Wer hat den Vertrag geschlossen War das Bezirksamt Mitte von Anfang an

Gemäß § 19 Abs. 5 Wegegesetz kann „der Senat oder mit seiner Zustimmung die Wegeaufsichtsbehörde Sondernutzungen auch durch öffentlich-rechtliche Verträge einräumen".

a) Wann genau und mit wem wurde der Sondernutzungsvertrag geschlossen?

b) Wer hat den Vertrag geschlossen? War das Bezirksamt Mitte von Anfang an Vertragspartner?

c) Hat der Senat der Gewährung der Sondernutzung zugestimmt?

Soweit ja, auf welchem Wege und wann genau?

Der Sondernutzungsvertrag wurde am 6. Juni/20. Juni 2005 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, und der Firma GGS Grundstücksgesellschaft Stellingen mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Burim Osmani, geschlossen. Das Bezirksamt hat die Vertragsverhandlungen von Anfang an geführt. Der Senat hat dem Vertrag mit Beschluss vom 30. Juni 2005 nach § 19 Abs. 5 des Hamburgischen Wegegesetzes zugestimmt.

d) Welche Behörden waren im Einzelnen inwiefern an diesem Sachverhalt beteiligt?

Das Bezirksamt hat gemäß der Globalrichtlinie „Sondernutzung öffentlicher Wege"

­ die Finanzbehörde hinsichtlich der Höhe des Sondernutzungsentgelts,

­ die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Hinblick auf die Einhaltung der Bestimmungen des für Sondernutzungen bestehenden Mustervertrages und der o. g. Globalrichtlinie sowie in technischer Hinsicht (z. B. öffentliche Beleuchtung) sowie

­ die Straßenverkehrsbehörde beteiligt.

Um welche Sondernutzung handelt es sich? Was wird in dem Vertrag geregelt?

a) Um welches Grundstück geht es, wo befindet es sich genau und wie groß ist es?

b) Um was für ein Gebäude handelt es sich?

c) Welche Nutzung wird im Sondernutzungsvertrag geregelt?

d) Wie werden Grundstück und Gebäude derzeit tatsächlich genutzt?

Die Sondernutzung betrifft das Eckgrundstück Bernhard-Nocht-Straße/Antonistraße.

Der Sondernutzungsvertrag regelt die Überbauung der öffentlichen Wege BernhardNocht-Straße/Antonistraße durch auskragende Gebäudeteile vom 1. bis 7. Obergeschoss. Es handelt sich um ein 8-geschossiges Wohngebäude mit einer Gewerbeeinheit. Es befindet sich augenscheinlich im Bau.

Welche Nutzungsbedingungen enthält der Vertrag?

a) Wie hoch ist das Sondernutzungsentgelt, das Herr Osmani bzw. sein Unternehmen zu zahlen hat?

Das Sondernutzungsentgelt beträgt Euro.

b) Gab es im Zusammenhang mit der Einräumung der Sondernutzung bzw. sonst mit der Nutzung Verhandlungen? Wenn ja, wer hat diese zu welchem Zeitpunkt geführt?

Das zuständige Bezirksamt hat die Verhandlungen mit dem beratenden Ingenieur Herrn H. H, Hamburg, geführt.

c) Wurden die Vertragsbedingungen im Laufe der Zeit verändert?

Wenn ja, wann, inwiefern und aus welchen Gründen?

Das Sondernutzungsentgelt war zunächst aufgrund unzutreffender Angaben auf Bauherrenseite zu hoch angesetzt worden und ist nach Überprüfung anhand der Bauantragsunterlagen und der Bodenrichtwertauskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg verändert worden.

Gibt oder gab es im Zusammenhang mit der Gewährung der Nutzung Spenden, z. B. an gemeinnützige Zwecke oder an Parteien? Gab es ein entsprechendes Angebot?

Hierüber liegen der zuständigen Behörde keine Erkenntnisse vor.

