Für die Hamburger Schulhausmeister werden sich die Arbeitsbedingungen ab Januar 2007 erheblich verändern

Wann bekommen die Schulhausmeister vom Senat endlich eine Antwort!

Für die Hamburger Schulhausmeister werden sich die Arbeitsbedingungen ab Januar 2007 erheblich verändern. Wie zu hören ist, gibt es noch sehr viele ungeklärte Fragen. Und das, obgleich die neuen Bedingungen ab 01.01.

Geltung haben. Sowohl über die angekündigten Regelungen, die zu Verschlechterungen führen werden, als auch darüber, dass die Hausmeister bisher keine Antwort auf die vielen ungeklärten Fragen erhalten haben, gibt es eine große Unzufriedenheit.

Ich frage den Senat:

Die Veränderungen im Tarifrecht für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder sowie die Arbeitszeitvorschriften u. a. im europäischen Raum machen eine Änderung der Arbeitszeiten der Schulhausmeister erforderlich. Es ist ­ auch vor dem Hintergrund des erfolgreichen „Modellversuchs zur Erprobung einer besseren Verteilung der Arbeitszeiten des Schulhausmeisterpaares" ­ beabsichtigt, die bisherige Bereitschaft durch eine Rahmenzeit, in der die Arbeitszeit von 39 Stunden (an Sonderschulen ­ einschl. Förderschulen ­ 38,5 Stunden) zu erbringen ist, zu ersetzen. Die Rahmenzeit ermöglicht eine Anpassung der tatsächlich vorhandenen Arbeitszeit an den jeweiligen Bedarf der Arbeitsaufgabe. Die in der Rahmenzeit über die 39 Stunden hinaus geleisteten Stunden fließen in ein Arbeitszeitkonto und sind dann durch Freizeit auszugleichen. Erst wenn aus dringenden betrieblichen Gründen außerhalb der Rahmenzeit Arbeitsstunden zu leisten sind, fallen Überstunden an, die entweder dem Arbeitszeitkonto zufließen oder vergütet werden können. Eine entsprechende Dienstvereinbarung zwischen der zuständigen Behörde und dem zuständigen Personalrat soll auch für die Hausmeister-Ehefrauen mit dem sogenannten Koppelarbeitsvertrag gelten.

Ein derartiges Arbeitszeitmodell wird sowohl den betrieblichen Belangen als auch dem Wunsch der Beschäftigten nach Arbeitszeitsouveränität gerecht.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Welche Arbeitszeiten (Wochenstunden, Bereitschaft) sind für die Schulhausmeister ab Januar 2007 vorgesehen? Was ist hinsichtlich der Überstundenvergütung und der Nebenabrede für die Ehefrauen angedacht?

Für Hausmeister ist eine Arbeitszeit von 39 Stunden bzw. 38,5 Stunden an Sonderund Förderschulen vorgesehen.

Den Hausmeister-Ehefrauen, mit denen im Koppelarbeitsvertrag ein Bereitschaftsdienst vereinbart worden ist, soll zunächst angeboten werden, freiwillig die neue Arbeitszeitregelung anzunehmen, ohne dass dabei materielle Nachteile eintreten.

2. Wie sollen die Schulhausmeister mit altem Vertrag ab 2007 besoldet werden?

Die Vergütung der Schulhausmeister mit „altem Vertrag" ändert sich durch die beabsichtigte Dienstzeitregelung nicht. Diese Hausmeister können weiterhin bei betrieblichem Bedarf außerhalb der Rahmenzeit Überstunden leisten und vergütet bekommen, allerdings nur bis zur gesetzlichen Höchstgrenze der Arbeitszeit.

3. Soll die Residenzpflicht aufgehoben werden? Wenn ja, wie stellt sich der Senat das für die Haumeister konkret vor?

Nein.

4. Welche Regelungen sind für die Ehefrauen in Zukunft vorgesehen, insbesondere für die mit alten Verträgen?

Den „mithelfenden" Ehefrauen von Schulhausmeistern mit „alten Verträgen" wird noch einmal angeboten, auf neue Verträge umzusteigen. Besteht diese Bereitschaft weiterhin nicht, so verbleibt es bei der Mithilfevergütung. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

5. Wie soll die Bereitschaftszeit der Hausmeister vergütet werden?

Die beabsichtigte Dienstzeitregelung sieht keine Bereitschaftsdienste vor.

6. Wird es Arbeitsvertragsveränderungen geben? Wenn ja, welche?

Die Frage, ob es einer neuen Nebenabrede bei den Verträgen der Hausmeister und zum Koppelarbeitsvertrag bei den Ehefrauen bedarf und wie diese ggf. zu gestalten ist, ist noch nicht abschließend geklärt.

7. Werden die Schulhausmeister an den beruflichen Schulen zum HIBB (Hamburger Institut für Berufliche Bildung) versetzt? Wenn ja, wie soll das im Detail aussehen?

Der Wechsel zum Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist für die Schulhausmeister an beruflichen Schulen weder eine Umsetzung noch eine Versetzung, Arbeitgeber bleibt die Freie und Hansestadt Hamburg.