Sie hat dabei beschlossen den Bau der Elbphilharmonie nach dem Entwurf der Architekten Herzog & de Meuron zu unterstützen

1. Ausgangslage:

Vorentwurfsplanung und Machbarkeitsstudie

Mit der Drucksache 18/2570 hat der Senat der Bürgerschaft eine Machbarkeitsstudie zur Realisierung des Projekts Elbphilharmonie Hamburg vorgelegt. Diese Machbarkeitsstudie hat die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Projekts auf Grundlage des Vorentwurfs des Generalplaners Herzog & de Meuron mit Höhler und Partner bestätigt. Auf dieser Basis wurde eine Kostenschätzung erstellt, die Baukosten für das gesamte Gebäude in Höhe von 186,7 Mio. Euro netto auswies, wovon 117 Mio. Euro auf den Konzertbereich und die besondere innere Erschließung und 69,6 Mio. Euro auf die Mantelbebauung (veredelter Rohbau) entfielen. Das Finanzierungskonzept sah einen Investitionszuschuss des öffentlichen Haushalts für die bauliche Realisierung in einer Höhe von bis zu 77 Mio. Euro und einen Einsatz von privaten Spendenmitteln in Höhe von 30 bis 35 Mio. Euro vor, die übrigen Kosten waren von privaten Investoren zu decken. Es wurden umfangreiche Beratungen und Anhörungen im Hauhaltsausschuss, im Kulturausschuss sowie im Stadtentwicklungsausschuss durchgeführt. Das Ergebnis dieser Beratungen wurde der Bürgerschaft in einem gemeinsamen Bericht (Drucksache 18/3017) zur Entscheidung vorgelegt. Die Bürgerschaft hat auf dieser Grundlage von der Drucksache 18/2570 Kenntnis genommen und die Mittel für die Planungsstufe 2 freigegeben.

Sie hat dabei beschlossen, den Bau der Elbphilharmonie nach dem Entwurf der Architekten Herzog & de Meuron zu unterstützen. Sie begrüßte die bisherigen Planungsfortschritte und forderte den Senat auf, die Punkte Programmatik, zusätzliche Nutzungen, öffentliche Zugänglichkeit, Finanzierung, energetische Optimierung und Denkmalschutz in der weiteren Planung zu konkretisieren und der Bürgerschaft halbjährlich Bericht über die Kostenentwicklung, den Stand der Umsetzung des Sponsoringkonzepts, die konzeptionellen Entwicklungen sowie die Personalentwicklung zu erstatten. Dies erfolgte zuletzt auf der gemeinsamen Sitzung von Kulturausschuss und Stadtentwicklungsausschuss am 20. Juni 2006. Hierbei wurde insbesondere über die Weiterentwicklung des Architektenentwurfs unterrichtet.

Weiterentwicklung des Architektenentwurfs

Der weiterentwickelte Architektenentwurf wurde Grundlage für das Investorenverfahren. Er führt insbesondere unter Berücksichtigung der Wünsche der Bürgerschaft zu weitreichenden Änderungen, Präzisierungen und Optimierungen gegenüber dem ursprünglichen Planungsansatz des Vorentwurfes:

­ Die außergewöhnliche Architektur wurde weiterentwickelt, um der Zielsetzung einer weltweiten Strahlkraft und eines neuen Wahrzeichens für Hamburg noch besser zu entsprechen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Gestaltung der Fassade und den großen Konzertsaal: BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache18/5526 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Haushaltsplan 2007/2008

Sonderinvestitionsprogramm „Hamburg 2010" (SIP) „Realisierung des Projekts Elbphilharmonie" Nachforderung von Haushaltsmitteln im Einzelplan 1.1 „Senat, Personalamt" Einzelplan 3.3. „Kulturbehörde"

· Gegenüber der Machbarkeitstudie wurde der Fassadenentwurf von einer zweischaligen Fassade hin zu einer einschaligen Fassade mit konvex und konkav gebogenen Glaselementen entwickelt. Dadurch wurde ein einmaliger Entwurf geschaffen, der das architektonisch bestimmende Element für Hamburgs neues Wahrzeichen darstellen wird.

· Der große Saal wurde architektonisch und insbesondere akustisch weiter optimiert. Die Ränge wurden steiler konzipiert, so dass die Zuhörer nun in bandartigen Logen sitzen, die sich bis unter das Dach hochziehen. Die Position der Bühne wurde leicht verändert, um die Anzahl der vor der Bühne befindlichen Sitzplätze zu erhöhen. Eine besondere gestalterische Fortentwicklung hat auch die Form der Saaldecke erfahren, die nun der äußeren Form der Dachhaut folgt. Die Gestaltungsänderungen erfolgten Hand in Hand mit der akustischen Detailplanung. So ist nun vorgesehen, über der Bühne einen Reflektor anzuordnen, mit dem eine akustische Feinabstimmung des Saals möglich wird.