6. Ausschluss neuer vertraglicher Beziehungen zu Burim Osmani

Hat der Senat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Stadt und ihre Unternehmen keine weiteren Vereinbarungen mit Herrn Burim Osmani oder seinen Unternehmen treffen, bis die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn geklärt sind? Welche Maßnahmen wurden wann getroffen? Wenn nein, weshalb nicht?

Siehe Vorbemerkung sowie Drsn. 18/4845, 18/5273 und 18/5325.

7. Vertragliche Beziehungen zu Bashkim Osmani

Laut Senat hat die Hamburg Tourismus GmbH mit der Firma Herrn Bashkim Osmanis, die zwei Gaststätten an den Landungsbrücken betreibt, seit 2003 jährlich Vereinbarungen, nach denen in einer Broschüre für eines der Lokale geworben wird. Zuletzt hat die Hamburg Tourismus GmbH, die mehrheitlich der Stadt gehört, am 18. September 2006 eine solche Vereinbarung für das Jahr 2007 geschlossen.

In Drs. 18/5273 hatte der Senat angemerkt, die Stadt habe „bei Vertragsabschlüssen das Willkürverbot zu beachten"; erforderlich sei stets „eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Prüfung", bei der „maßgebliche Erkenntnisse" in die Prüfung der Bonität oder die fachliche Bewertung von Planungen einfließen könnten.

a) Ist vor Schluss der Vereinbarung, nach der eine Broschüre der Hamburg Tourismus GmbH für eine Gaststätte Herrn Bashkim Osmanis wirbt, eine auf diesen Einzelfall bezogene Prüfung erfolgt?

Wenn ja, wer hat geprüft und mit welchem Ergebnis?

Eine entsprechende Prüfung hat nicht stattgefunden, da sämtliche bereits in der Vorjahresbroschüre aufgeführten Unternehmen in einem Routinevorgang von der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) angeschrieben wurden. Die Aufnahme von Teilnehmern in den „Hamburg-Power-Pass" erfolgt seitens der HHT seit Jahren durch Rücksendung eines einseitigen Fax-Standard-Formulares durch die Teilnehmer. Der HHT war eine Beteiligung von Herrn Bashkim Osmani an der PBG Plan Investition Planungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (PGB) hieraus nicht ersichtlich. Im Übrigen siehe Drs. 18/5273.

b) Wie wird dieser Vertragsschluss vom Senat bzw. durch die zuständige Behörde beurteilt?

Wurde bzw. wird das Vorgehen der Stadt bzw. der städtischen Unternehmen bei Vertragsabschlüssen überprüft?

a) Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Tatsache, dass die Stadt einen solchen Vertrag noch im September 2006 abgeschlossen hat (über diesen einzelnen Vertrag hinaus)?

b) Ist der Abschluss dieser Vereinbarung Anlass für Senat und Behörden, ihre Verfahrensweisen zu überdenken und die Überprüfungen, mit welchen Partnern sie Verträge schließt, zu ergänzen? Wenn ja, inwiefern?

Wurden die vertraglichen Beziehungen überprüft, die dazu führen, dass Herr Bashkim Osmani Lokale in einer städtischen Immobilie betreibt?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) War die öffentliche Information über die Ermittlungen gegen Herrn Bashkim Osmani Anlass, diese vertraglichen Beziehungen infrage zu stellen? Wenn nein, weshalb nicht?

Hat der Senat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Stadt und ihre Unternehmen keine weiteren Vereinbarungen mit Unternehmen Herrn Bashkim Osmanis treffen, bis die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn geklärt sind? Welche Maßnahmen wurden wann getroffen? Wenn nein, weshalb nicht?

Siehe Vorbemerkung.

8. Vertragliche Beziehungen zu Hauke Hillmer

Die Stadt verfügte und verfügt über eine ganze Reihe geschäftlicher Beziehungen zur Cantina Bau & Boden Projektentwicklung GmbH Herrn Hauke Hillmers (bzw. des Vorgänger-Unternehmens). Laut Senatsauskunft hat der Umstand, dass die Hamburger Strafverfolgungsbehörden Herrn Hillmer der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verdächtigen, bisher keine Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen der Stadt.

Hat sich an diesem Sachstand etwas geändert?

