Der Anteil der Sozialwohnungen ist stark rückläufig

Menschliche Metropole ­ Gerechtes Hamburg: Bezahlbare Wohnungen für alle Menschen in der Stadt Hamburg verfügt über rund 870 000 Wohnungen, davon ca. 630 000 Mietwohnungen.

Der Anteil der Sozialwohnungen ist stark rückläufig. Gab es 1990 noch gut 265 000

Sozialwohnungen, sind es jetzt nur noch 134 500. Diese Zahl wird bis zum Jahr 2010 voraussichtlich auf nur noch 110 000 zurückgehen. Gleichzeitig können nur noch knapp ein Drittel der vordringlich Wohnungssuchenden (von Obdachlosigkeit bedrohte oder misshandelte Menschen, schwangere Frauen, Alleinerziehende, Rollstuhlfahrer etc.) mit einer Sozialwohnung versorgt werden.

Die Nachfrage nach Wohnungen wird noch zunehmen, wenn die Bevölkerungszahl in Hamburg weiter ansteigen sollte. In dieser Situation reduzierte der Senat den klassischen sozialen Wohnungsbau in Form der Objektförderung seit 2005 weiter und beschränkt die Förderung auf wenige Zielgruppen. Die stattdessen neu eingeführte Investitionszulage wird nicht angenommen und ist insofern gescheitert. Bestenfalls kann sie als ergänzendes Instrument in kleinem Rahmen angesehen werden. Welche Bestandswohnungen im Gegenzug für die Gewährung einer Investitionszulage mit neuen Sozialbindungen versehen werden, unterliegt zudem allein den Wohnungsunternehmen. Eine Steuerung durch die Stadt im Sinne einer Stärkung von Quartieren durch wohnungspolitische Elemente ist so kaum noch möglich.

Noch sind Wohnungsangebot und Mietenniveau für die Menschen in Hamburg auf einem vertretbaren Niveau. Seit der Senat 2002 der Stadt das Programm „Wachsende Stadt" verordnet hat, sinken die Wohnungsbauzahlen jedoch stark. Wurden im Durchschnitt der Jahre 1998 bis 2001 jährlich noch über 6500 Wohnungen neu gebaut, lag der Schnitt der Jahre 2002 bis 2005 bei unter 3700 Wohnungen. Im vergangenen Jahr erreichte die Entwicklung mit nur noch 3251 neuen Wohnungen ­ davon gerade noch 783 Mietwohnungen und nur noch 181 geförderte Mietwohnungen (darunter auch noch Nachbewilligungen für das Vorjahr) einen negativen Rekord. Dies reicht bestenfalls um den Abriss abgängiger Wohnungen auszugleichen. Für eine Stadt mit Einwohnerzuwächsen und vor dem Hintergrund eines weiter steigenden Wohnflächen Verbrauchs pro Kopf reichen solche Zahlen bei weitem nicht aus. Der jährliche, von den Behörden anerkannte Neubaubedarf beträgt vielmehr 6000 bis 8000 Wohnungen.

Die Verknappung des Wohnungsangebots wird zu deutlich steigenden Mieten führen.

Bereits jetzt kommt es zu Engpässen bei der Versorgung mit günstigem Wohnraum, wie die Diakonie beklagt.

Ein aktuelles Gutachten des GEWOS-Forschungsinstituts kommt zu dem Schluss, dass unter der Annahme einer konstanten Neubautätigkeit auf dem derzeitigen Niveau im Jahre 2020 in Hamburg rund 35 000 Wohnungen fehlen werden. Dringend notwendig ist es daher, neben der weiterhin sinnvollen Förderung im Eigentumsbereich, vor allem den Mietwohnungsbau zu beleben. Erforderlich sind dabei vor allem günstige Wohnungen für Gering- und Normalverdiener, für die freifinanzierte Wohnungen oftmals nicht bezahlbar sind. Einkommensschwache Haushalte, die einen relativ großen Teil des Einkommens für das Wohnen aufwenden müssen, sind zum einen viele Familien, aber oft auch Einpersonenhaushalte (z. B. ältere Menschen, Hartz IV-Empänger) und Alleinerziehende. Für diese Gruppen steht die Stadt in der Mitverantwortung auch zukünftig ein ausreichendes Wohnungsangebot in Hamburg zu ermöglichen.

Hamburg braucht zum einen große, innerstädtische Wohnungen für Familien, günstige kleine Wohnungen für Geringverdiener und angesichts der demografischen Entwicklung auch kleinere Wohnungen mit besonderem Komfort für Senioren. Insofern sind entsprechende Schwerpunkte im Wohnungsbau anzustreben.

Die Bürgerschaft möge deshalb beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. sich bei der Förderung des Wohnungsbaus am Bedarf zu orientieren. Für Hamburg erwarten Fachleute einen jährlichen Neubaubedarf von 6000 bis 8000 Wohnungen.

2. im sozialen Wohnungsbau die Förderung nicht nur auf einzelne Gruppen und Tatbestände zu beschränken, sondern den Neubau von mindestens 2400 Mietwohnungen jährlich im Rahmen der Objektförderung vorzusehen.

3. als Teil dieser Objektförderung ein Kontingent von 500 Wohneinheiten für Haushalte mit einem Einkommen von bis zu § 9 Wohnungsbauförderungsgesetz plus 60 % plus Kinderkomponente vorzusehen, um die Wohnungsversorgung sogenannter Schwellenhaushalte auch zukünftig sicherzustellen. Die Eingangsmieten werden hier höher als bei den übrigen öffentlich geförderten Wohnungen, aber deutlich unter denen freifinanzierter Wohnungen liegen.

4. zunächst an dem Angebot einer Investitionszulage für bis zu 200 Wohneinheiten innerhalb des Förderprogramms festzuhalten.

5. die städtischen Wohnungsunternehmen ggf. durch eine Reduzierung der Abführungen an den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg in die Lage zu versetzen, ihrem Auftrag preisgünstigen Wohnraum für die Menschen in Hamburg zu schaffen, wieder verstärkt nachzukommen und sich in nennenswertem Umfang an dem Wohnungsbauprogramm zu beteiligen.

6. zukünftig städtische Grundstücke für den Mietwohnungsbau mit Abschlägen von bis zu 25 % auf den Bodenpreis anzubieten und dafür von den Wohnungsunternehmen einzufordern, auf den Flächen öffentlich geförderte Mietwohnungen im Umfang von mindestens 30 % der Gesamtbebauung mit einer Bindungsdauer von mindestens 25 Jahren zu bauen. Für die restlichen zu erstellenden Mietwohnungen sollten ähnliche Konditionen hinsichtlich der Miethöhe gelten, wie in der jüngst mit dem Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) und dem Landesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) abgeschlossenen Vereinbarung. Barrierefreie Wohnungen müssen in nennenswertem Umfang ebenfalls vorgesehen werden.

7. ergänzend ein Programm aufzulegen, Belegungsbindungen für die Stadt an einzelnen freien Wohnungen vor allem in Stadtquartieren mit wenig Belegungsbindungen zu erwerben.

8. neue Bauflächen durch Überprüfung von Nachverdichtungspotenzialen in bestehenden Wohnanlagen und Gewerbegebieten aufzuzeigen, in denen die bestehende Infrastruktur und auch vorhandene ÖPNV-Anschlüsse genutzt werden könnten und die entsprechende Ausweisung voranzutreiben.

9. In Bebauungsplanverfahren und bei städtebaulichen Verträgen darauf zu drängen einen möglichst hohen Anteil Passivhäuser (mindestens 30 %) entstehen zu lassen.