Barkassensicherheit effektiv fördern

Im Hamburger Hafen sind 86 Barkassen für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen, von denen lediglich zwei den heute für Neubauten geltenden Anforderungen im Bereich der Sinksicherheit entsprechen. Die Fahrzeuge wurden überwiegend im Zeitraum zwischen 1920 und 1950 gebaut und unterliegen derzeit, wegen des Bestandsschutzes nach § 26 der Hafenfahrzeugverordnung (HFVO), den technischen Anforderungen aus dieser Zeit.

2005 wurde in einem Gutachten festgestellt, dass die Sicherheit der in der entgeltlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge durch einfache bauliche Maßnahmen bereits deutlich erhöht werden könnte. Als Kosten für den Umbau werden von Gutachtern rund 30 000 Euro pro Barkasse veranschlagt, denen Neubaukosten von 300 000 bis 500 000 Euro gegenüberstehen.

Die Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsstandards von Barkassen im Leckfall sind ein Kompromiss zwischen den neuesten Bauvorschriften des Bundes für Neufahrzeuge und dem Standard, den die Barkassen älteren Baujahres vorweisen.

Der Senat hat neue technische Standards für die in der entgeltlichen Personenbeförderung eingesetzten Fahrzeuge eingeführt, um die Sicherheit zu erhöhen. Parallel zu den Änderungen des Hamburger Hafenrechts hat auch das BMVBS eine Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung zum 01.01.2007 beschlossen.

Für den Bereich des Hamburger Hafens gilt eine Übergangfrist bis zum 31.12.

(zeitlich befristete Bestandsschutzregelung). Diese Übergangsfrist soll den Barkassenbetreibern die Möglichkeit eröffnen, in freier Zeitplanung auf die geänderten fahrzeugtechnischen Anforderungen zu reagieren und zu gegebener Zeit ihre Fahrzeuge umzubauen. Es ist erforderlich, so früh wie möglich einen höheren Sicherheitsstandard bei den Hafenbarkassen zu erreichen. Deshalb sollte durch ein auf vier Jahre befristetes und degressiv ausgestaltetes Zuschussprogramm zum einen ein Anreiz geschaffen werden, sodass die Unternehmen die Nachrüstung der Barkassen deutlich vor dem Ende der Übergangfrist (31.12.2012) vornehmen. Zum anderen soll verhindert werden, dass Barkasseneigner durch die Umbaumaßnahmen in Existenznot geraten.

In den Jahren 2007 und 2008 sollen Zuschüsse in Höhe von 60 % der tatsächlichen Kosten der Nachrüstung ­ max. 18 000 Euro ­ je Barkasse gewährt werden; 2009 soll sich die Förderung auf 50 % ­ max. 15 000 Euro ­ und in 2010 auf 40 % ­ max. Euro ­ reduzieren. Alternativ ist für die Unternehmen, die die ergänzenden Eigenmittel nicht aufbringen können, eine Darlehensgewährung für die Gesamtkosten der Nachrüstung ­ maximaler Darlehensbetrag 30 000 Euro ­ mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren vorgesehen Fördervoraussetzung ist, dass die Barkasse auch weiterhin in der entgeltlichen Personenbeförderung in Hamburg eingesetzt wird. Darüber hinaus kann der Zuschuss auch für einen Barkassenneubau gewährt werden, sofern das Unternehmen eine alte Barkasse abwrackt.

Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Hafenrundfahrten mit Barkassen unter Sicherheitsgesichtspunkten nur noch mit Einschränkungen in Erwägung gezogen werden und die Bedeutung des Hafens als touristischer Anziehungspunkt und als Anlass für einen Hamburgbesuch beeinträchtigt wird.

Die Bürgerschaft möge:

1. Den Senat ersuchen, Eckpunkte eines Förderprogramms zur Erhöhung der Sicherheit von Hafenbarkassen entsprechend den Vorgaben aus dem Vorspann auszuarbeiten.

2. Im Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 für das Haushaltsjahr 2007 folgende Änderungen beschließen:

Der Titel 07.0.7300.892.33 „Programm für die Gewährung von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen für Investitionen zur Erhöhung der Sicherheit von in Hamburg als Hafenfahrzeug in der entgeltlichen Personenbeförderung zugelassenen Barkassen", Übertragbar Deckungsfähig im Einzelplandeckungskreis EDK-070-02 wird mit einem Ansatz in Höhe von 500 Tsd. Euro mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1100 Tsd. Euro neu eingerichtet.