· Die große Rolltreppenanlage wurde gestalterisch weiterentwickelt. Der besondere Reiz besteht nun in der konvexen Krümmung der Rolltreppe.

­ Die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojektes wurde durch eine Vergrößerung des Bauvolumens von 112.000m² BGF auf 120.000 m² BGF (ca. 8 %) optimiert. Dabei wurde insbesondere durch Einplanung eines weiteren Stockwerkes bei den Wohnungen sowie im Hotelbereich eine Zunahme der vermarktbaren Flächen erreicht und eine verbesserte Ertragssituation herbeigeführt.

­ Zusätzlich zu der öffentlichen Plaza wurde auf der östlichen Dachfläche eine Dachterrasse mit Zugang vom Konzertbereich geschaffen, um eine Zugänglichkeit auch der Dachlandschaft für Besucher des Hauses zu ermöglichen.

­ Die Gebäudetechnik wurde durch Einbeziehung von Photovoltaik-Anlagen sowie technischer Vorrichtungen zur Nutzung des Elbwassers in Richtung ökologisches und nachhaltiges Bauen weiterentwickelt.

­ Die Halbportalkräne an der Südfassade werden erhalten, restauriert und auf dem erhöhten Geländeniveau wieder fest verankert. Sie legen Zeugnis ab von der industriellen Baugeschichte des Kaispeichers.

­ Der Bestand im Kaispeicher ist grundlegend umgeplant worden, die Stellplätze wurden von 754 auf 530 reduziert und die Technikflächen optimiert. Dadurch wurde es möglich, den Kaispeicher teilweise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und mit neuen umfangreichen Nutzungen zu belegen. Neu geschaffen wurden:

· ein musikpädagogischer Bereich mit zwei großen Veranstaltungsräumen, die auch vom „Klingenden Museum" mitgenutzt werden sollen,

· ein Studiosaal, der sich bei einer Grundfläche von knapp 20 mal 10 Meter über zwei Geschosse erstrecken wird. Er ist als Chorprobensaal, für Einführungsveranstaltungen und Educationprogramme und als Veranstaltungsort für experimentelle Musik geplant. Der Saal kann mit ca. 170 Sitzplätzen bestuhlt werden und hat auf Grund der ihn umgebenden Säulenarchitektur einen besonderen Charakter, der die alte Bausubstanz des Kaispeichers offen zu Tage treten lässt,

· mehrere hochwertige Proben- und Übungsräume, Umkleiden und Aufenthaltsräume für Chöre und Musiker,

· Instrumentenlager und sonstige Lager,

· ein Konferenzbereich sowie ein Wellnessbereich, die vom Hotel aus erschlossen werden,

· ein Gastronomiebereich,

· die Büros für die Hotelverwaltung, das Gebäudemanagement und Teile des Philharmoniepersonals.

Die architektonische Konzeption der Elbphilharmonie

Die Elbphilharmonie ist ein außergewöhnliches und einmaliges Projekt, das bereits in der Planungsphase weltweit für Aufmerksamkeit gesorgt hat und ein neues Wahrzeichen für Hamburg werden soll. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird die Elbphilharmonie als Gesamtkomplex aus Konzertbereich mit musikpädagogischem Bereich, Plaza, Hotel mit integriertem Konferenz- und Wellnessbereich, Gastronomie, Wohnen und Parken errichten lassen.

Mit der Elbphilharmonie wird sich Hamburg im internationalen Wettstreit der Metropolen neu positionieren.

Um diesem Anspruch genügen zu können, müssen an den architektonischen Entwurf wie an die bauliche Ausführung höchste Ansprüche gestellt werden.

Für die herausragende gestalterische Qualität zeichnen die Schweizer Architekten Herzog & de Meuron verantwortlich. Herzog & de Meuron zählen zu den weltweit renommiertesten Architekten, was nicht zuletzt in der Verleihung des Pritzker-Preises, der höchsten Auszeichnung für Architekten, im Jahr 2001 Ausdruck fand. Besondere Erfahrung haben Herzog & de Meuron in der Realisierung von Kulturbauten (Tate Modern in London, New de Young Museum in San Francisco) und im Stadionbau (AllianzArena in München, Olympiastadion in Peking), wo ihre Planungen durch die Art ihrer Inszenierung bestechen.

