Finanzamt

Zu Tzn. 506­519, Rechtsbehelfsstelle im Finanzamt Hamburg-Harburg

Der Rechnungshof hat bei der Ergebnisrechnung, Verfahrensüberwachung und Sachbehandlung im Finanzamt Hamburg-Harburg erhebliche Mängel festgestellt. So wurden Arbeitsergebnisse zu günstig dargestellt, und Entscheidungen über Rechtsbehelfe blieben viele Jahre liegen.

Die Finanzbehörde hat zugesagt, für alle Finanzämter die Kriterien zur Steuerung des Personals sowie zur Bearbeitung von Rechtsbehelfen zu untersuchen. Für die Erfassung des Arbeitseinsatzes soll ein einheitliches Berichtswesen für eine betriebswirtschaftliche Auswertung aufgebaut werden.

Der Rechnungshof legte dar, dass die in der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts Hamburg-Harburg getroffenen Feststellungen von der Steuerverwaltung vollen Umfangs akzeptiert worden seien. Die Finanzbehörde habe die Prüfergebnisse des Rechnungshofs zum Anlass für eine eigene Untersuchung der Rechtsbehelfsbearbeitung in allen Hamburger Finanzämtern genommen. Diese Untersuchung habe die Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs über das Finanzamt Hamburg-Harburg hinaus bestätigt. Erörterungsbedürftig seien die Maßnahmen, mit denen die Steuerverwaltung die derzeitige Situation verbessern wolle, nämlich

­ hinsichtlich der Datenbasis zur Ermittlung der Einsatztage die Ausgestaltung des ab 2007 vorgesehenen betriebswirtschaftlichen Controllingverfahrens,

­ hinsichtlich der Mängel bei der Führung der Rechtsbehelfslisten die Handlungsansätze zur Verbesserung der Listenführung und -kontrolle sowie

­ hinsichtlich der festgestellten Uneinheitlichkeit von sachlich zusammenhängenden Entscheidungen über das Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 Abgabenordnung) die Ausgestaltung der angekündigten Regelung.

Die Senatsvertreter bestätigten, dass die interne Untersuchung der Finanzbehörde zu vergleichbaren Ergebnissen geführt habe, die im August 2005 mit den Vorstehern der Finanzämter und ihren Hauptsachgebietsleitern für Rechtsbehelfsbearbeitung erörtert worden seien. Zu den vom Rechnungshof angesprochenen Punkten führten die Senatsvertreter aus:

­ Hinsichtlich der Rechtsbehelfslisten sei auf die einschlägigen Bestimmungen hingewiesen worden, um einer Wiederholung der Eintragungs- und Kontrolldefizite auf Sachbearbeiter- und Sachgebietsleiterebene entgegenzuwirken.

Darüber hinaus sei die technische Unterstützung im Rahmen der elektronischen Rechtsbehelfsliste verbessert worden (z. B. erleichterte Erfassung des Ruhens von Rechtsbehelfsverfahren bei Rechtsbehelfskomplexen, Vereinheitlichung von Eintragungen, automatische Hinweise bei Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts usw.). Schließlich sei vorgesehen, den Erfolg der Maßnahmen im nächsten oder übernächsten Jahr zu überprüfen. Den Ämtern sei eine entsprechende Geschäftsprüfung bereits jetzt angekündigt worden.

­ Noch wichtiger sei die Einbeziehung der Rechtsbehelfsbearbeitung in das controlling-orientierte Berichtswesen der Steuerverwaltung. Vorgesehen sei, neben der Tätigkeit der Rechtsbehelfsstellen auch die (Erst-)Bearbeitung von Rechtsbehelfen durch die Veranlagungsstellen abzubilden und dabei ein durch Zielvereinbarungen fixiertes Soll dem Ist gegenüberzustellen. Die sog. "Altfallquote", die sich wieder verschlechtert habe, solle in das Berichtswesen einbezogen werden. Zukünftig solle die Altfallquote nicht nur für das jeweilige Finanzamt, sondern auch für den einzelnen Bearbeiter ermittelt werden, um die Steuerungsmöglichkeiten für Sachgebietsleiter und Vorsteher zu verbessern. Die Altfallkriterien würden verschärft, indem die Karenzzeit auf 18 Monate verkürzt werde. Die Einführung des controlling-orientierten Berichtswesens für die Rechtsbehelfsbearbeitung sei für den 1. Januar 2007 geplant.

