbelstraße und allgemeines Wohngebiet südlich der Wohnbebauung Fröbelstraße, An der Geestkante ist eine öffentlichen Parkanlage mit einem öffentlichen Kinderspielplatz und einem Lärmschutzwall ausgewiesen. Die Parkanlage ist gleichzeitig eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Für das alte Schulgebäude an der Fröbelstraße, gegenwärtig genutzt von der öffentlichen Einrichtung Werkstatt Bremen, besteht die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche mit sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen. Die südlich des alten Schulgebäudes anschließende Sporthalle Fröbelstraße ist als eine Gemeinbedarfsfläche mit sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen festgesetzt.

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Ausgleichsfläche dargestellt. Die gewerbliche Baufläche umfasst das ca. 45 ha große Gewerbegebiet entlang der Weser.

Die Darstellungen Wohnbaufläche und Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Parkanlage und Ausgleichsfläche umfassen die Plangebietsflächen nördlich des Gewerbegebietes auf dem Geestrandplateau und im Geestrandeinschnitt Am Werfttor. Ein Bestandteil hiervon ist die Freifläche zwischen der vorhandenen Wohnbebauung Fröbelstraße und der Geestrandkante mit dargestellten 0,8 ha Grünfläche und 1,2 ha Wohnbaufläche. Die 1. Planänderung für den Bebauungsplan 1240 sieht für diesen Bereich die Festsetzung einer 1 ha großen Grünfläche und eines 1 ha großen Gewerbegebiets mit nicht wesentlich störenden Nutzungen vor. Wesentlichen Darstellungsinhalten des Flächennutzungsplanes wird sinngemäß gefolgt: die grüne Geestkante wird entwickelt und eine Grünfläche mit Lärmschutzwall als Übergang zu der vorhandenen Wohnbebauung ausgewiesen. Abweichend von der Darstellung Wohnbaufläche soll ein Gewerbegebiet mit Einschränkungen für die Schallabstrahlung ausgewiesen werden. Aufgrund des geringen Störungsgrades, vergleichbar mit einer gewerblichen Nutzung innerhalb eines allgemeinen Wohngebietes, und der Beibehaltung wesentlicher Zielorientierungen der Flächendarstellungen sowie der geringen Flächengröße kann die modifizierte Planung für das Teilgebiet aus dem bestehenden Flächennutzungsplan entwickelt werden.

B Ziele, Zwecke und Erforderlichkeit Ziele der Planung

Die bislang im Bebauungsplan bestehende Differenzierung des Gewerbegebiets in zwei Zonen mit unterschiedlichen Lärmkontingenten innerhalb des Gewerbegebietes entspricht nicht den differenzierten Nutzungsansprüchen der auf dem Gelände tätigen Betriebe. Es ist erforderlich, die Lärmkontingente (das zulässige Maß von Schallabstrahlungen je m2 Fläche) je nach Bestandssituation und Entwicklungspotenzial neu festzulegen und in mehrere Zonen zu differenzieren. Die Vereinbarkeit untereinander und mit den angrenzenden Wohnnutzungen ist sicherzustellen.

Die planerischen Festsetzungen für die unbebaute Zone zwischen der Wohnbebauung Fröbelstraße und dem alten Werftgelände sind neu zu definieren. Auf die bisher festgesetzte Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes wird verzichtet. Der geplante Lärmschutzwall an der Geesthangkante ist in der Höhe und Lage den neuen Gegebenheiten anzupassen.