Millerntorstadion

Der Senat beantragt mit der Drs. 18/5144 die Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2006 und eine Ergänzung zum Haushaltsplan-Entwurf 2007/2008 für den Umbau und die Modernisierung des Millerntorstadions.

Die Holsten-Brauerei AG ist auf der Grundlage eines Sponsoring- und Ausschankvertrages mit dem FC St. Pauli bereit, zum Umbau des Millerntorstadions einen namhaften Betrag beizusteuern, wenn ihr im Gegenzug die Exklusivrechte für den Bierausschank im Stadion gesichert werden. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit gibt der Holsten-Brauerei AG die Möglichkeit, unmittelbar ­ auch per einstweiliger Verfügung ­ gegen jeden vorzugehen, der diese Exklusivrechte durch Ausschank von Getränken verletzt, sodass eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Verein, der Stadion-Betriebsgesellschaft oder der Stadt vermieden wird. Ausnahmen von dem Verbot werden auf schuldrechtlicher Ebene zwischen der Holsten-Brauerei AG und dem Verein bzw. der Stadion-Betriebsgesellschaft geregelt. Die Stadt wird sich im Rahmen des mit dem Verein zu schließenden Zuwendungsvertrages von allen Ansprüchen freihalten lassen, die im Zusammenhang mit der Dienstbarkeit gegen die Stadt geltend gemacht werden. Die Holsten-Brauerei AG wird sich verpflichten, die Dienstbarkeit nach Auslaufen des Sponsoring- und Ausschankvertrages (Laufzeit: 16 Jahre) zu löschen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, das städtische Grundstück des Millerntorstadions mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit folgenden Inhalts zugunsten der Holsten-Brauerei AG zu belasten:

Auf dem städtischen Grundstück dürfen Bier und Biermischgetränke weder gelagert, verkauft noch anderweitig vertrieben werden es sei denn, die Holsten-Brauerei AG erteilt hierzu ihre vorherige Zustimmung. Diese Dienstbarkeit soll auf einen Zeitraum von 16 Jahren begrenzt und auf Vereinsveranstaltungen beschränkt werden.