Der Rechnungshof sprach nochmals die ausstehende Dienstanweisung zur Behandlung der ruhenden Rechtsbehelfe an. Außerdem fragte er nach, ob geplant sei, die Führung der elektronischen Rechtsbehelfsliste durch die Einführung von Pflichtfeldern zu unterstützen.

Die Senatsvertreter relativierten ihre Ausführungen zur Verbesserung der elektronischen Rechtsbehelfsliste (ORACLE-Datenbank). Bislang lägen erst Konzepte vor. Nach der noch anstehenden Abstimmung mit den Finanzämtern müsse geprüft werden, ob die technische Realisierung mit eigenen Mitteln möglich oder Fremdunterstützung erforderlich sei. Die Finanzbehörde werde den Rechnungshof über die Ergebnisse der geplanten Geschäftsprüfungen unterrichten.

· Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Beanstandungen des Rechnungshofs beizutreten.

3. Offene Punkte aus Jahresberichten der Vorjahre

Zu Jahresbericht 2004, Tzn. 331­335

Personalverwaltung in der Justizbehörde

Der Rechnungshof berichtete, die Justizbehörde sei ihrer Berichtspflicht nachgekommen und habe den vom Unterausschuss im Vorjahr geforderten Bericht (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 18/3109 vom 28. Oktober 2005, S. 55) mit Schreiben vom 25. April 2006 (vgl. Anlage 4 zum Protokoll Nr. 18/4 vom 17. August 2006 über die Sitzung des Unterausschusses vom 19. Juni, 27. Juni und 3. Juli 2006) vorgelegt.

Danach habe die Behörde ihre Personalverwaltung um zwölf Stellen reduziert, von denen sie

­ vier Stellen zur Erfüllung der Einsparverpflichtung 2005 gestrichen,

­ 6,5 Stellen zur Wahrnehmung von Aufgaben bei den Gerichten und

­ 0,5 Stellen zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik und der Anlagenbuchhaltung eingesetzt habe.

Über die Verwendung einer Stelle habe die Justizbehörde aus personalwirtschaftlichen Gründen noch nicht entschieden. Es handele sich um eine Stelle, die mit einem langfristig erkrankten Mitarbeiter besetzt sei. Die Behörde habe damit ihre Berichtspflicht erfüllt.

Der Vorsitzende stellte das positive Gesamtergebnis dieser Prüfung heraus.

· Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft Kenntnisnahme zu empfehlen.

Zu Jahresbericht 2005, Tzn. 160­166

Organisation der Behördenbibliotheken

Der Rechnungshof berichtete, die Finanzbehörde habe den vom Unterausschuss im Vorjahr erbetenen Bericht über den erreichten Stand der Umsetzung und der weiteren Planungen (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 18/3109 vom 28. Oktober 2005, S. 22 f.) mit Schreiben vom 4. Mai 2006 vorgelegt (vgl. Anlage 5 zum Protokoll Nr. 18/4 vom 17. August 2006 über die Sitzung des Unterausschusses vom 19. Juni, 27. Juni und 3. Juli 2006).

Die Behörde habe inzwischen entsprechend den Forderungen des Rechnungshofs eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. So seien z. B. Vernetzungen und neue Kooperationen zwischen Behördenbibliotheken in die Wege geleitet worden, zum Teil habe es auch Fusionen gegeben. Mehrere Behörden hätten sich dem Gemeinsamen Bibliotheksverbund angeschlossen. Außerdem sei die Errichtung eines Bibliotheksportals „Bibliothek Online" geplant.

