Beziehungen des Bezirksamtes Wandsbek zum Firmengeflecht Osmanis

In der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 18/5273 erklärt der Senat, dass im Rahmen der Baumaßnahme einer P+R-Anlage in Rahlstedt zeitweilig Grundstücksflächen von einer der Osmani-Gesellschaften angemietet worden seien.

Ich frage den Senat:

Der Senat verweist ausdrücklich auf seine Vorbemerkung in Drs. 18/5368.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Um welche von der „Gesellschaft Osmani L..." angemieteten Flächen zur Realisierung der P+R-Anlage in Rahlstedt handelte es sich bei den in der Drs. 18/5273 genannten?

2. a) Was heißt in diesem Zusammenhang „zeitweilig"? In welchem konkreten Zeitraum ist das jeweils erfolgt?

b) Was heißt in diesem Zusammenhang „u. a. für Baumaßnahmen"?

Für welche weiteren Zwecke sind welche Flächen angemietet worden?

c) Was haben diese Anmietungen jeweils gekostet?

Für die Anmietung von jeweils 200 m² wurde ein Jahresmietzins von Euro vereinbart. Die Abrechnung erfolgte nach den tatsächlichen Mietmonaten.

d) Wer hat im Bezirksamtsbereich darüber Gespräche geführt?

Das Bezirksamt war an der Anmietung nicht beteiligt.

e) Wer hat diese Anmietung beschlossen?

Die P+R Betriebsgesellschaft mbH.

f) Sind darüber Gespräche mit Herrn Mettbach erfolgt? Wenn ja, wer hat sie geführt und wann?

Im Rahmen der technischen Betreuung der Baumaßnahme der P+R-Anlage hat im Juli 2003 ein Gespräch zwischen der P+R Betriebsgesellschaft und Herrn Mettbach in seiner Funktion als zuständiger Fachsenator stattgefunden.

g) Hat es direkte Gespräche mit der „Gesellschaft Osmani L..." gegeben? Wenn ja, wer hat sie geführt und wann?

h) Ist der Bezirksamtsleiter an diesen Gesprächen beteiligt gewesen?

Nein.

3. Sind im Rahmen von schon abgeschlossenen oder noch aktuellen Bauvorhaben bzw. Grundstücksangelegenheiten im Bezirk Wandsbek weitere Kontakte des Bezirksamtes mit Firmen, die den Osmanis zuzurechnen sind, erforderlich gewesen oder noch anhängig?

a) Wenn ja, um welche Maßnahmen ging bzw. geht es?

b) Wenn ja, wie ist der Stand des jeweiligen Vorhabens?

Über die bei jedem Bauvorhaben üblichen Kontakte (zum Teil häufig und meist mit dem Architekten) hinaus ist ein weiterer Kontakt erinnerlich: Der zuständige Baudezernent hat im Beisein zweier Mitarbeiter am 24. September 2004 ein Gespräch mit dem Bauherrn, Herrn Osmani, wahrscheinlich Burim, und seinem Architekten, Herrn H, geführt. Dabei ging es um die Fassaden des aktuellen Bauvorhabens am Doberaner Weg im Vorlauf zum Bauantrag.

4. In seiner Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abg. Böwer antwortet der Senat, dass die Tätigkeit Herrn Mettbachs für den Investor Osmani im Bezirksamt Wandsbek seit Ende 2005 bekannt sei.

a) In welchen Angelegenheiten ist Herr Mettbach für den Investor Osmani vorstellig geworden? Für welche Firma genau? Wann genau (exaktes Datum)? Und was war sein jeweiliges Anliegen?

b) Wer genau hat mit ihm welche Gespräche und wann geführt? Und mit welchen Ergebnissen?

Ende 2005 wandte sich Herr Mettbach telefonisch wegen eines Bauvorhabens des Immobilieninvestors Osmani im Ortskern Rahlstedt an das Bezirksamt Wandsbek.

Das Telefonat wurde vom zuständigen Baudezernenten geführt. Da zu diesem Zeitpunkt der Vorgang im Landesplanungsamt anhängig war, wurde Herr Mettbach dorthin verwiesen.

c) Um welche finanziellen Größenordnungen ging es jeweils?

Entfällt.

d) Hat es im Zeitraum von 2001 bis 2006 direkte Gespräche zwischen dem Leiter des Bezirksamtes Wandsbek und Herrn Mettbach gegeben? Wenn ja, wann? Aus welchem Anlass? Und mit welchem Ergebnis?