Eine besondere Bedeutung bei Kulturbauten hat die Situation des Ankommens, die Herzog & de Meuron bei der Elbphilharmonie besonders betonen. Auf einer eigens für die Elbphilharmonie entwickelten, 82 Meter langen Rolltreppe werden die Konzertbesucher und andere Gäste den Höhenunterschied vom Eingangsbereich zum Balkon bzw. zur Plaza überwinden. Der besondere architektonische Reiz besteht in der konvexen Krümmung der Rolltreppe, die dafür sorgt, dass das Ziel der Rolltreppenfahrt an ihrem Beginn nicht sichtbar ist und dadurch eine besondere Erwartungshaltung bei den Besuchern weckt.

Die Elbphilharmonie wird ein Haus für alle. Auf der Plaza treffen sich Konzertbesucher und Flaneure. Damit auch in diesem am höchsten frequentierten Bereich der Elbphilharmonie ein einmaliges Raumerlebnis genossen werden kann, prägt eine geometrisch variierende Decke die Plaza. Tiefe Einschnitte in den darüber liegenden Konzertbereich inszenieren vielfältige Blickbeziehungen zwischen der Plaza und den Foyerebenen sowie dem Innen- und dem Außenraum mit Aussichten auf Hafen und Innenstadt. Auch hier wird der subtile Übergang von Innen und Außen ein zentrales architektonisches Thema sein. Der besondere Ort im Strom zwischen Hafen und Stadt wird durch diese Architektur in besonderer Weise erlebbar gemacht.

Das Herzstück der Elbphilharmonie ist der große Konzertsaal, der zu den zehn besten Konzertsälen der Welt zählen soll. Als Ort der Konzentration ist er steil ansteigend konzipiert und ermöglicht so beste Sichtbeziehun gen. Die Zuhörer sitzen in bandartigen Logen, die sich bis unter das Dach hochziehen. Die Bühne befindet sich mitten im Saal. Einen vergleichbar konzipierten Konzertsaal gibt es nicht, er ist am ehesten mit einer Mischung aus Berliner Philharmonie und Mailänder Scala zu beschreiben.

Diese besondere Raumform erfordert umso gründlichere akustische Planungen, für die mit Yasuhisa Toyota einer der weltweit führenden Akustiker gewonnen werden konnte.

Die Elbphilharmonie wird das Stadtbild bereichern und prägen. Ihre Wirkung wird sich ganz entscheidend über ihre Fassade definieren. Eine umso größere Bedeutung kommt der exzellenten konzeptionellen Durcharbeitung und Ausführung der Fassade zu, die ebenfalls eine Weltneuheit sein wird. Im Unterschied zum Vorentwurf mit einer doppelten Glasfassade wurde eine noch nie gebaute, konkav und konvex gebogene und mehrfach bedruckte einschalige Fassade entwickelt, die das absolut prägende Element der Elbphilharmonie darstellen wird. Auf den kraftvollen Kaispeicher A setzen die Architekten diese ebenso kraftvolle Glasfassade, die in ihrer Körperhaftigkeit einen spannungsreichen Kontrast zum Backstein des Kaispeichers bildet. Die Fassade wird belebt von ihren unterschiedlich geschwungenen Elementen, die in ihrer differenzierten Krümmung und Transluzenz für einen Spannungsreichtum sorgen werden, der sich deutlich von der Einheitlichkeit herkömmlicher, aus dem Büround Gewerbebau bekannter sog. Curtain-Wall-Fassaden abhebt.

Die genannten architektonischen Details werden die jeweiligen Standards neu definieren. Mit ihrer Realisierung werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Elbphilharmonie eine bauliche Qualität erhält, die sie zu einem neuen, weltweit beachteten Wahrzeichen für Hamburg werden lassen kann.

Diese Architektur wurde für das Investorenverfahren bindend vorgegeben, um finanzielle Sicherheit für die Realisierungsphase zu gewinnen. Sie wurde damit Gegenstand der Kalkulation im Wettbewerb.

Stand Bebauungsplanverfahren und Verkehrserschließung

Bebauungsplanverfahren

Der Bebauungsplanentwurf Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4 (Elbphilharmonie) hat den Stand „Vorweggenehmigungsreife" gemäß § 33 Absatz 1 BauGB durch Zustimmung in der Bezirksversammlung Mitte erreicht. Gemäß den Übergangsbestimmungen des novellierten Bauleitplanfeststellungsgesetzes muss der Plan vor der Beschlussfassung durch den Senat der Bürgerschaft zur Zustimmung zugeleitet werden. Die Zuleitung an die Bürgerschaft ist für Januar 2007 vorgesehen.