· Der Unterausschuss schlägt dem Haushaltsausschuss vor, der Bürgerschaft Kenntnisnahme zu empfehlen.

Zu Jahresbericht 2005, Tzn. 217­222; Tzn. 223­237

Entwicklung der Ausgaben in der Eingliederungshilfe mit Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (II)

Auf die Ausführungen unter Ziffer II. 2 dieses Berichts über die Beratung des Jahresberichts 2006, Tzn. 356­363, Ambulante Leistungen für psychisch kranke/seelisch behinderte Menschen, wird verwiesen.

Zu Jahresbericht 2005, Tzn. 263­288

Staatliche Friedhöfe

Der Rechnungshof wies auf den entsprechend der Bitte des Unterausschusses (vgl. Bürgerschaftsdrucksache 18/3109 vom 28. Oktober 2005, S. 34 ff.) vorgelegten gemeinsamen Bericht der BSU, der Finanzbehörde und der Hamburger Friedhöfe ­ Anstalt des öffentlichen Rechts ­ vom 16. März 2006 hin (vgl. Anlage 6 zum Protokoll Nr. 18/4 vom 17. August 2006 über die Sitzungen des Unterausschusses vom 19. Juni, 27. Juni und 3. Juli 2006).

Zu diesem Bericht legte der Rechnungshof dar, dass

­ die Berichtsbitte des Unterausschusses inhaltlich vollständig abgearbeitet worden sei,

­ dabei auf bereits umgesetzte, teilweise aber auch auf erst mittelfristig umsetzbare Schritte, die ihrerseits zum Teil noch näherer Prüfung oder Konkretisierung bedürften, verwiesen werde,

­ der Rechnungshof schon im Hinblick auf diese unterschiedlichen Sachstände eine abschließende Bewertung, ob die Gesamtheit der vollzogenen und noch ausstehenden Maßnahmen ausreichend sei, die 2004 festgestellte Schieflage der Anstalt nachhaltig zu beseitigen, nicht abgeben könne,

­ das geforderte Gesamtkonzept nur aus einem Maßnahmenbündel, mit denen den gewichtigsten aktuellen Problemen begegnet werden solle, bestehe, als mittelfristig gültige und umfassend angelegte Positionierung der Anstalt jedoch noch nicht angesehen werden könne,

­ der Rechnungshof gleichwohl die umgesetzten, beabsichtigten bzw. angedachten Schritte grundsätzlich für geeignet halte, seinen Feststellungen Rechnung zu tragen.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter bestätigten, es habe das Bemühen im Vordergrund gestanden, durch Einzelmaßnahmen zu Verbesserungen zu gelangen. So stelle man etwa mit den bis Jahresende noch abzuschließenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen zur Pflege des öffentlichen Grüns Transparenz her, wenngleich das strukturelle Defizit damit nicht vollständig behoben werden könne.

Das neue System, das durch die Typisierung vorhandener Flächen, Festlegung bestimmter Pflegestandards und daran geknüpft die Ermittlung des Erstattungsbetrags gekennzeichnet sei, solle gleichermaßen für die Anstalt wie für die bezirklichen Friedhöfe gelten.

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter führten weiter aus, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Anstalt die Finanzierungsbedarfe der kommenden fünf Jahre systematisch ermittelt habe. Dabei habe sich beispielsweise gezeigt, dass rund 50 % der Siele sowie das Straßennetz auf dem Friedhof Ohlsdorf nicht unmittelbar dem Friedhofsbetrieb zugeordnet werden könnten und Sanierungskosten insoweit nicht von der Anstalt zu tragen seien. Derzeit würden Gespräche mit der Finanzbehörde mit dem Ziel einer verursachergerechten Veranschlagung und Bedarfsdeckung geführt.

Der Vertreter der Anstalt führte aus, dass auch die Anstalt inzwischen erhebliche Anstrengungen unternommen habe, bestehende Defizite abzustellen. So seien

­ die Umstellung auf die Software für Finanzbuchhaltung und Controlling bereits erfolgt,