Vertrauen in die Eichverwaltung stärken ­ Eichbericht und Wirtschaftsplan der Eichdirektion Nord vorlegen

Die Eichämter Hamburg und Schleswig-Holstein sind auf der Basis eines Staatsvertrages vom 1. Januar 2003 ab 2004 zu dem Eichamt Nord zusammengeschlossen, das seinen Hauptsitz in Kiel hat. Der Selbstdarstellung der Eichbehörden im Internet ist zu entnehmen, dass Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger von einer modernen und leistungsfähigen Eichverwaltung profitieren, denn die Eichbehörden sichern durch ihre Arbeit fairen Wettbewerb und bürgernahen Verbraucherschutz.

Die Eichbehörde sorgt für das „richtige Messen" und einheitliche Qualitätsstandards bei Messgeräten. Sie prüft Messgeräte im Handel, im Straßenverkehr, im Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz. Sie „eicht" nicht nur neue Geräte, sondern kontrolliert auch die alten Geräte oder justiert nach. Bürgerinnen und Bürger können der Eichbehörde auch sog. Mogelpackungen oder falsch anzeigende Waagen z. B. melden. Die Behörde geht den Beanstandungen selbst nach, kontrolliert und prüft aber auch von sich aus.

Trotzdem legen die Eichämter nur in Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen Eichberichte vor. Über Eichungen, Kontrollen und deren Ergebnisse, Beanstandungen und Bußgeldverfahren erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher nichts, obwohl diese Informationen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Sicherung der Verbraucherinteressen durch staatliche Einrichtungen stärken könnten.

Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein wird in Hamburg noch nicht einmal der Bürgerschaft der Wirtschaftsplan des Eichamtes Nord vorgelegt, aus dem die Arbeit und Ausstattung des Eichamtes hervorgehen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, gem. § 3 Abs. 2 des Staatsvertrages der Eichdirektion Nord die Aufgabe zu erteilen, ab Mitte 2007 jährlich einen Eichbericht nach Hamburg und Schleswig-Holstein getrennt vorzulegen und den Wirtschaftsplan der Eichdirektion Nord jährlich der Hamburgischen Bürgerschaft vorzulegen.