Äußere Verkehrserschließung (allgemein)

Die Planung der Verkehrserschließung wird bestimmt durch die Besonderheiten des Standorts am Ende des Kaiserhöfts und der öffentlichen Nutzung mit entsprechender Besucherfrequenz. Im Zuge der Planung der Elbphilharmonie waren daher grundlegende Fragen der äußeren Verkehrserschließung zu klären, zu denen insbesondere die grundsätzliche Abwickelbarkeit der auftretenden Verkehrsströme, die Abschirmung der umliegenden Wohnquartiere vor Besucherverkehren und die Verbesserung der fußläufigen Anbindung gehören.

Die Erschließung durch den ÖPNV ist durch die U-Bahnstation Baumwall und die Bushaltestellen in der Straße

Am Kaiserkai gegeben. Ein tragender Beitrag des Linienbusverkehrs an der Verkehrsabwicklung wird jedoch nicht erwartet. Unter Berücksichtigung des Kulturkombitickets wird bei ausverkauftem Haus mit knapp 1.000 Besuchern gerechnet, die mit dem ÖPNV an- und abreisen.

Im Kaispeicher sind 11 Stellflächen für wartende Taxen geplant. Zusätzlich ist eine Taxivorfahrt für ankommende Taxen an der Straße Am Kaiserkai vor dem Haupteingang vorgesehen. Diese wird so angelegt werden, dass die Fahrzeuge ohne Wenden im Fahrbahnbereich über die Sandtorhafenbrücke wieder abfahren können.

Bei voller Auslastung der Elbphilharmonie werden zudem acht bis neun Reisebusse pro Veranstaltung erwartet. Die Freiflächen südlich und östlich des Kaispeichers sind aus funktionalen Gründen für Reisebusstellplätze nicht verfügbar. Auf dem Vorplatz müssen alle Zu- und Abfahrtsverkehre einschließlich der Fußgängerverkehre abgewickelt werden. Auf der Kaizone müssen Flächen für die Feuerwehr freigehalten werden.

Vorfahrten und Stellplätze für Reisebusse sind im unmittelbaren Vorfeld der Elbphilharmonie aus funktionalen Gründen nicht möglich. Eine direkte Vorfahrt würde zudem Flächen zum Wenden erfordern, da die Reisebusse zum Schutz der Wohnungen nicht durch die Straße Am Kaiserkai fahren sollen. Deshalb sind vier Halteplätze für Reisebusse in der Straße Am Sandtorkai, östlich der Kreuzung Sandtorhafenklappbrücke/Am Sandtorkai in ca. 200 bis 300 m Entfernung zum Ein- und Aussteigen vorgesehen. Stellplätze zum Abstellen der Busse sind in der Innenstadt vorhanden. Darüber hinaus werden weitere mögliche Stellplätze geprüft, die noch in einer angemessenen Fußwegentfernung zur Elbphilharmonie liegen.

Für Radfahrer wird eine Fahrradabstellanlage innerhalb des Gebäudes Elbphilharmonie vorgesehen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Foyer befinden wird. Diese Abstellmöglichkeit wird ergänzt durch Fahrradbügel zum Anschließen von Fahrrädern auf dem Vorplatz.

Zum Schutz der Wohnbebauung auf dem Dalmannkai vor dem nach Veranstaltungsende abfließenden Verkehr wird die Ausfahrt von der Elbphilharmonie nur in Richtung Sandtorhafenbrücke gestattet. Unmittelbar östlich der Ausfahrt wird die Einfahrt in die Straße Am Kaiserkai bedarfsgerecht durch eine gesteuerte Beschilderung (Einfahrt verboten) unterbunden. Fahrzeuge des HVV und Radfahrer sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verbesserung der fußläufigen Anbindung

Die Erschließung der Elbphilharmonie durch eine eigene U-Bahn-Haltestelle auf der neuen Linie U 4 wurde im Rahmen der Untersuchungen zur Machbarkeitsstudie als nicht vertretbar angesehen, stattdessen wurde die Optimierung der Fußgängerverbindung zwischen der U-Bahnstation Baumwall und der Elbphilharmonie empfohlen.

Neben ebenerdigen Lösungen wurde auch die Machbarkeit einer Wegeverbindung in der +1 Ebene als sogenannter „Skywalk" geprüft.

Im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt hat das Büro Herzog & de Meuron ein Konzept für eine optimierte ebenerdige Verbindung zwischen der U-Bahnstation Baumwall und der Elbphilharmonie entwickelt, das hinsichtlich der Kosten und technischer Lösungen noch nicht abschließend geprüft ist.