Gebührenerhebung anlässlich des autofreien Sonntags

Die Durchführung des autofreien Sonntags am 6. September kann durchaus als gelungen und wiederholungswert bezeichnet werden. Tausende Menschen haben diesen Tag genutzt, um sich zu informieren und auch zu beweisen, dass es gelegentlich auch ohne Automobil geht und zahlreiche Organisationen haben sich darstellen können und so zum Erfolg des Tages beigetragen. Unverständnis regte sich allerdings bei den Standbetreibern über die Tatsache, dass die ursprüngliche Kostenfreiheit der Standbetreibung kurzfristig in eine kostenpflichtige umgewandelt wurde.

In diesem Zusammenhang fragen wir den Senat:

1. Warum wurde die ursprüngliche Kostenfreiheit der Standbetreibung anlässlich des autofreien Sonntags aufgegeben, und warum wurden kurzfristig Standgebühren erhoben?

2. Wurden alle Standbetreiber mit Gebühren belegt, oder gab es Ausnahmen, wenn ja, welche und warum?

3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Standgebühren festgelegt, und wo sind diese Gebühren, Fixkosten pro Stand 50 und Quadratmeterkosten von 5, veröffentlicht worden?

4. In welchem Rechtsverhältnis stand und/oder steht die gebühreneintreibende Firma LITE LIFE event marketing & Co. KG zur Stadtgemeinde Bremen?

5. Wie hoch waren die Einnahmen aus den erhobenen Standgebühren, und wurden diese in vollem Umfang an die Stadtgemeinde Bremen abgeführt, wenn nein, warum nicht?

6. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadtgemeinde Bremen für diesen autofreien Sonntag?

7. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass zur Unterstützung der teilnehmenden Organisationen und zur noch besseren Darstellung und Verbreitung des Umweltgedankens zukünftig auf Gebühren für den autofreien Sonntag verzichtet werden soll, wenn nein, warum nicht?

1. Warum wurde die ursprüngliche Kostenfreiheit der Standbetreibung anlässlich des autofreien Sonntags aufgegeben, und warum wurden kurzfristig Standgebühren erhoben?

2. Wurden alle Standbetreiber mit Gebühren belegt, oder gab es Ausnahmen, wenn ja, welche und warum?

Es gab keine Zusage für eine allgemeine Kostenfreiheit für die Standbetreiber.

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen wurde von nicht kommerziellen Anbietern keine Sondernutzungsgebühr erhoben, da es sich bei dem Autofreien Sonntag um eine von der Stadtgemeinde Bremen getragene Veranstaltung handelte.

Kommerziellen Anbietern von Essen und Trinken, Infostände der Parteien sowie der Handelskrankenkasse (HKK) wurden Standkosten in Rechnung gestellt.

Für die Vereine und Verbände war die Beteiligung kostenfrei.

Da die Veranstaltung im Vorfeld der Wahlen zum Deutschen Bundestag am 26. September 2009 lag, sollte durch die Erhebung von Standgebühren für die Parteien jeder Anschein vermieden werden, die Stadtgemeinde Bremen würde Auftritte der Parteien fördern.

3. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Standgebühren festgelegt, und wo sind diese Gebühren, Fixkosten pro Stand 50 und Quadratmeterkosten von 5, veröffentlicht worden?

Für den veranstaltungsbezogenen privaten Betrieb von sieben Getränkeständen mit Alkoholausschank wurden vorübergehende Gaststättenerlaubnisse gemäß

§ 2 Abs. 3 erteilt. Nach Nr. 160.02 der Kostenverordnung für die Verwaltung Wirtschaft und Häfen ist diese gewerbliche, gewinnorientierte Aktivität gebührenbelastet. Je Getränkestand mit Alkoholangebot wurde deshalb eine Gebühr in Höhe von 58 festgesetzt.

Mit der Handelskrankenkasse und den Parteien wurden von der Wirtschaftsförderung Bremen privatrechtliche Vereinbarungen abgeschlossen. Die Handelskrankenkasse zahlte 500 pauschal. Die Gebühr für die Infostände der Parteien betrugen 50 pauschal, Kosten für die technische Infrastruktur sowie 5/ m2 Standfläche.

4. In welchem Rechtsverhältnis stand und/oder steht die gebühreneintreibende Firma LITE LIFE event marketing & Co. KG zur Stadtgemeinde Bremen?

Die Firma LITE LIFE wurde von der Wirtschaftsförderung Bremen beauftragt.

5. Wie hoch waren die Einnahmen aus den erhobenen Standgebühren, und wurden diese in vollem Umfang an die Stadtgemeinde Bremen abgeführt, wenn nein, warum nicht?

Die Einnahmen von den Getränkeständen, von der Handelskrankenkasse und von den Parteien betrugen insgesamt 1625, die vollständig an die WFB abgeführt werden und der Deckung der Kosten der Veranstaltung dienen.

6. Wie hoch waren die Ausgaben der Stadtgemeinde Bremen für diesen autofreien Sonntag?

Zur Durchführung des autofreien Sonntags wurden per Zuwendungsbescheid Mittel an die Wirtschaftsförderung Bremen und den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Bremen e. V. in Höhe von insgesamt maximal 110 000 bewilligt. Die konkrete Kostenhöhe steht erst nach Vorliegen der durch die Zuwendungsempfänger zu erstellenden Verwendungsnachweise fest.

7. Teilt der Senat unsere Auffassung, dass zur Unterstützung der teilnehmenden Organisationen und zur noch besseren Darstellung und Verbreitung des Umweltgedankens zukünftig auf Gebühren für den autofreien Sonntag verzichtet werden soll, wenn nein, warum nicht?

Soweit Organisationen und Verbände auf die Förderung der Verkehrmittel/-arten des Umweltverbunds und der Umwelt abzielen, sollen diese wie bisher keine Standgebühren bei einem autofreien Sonntag zahlen.