Straffung und Effektivierung des Technologietransfers in Hamburg

Zur Straffung und Effektivierung des Technologietransfers in Hamburg hat der Senat mit Zustimmung der Bürgerschaft im Jahre 2004 die TUHH Technologie GmbH und die c:channel business services (c:bs) GmbH unter Einbeziehung des Technologie-Beratungszentrums TBZ zur TuTech Innovation GmbH (TuTech) fusioniert (vgl. Drucksache 17/3976 vom 23. Dezember 2003). Gesellschafter der TuTech Innovation GmbH sind die Technische Universität Hamburg-Harburg und die Freie und Hansestadt Hamburg mit Anteilen von 51 % bzw. 49 % am Stammkapital der Gesellschaft.

Teil des damals dargestellten und gebilligten Fusionskonzepts war die Absicht, das wirtschaftliche und juristische Eigentum an dem Grundstück und Gebäude der ehemaligen Mikroelektronik Anwendungszentrum Hamburg GmbH (MAZ) nach einer Phase der Nutzungsüberlassung im Jahre 2007 auf die TuTech Innovation GmbH zu übertragen.

Die TuTech Innovation GmbH weist seit Gründung eine sehr niedrige Eigenkapitalquote aus (2005: 0,7 %). Dies erschwert der TuTech Innovation GmbH insbesondere die Antragstellung bei großvolumigen Projekten und benachteiligt sie gegenüber Wettbewerbern. Mit der Eigentumsübertragung wird die Eigenkapitalausstattung der TuTech Innovation GmbH nachhaltig gestärkt.

Für die Realisierung der bereits im Rahmen der Drucksache 17/3976 beabsichtigten Grundstücks- und Gebäudeübereignung waren folgende Eckpunkte vorgesehen:

­ Der Grundstock für Grunderwerb überträgt das MAZGrundstück und Gebäude, dessen konkreter Wert noch durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte zu ermitteln ist, ggf. rückwirkend zum 1. Januar 2004 auf die Behörde für Wissenschaft und Forschung; die Behörde für Wissenschaft und Forschung überträgt Grundstück und Gebäude zeitgleich auf die TuTech Innovation GmbH ohne Werterstattung für die Jahre 2004, 2005 und 2006. In dem Übertragungsvertrag ist ein Weiterveräußerungsverbot und ein Rückübertragungsanspruch zugunsten der Freien und Hansestadt Hamburg aufzunehmen.

­ Zur Ablösung des Grundstück- und Gebäudekaufpreises werden der Behörde für Wissenschaft und Forschung ab 2007 zusätzliche investive Mittel in Höhe des Grundstücksund Gebäudepreises inklusive aller Nebenkosten für den Grunderwerb zur Verfügung gestellt; die Bereitstellung der investiven Mittel erfolgt nicht zu Lasten der Einzelpläne 3.2 und 7.

­ Die Behörde für Wissenschaft und Forschung gewährt der TuTech Innovation ab 2007 einen investiven Zuschuss in entsprechender Höhe, mit dem die TuTech Innovation das Grundstück und Gebäude an den Grundstock bezahlt.

­ Zur Verzinsung des Grundstücks- und Gebäudewertes in den Jahren 2004, 2005 und 2006 führt die TuTech Innovation GmbH einmalig den Betrag von 203 Tsd. Euro an den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ab.

Der Senat hat damals angekündigt, der Bürgerschaft nach der Umsetzung des geplanten Zusammenschlusses der drei Einrichtungen in einem weiteren Verfahrensschritt eine auf den vorgenannten Eckpunkten basierende Einzelvorlage zur Gebäudeübertragung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Ankündigung kommt er mit dieser Drucksache nach.

Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Übertragung des Eigentums an dem sog. MAZ-Grundstück und Gebäude auf die TuTech Innovation GmbH hier: Haushaltsjahr 2006:

Einzelplan 3.2 Behörde für Wissenschaft und Forschung Titel 3660.891.01 „Zuschuss an die TuTech GmbH für Investitionen"

Nachforderung gegen Deckung:

Die Fusion der drei Einrichtungen ist mit Wirkung vom 1. Januar 2004 vollzogen. c:bs GmbH und TBZ sind zwischenzeitlich betrieblich voll integriert. Wie die Bürgerschaft der Drucksache Nachbewilligungen zum Haushaltsplan 2005/2006, Haushaltsjahr 2006 nach § 33 Landeshaushaltsordnung (LHO) vom 26. September 2006 (Drucksache 18/5053) entnehmen konnte, waren im Rahmen der schon in der Drucksache 17/3976 vorgesehenen Patronatserklärung sowie als Folge der Ergebnisse einer Steuerprüfung des Geschäftsgebarens der früheren c:bs GmbH noch gewisse finanzielle Ausgleichsleistungen an die TuTech Innovation GmbH erforderlich geworden, für die mit der Drucksache Sorge getragen worden ist. Hierüber hat die Bürgerschaft am 16. November 2006 entschieden.

Nunmehr ist der Zeitpunkt für die Übertragung des Eigentums an dem sog. MAZ-Grundstück sowie Gebäude auf die TuTech Innovation GmbH gekommen. Das sog. MAZGrundstück besteht aus den Flurstücken 4800, 4748, 4752, 978, 4722, 4756 und 4804 der Gemarkung Harburg, Gesamtgröße 4.683 m², mit Belegenheit Harburger Schlossstraße 6 ­ 12.

Diese zu übertragen beabsichtigte Fläche entspricht ohne Abweichung des bislang vom sog. MAZ zum Zwecke der Technologieförderung genutzten Grundstückes. Die Übertragung des Eigentums an dem Grundstück und dem Gebäude auf die TuTech Innovation GmbH soll zum 1. Januar 2007 vorgenommen werden, aus haushaltstechnischen Gründen erfolgt die Mittelübertragung noch im Haushaltsjahr 2006.

Voraussetzung für den Erwerb durch die TuTech Innovation GmbH, der für die Gesellschaft kostenneutral erfolgen soll, ist die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel durch eine Zuwendung der BWF. Nach der Bewertung des Grundstücks einschließlich Gebäude durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Hamburg vom 19. April 2004 sind dies 8.300 Tsd. Euro. Auf der Grundlage aktualisierter Basisdaten hat die Verwaltung am 29. November 2006 eine Neubewertung vorgenommen. Der Betrag von 8. Tsd. Euro hat danach Bestand. Einschließlich der Nebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notargebühren usw.) in Höhe von voraussichtlich 325 Tsd. Euro. betragen die Gesamtkosten 8. Tsd. Euro, die im Einzelplan 3.2 beim Titel 3660.891. „Zuschuss an die TuTech GmbH für Investitionen" zusätzlich gegen Deckung aus dem Einzelplan 9.2 bereitgestellt werden müssen.

Das sog. MAZ-Grundstück und Gebäude wird durch Abschluss eines Übereignungsvertrages an die TuTech Innovation GmbH übertragen.

Wesentliche Bestimmungen des Vertrages werden sein:

Das Grundstück darf nur zu den in Nummer 4.2 der Drucksache 17/3976 vom 23. Dezember 2003 genannten Zwecken (Aufgaben) im Bereich der Technologieförderung genutzt werden.

Für den Fall des Verstoßes gegen den vereinbarten Nutzungszweck oder Aufgabe desselben aus anderen Gründen wird ein Rückübertragungsanspruch auf die Freie und Hansestadt Hamburg vereinbart und über Eintragung einer entsprechenden Dienstbarkeit grundbuchlich gesichert.

Des Weiteren ist ein Weiterveräußerungsverbot vorgesehen.

Petitum:

Der Senat beantragt, die Bürgerschaft wolle im Haushaltsjahr 2006 beim Titel 3660.891.01 „Zuschuss an die TuTech GmbH für Investitionen" einen Ansatz von 8.625.000 Euro neu ausbringen und zur Deckung dieser Nachbewilligung den Ansatz beim Titel 9600.575.01 „Zinsen an sonstigen inländischen Kreditmarkt einschließlich Ausgaben für Zinssicherungsgeschäfte" von 986.416 Tsd. Euro um 8.625 Tsd. Euro auf 977.791 Tsd. Euro reduzieren.