Hat der Umstand, dass Herr Hillmer sich in Schleswig-Holstein zum wiederholten Mal wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten muss, Auswirkungen auf die Vertragsbeziehungen der Stadt zu ihm und seinen Unternehmen? Welche?

Die mit der Cantina Bau und Boden Vertriebsgesellschaft geschlossenen Grundstückverträge betreffen überwiegend abgeschlossene Vorgänge. Lediglich in einem Fall ist der Vertrag noch nicht endgültig durchgeführt. Für eine nachträgliche Rückabwicklung der Verträge besteht keine Veranlassung.

Ist sichergestellt, dass die Stadt und ihre Unternehmen durch die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Hillmer und die wirtschaftlich-finanziellen Schwierigkeiten, in die manche seine Unternehmen offenbar geraten sind, keinen Schaden erleiden? Welche Maßnahmen hat der Senat diesbezüglich ergriffen?

Hinsichtlich des noch nicht abschließend durchgeführten Vertrages ist der Übereignungsanspruch der Stadt durch eine Vormerkung grundbuchlich gesichert. Für die Herstellung künftiger Wegeverbindungen auf der Wohnungsbaufläche in Duvenstedt hat die Cantina Bau und Boden Vertriebsgesellschaft Sicherheit geleistet.

Hat der Senat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Stadt und ihre Unternehmen keine weiteren Vereinbarungen mit Unternehmen Herrn Hillmers treffen, bis die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn geklärt sind? Welche Maßnahmen wurden wann getroffen? Wenn nein, weshalb nicht?

Siehe Vorbemerkung.

9. Vertragliche Beziehungen der Stadt zur Volksbank Lauenburg Hatte oder hat die Stadt oder ihre öffentlichen Unternehmen geschäftliche Verbindungen zur Volksbank Lauenburg (gefragt wird nach der Stadt selbst, nicht nach ihren Vertragspartnern)? Soweit ja, inwiefern?

Entsprechende geschäftliche Verbindungen der Stadt oder ihrer öffentlichen Unternehmen sind nicht festgestellt worden.

10. Vertragliche Beziehungen zu Firma Isebek

Der Senat hat mitgeteilt, die Isebek Verwaltungsgesellschaft mbH habe bis Herbst 2002 die Unterkunft Bargteheider Straße 38 in Wandsbek an die Stadt vermietet; die Unterkunft sei dann „an eine neue Betreiberin als Einzelperson" übergegangen, worüber das zuständige Bezirksamt mit Schreiben vom 17.09.2002 informiert worden sei.

Wer hat wann die vertraglichen Pflichten der Firma Isebek übernommen?

Von wem wurde dieser Übergang gegenüber der Stadt bzw. dem Bezirksamt Wandsbek angezeigt?

Die Isebek Verwaltungsgesellschaft mbH hat dem zuständigen Bezirksamt im September 2002 mitgeteilt, dass die Miete ab Oktober 2002 an eine Frau Sandra W. zu überweisen sei. Dennoch blieb die Firma Isebek bis 2006 (in Drs. 18/5273 war irrtümlich 2002 genannt) Vermieterin des Objektes.

Welche Vertragsdauer hatte die Anmietung dieser Unterkunft?

Ist die Unterkunft Bargteheider Straße 38 in Wandsbek wie Anfang 2006 von der Sozialbehörde angekündigt geschlossen worden? Wenn ja, wann? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt dar?

Die Anmietung dauerte vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 2006. Die Unterkunft wurde vertragsgemäß zum 30. Juni 2006 geschlossen.

11. Beratung durch Mario Mettbach

Ist Senator a. D. Mario Mettbach im Zusammenhang mit einer der hier oder in Drs. 18/5273 genannten Unternehmen bzw. Geschäftsbeziehungen in Erscheinung getreten? Wenn ja, inwiefern?

Außer einer telefonischen Anfrage von Herrn Senator a. D. Mettbach Ende 2005 wegen eines Bauvorhabens des Investors Osmani im Ortskern von Rahlstedt wurden keine weiteren Kontakte im Sinne der Fragestellung festgestellt.