Der Bezirksamtsleiter hat funktionsbedingt mit Senator Mettbach während dessen Amtszeit zahlreiche dienstliche Gespräche geführt, jedoch keines zu dem unter 4. a) genannten Bauvorhaben ­ auch nicht nach der Amtszeit von Herrn Mettbach als Senator.

5. Ist es richtig, dass eine der Osmani-Gesellschaften Bauherrin des „Bildungszentrums am Doberaner Weg " und auch Eigentümerin dieses und des benachbarten Grundstücks Doberaner Weg ist? Wenn ja, welche?

Die Firma Osmani Grundbesitz ist Bauherrin des Bildungszentrums ILS und der Europäischen Fernhochschule (EURO-FH) am Doberaner Weg. Eigentümer des Gesamtgrundstücks, belegen Doberaner Weg und Heestweg, sind Burim und A Osmani in Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

a) Warum wurde, was das aktuelle Bauvorhaben angeht, vor Ort kein Bauschild (§ 14 Abs. 3 HBauO) aufgestellt? Ist das mit Recht und Gesetz vereinbar?

Bei nicht verfahrensfreien Vorhaben wie in diesem Fall besteht gemäß § 14 Abs. 3 HBauO die Pflicht zum Anbringen eines Schildes. Das Anbringen des Schildes wurde zwischenzeitlich durch die örtliche Bauprüfabteilung des Ortsamtes Rahlstedt veranlasst.

b) Wurde das Bauvorhaben entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans Rahlstedt 86 genehmigt oder wurden im Rahmen der Baugenehmigung Befreiungen erteilt? Welche Befreiungen wurden vom Antragsteller begehrt und welche Befreiungen wurden erteilt?

Wer hat ggf. die Befreiungen erteilt, warum und wann?

Mit Bauantrag vom 27. Juli 2005 wurden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 86 für die Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um je ein Vollgeschoss im GE III- sowie im GE I-Bereich beantragt. Die zuständige Baukommission des Bezirksamtes Wandsbek erteilte Ende November 2005 unter dem Vorbehalt der Zustimmung seitens der Fachbehörde die Befreiungen, weil diese im Hinblick auf die Höhe des vorhandenen ILS-Gebäudes für städtebaulich vertretbar gehalten wurden. Der örtliche Bauprüfausschuss Rahlstedt hat dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt. Nachdem die Fachbehörde ihre Zustimmung zur Vorweggenehmigung des Bauvorhabens gegeben hatte, wurde am 27. Januar 2006 der Firma Osmani Grundbesitz die Baugenehmigung zum Neubau des Bildungszentrums erteilt.

c) Ist Herr Mettbach in dieser Angelegenheit im Bezirksamt Wandsbek vorstellig geworden? Wenn ja, wie oft und wann genau?

d) Wer hat in dieser Angelegenheit alles mit Herrn Mettbach gesprochen?

Siehe Antwort zu 4. a) und b).

e) Hat es in dieser Angelegenheit direkte Gespräche zwischen dem Bezirksamtsleiter und Herrn Mettbach gegeben? Wenn ja, wann genau und mit welchem Ergebnis?

Nein.

f) Wenn eine Osmani-Gesellschaft Grundstückseigentümerin und/oder Bauherrin im Doberaner Weg sein sollte, seit wann ist das dem Bezirksamt genau bekannt?

Seit dem 19. November 1996 (Vorbescheidsantrag für Wohnbebauung auf dem Grundstück am Doberaner Weg)

6. Haben Firmen, die den Osmanis zuzurechnen sind, in den Jahren 2001 bis 2006 Grundstücke im Bezirk Wandsbek von der Stadt erworben?

Wenn ja, welche?

7. Haben Firmen, die den Osmanis zuzuordnen sind, im Bezirk Wandsbek Häuser von der Stadt erworben? Wenn ja, welche?

8. Hat die Stadt in den Jahren 2001 bis 2006 Grundstücke oder andere Immobilien in Wandsbek von Firmen gekauft, die den Osmanis zuzurechnen sind?

a) Wenn ja, um welche Objekte handelt es sich jeweils?

b) Wenn ja, wann erfolgte der Kauf und wer war die verkaufende Gesellschaft bzw. Firma?

Über die in den Drsn. 18/5273 und 18/5368 mitgeteilten Fälle hinaus wurden bisher keine weiteren Immobilienverträge der Stadt mit Firmen, die Mitgliedern der Familie Osmani zuzurechnen sind, festgestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung des Senats zu Drs. 18/5368 verwiesen.