Deutschkurse zur beruflichen Integration im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs

Angebote ausschließlich für Menschen mit Migrationshintergrund

Sprachförderung für Erwachsene Maßnahme Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz. Mit dem Aufenthaltsgesetz sind staatliche Integrationsangebote für Ausländer, Spätaussiedler und Unionsbürger seit dem 01.01.2005 gesetzlich geregelt. Neuzugewanderte Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, und Spätaussiedler erhalten einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, der aus einem 600stündigen Sprachkurs und einem 30stündigen Orientierungskurs besteht. Bereits länger im Bundesgebiet lebende Ausländer und Unionsbürger können zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden.

Deutschkurse zur beruflichen Integration im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II für unter 25-Jährige und Deutschkurse nach § 16 SGB II mit Praktika für SGB II-Leistungsempfänger. Weitere Einzelheiten: s. u. 2.

Deutschkurse zur beruflichen Integration für SGB III-Leistungsempfänger. Weitere Einzelheiten: s. u. 2.

BSG-Programm „Ergänzende Sprachförderung" Kurstyp A für Langsamlerner und Lernungewohnte zur Vorbereitung auf die Teilnahme am Integrationskurs für länger hier lebende erwachsene Ausländer mit Bleiberecht, Spätaussiedler und Eingebürgerte mit geringem Einkommen. Teilnehmerauswahl und Durchführung erfolgt in den Integrationszentren.

BSG-Programm „Ergänzende Sprachförderung" Kurstyp B für Eingebürgerte und länger hier lebende Spätaussiedler mit geringem Einkommen zum Erlernen der deutschen Sprache analog Integrationskurs.

Teilnehmerauswahl und Durchführung erfolgt in den Integrationszentren.

BBS-Programm Deutschkurse für Mütter von Vorschulklassenkindern mit 51 Kursen an 45 Grundschulen im Schuljahr 2006/2007, unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

BEO-Berufsorientierung und Deutsch als Fremdsprache in EDV-Kursen. Im Fokus der Maßnahmen, die bei 9 Einrichtungen durchgeführt und von verikom koordiniert werden, steht die Erweiterung von arbeitsmarkt- und berufsbezogenen EDV-Kursen und entsprechenden Sprachkenntnissen mit der Möglichkeit, die Zertifikate für zwei Module des ECDL (European Computer Driving Licence) zu erreichen, gefördert durch die BWA (ESF). Sendereihe „Cafe Deutsch" zur Berufsorientierenden Sprachförderung in TIDE (Bürger- und Bildungsfernsehen), gefördert durch die BWA (ESF).

Die Förderung der Integration von ausländischen Strafgefangenen durch Deutschkurse für ausländische Gefangene in Fuhlsbüttel ist Ziel eines gemeinsamen Projekts der Deutschen Shell Holding GmbH, der Volkshochschule Hamburg und der Justizbehörde.

b) Angebote der Regelversorgung, die mit Leistungssegmenten auf die z.T. spezifischen Bedarfe und Interessen der Zuwanderer ausgerichtet sind Maßnahme

Die Volkshochschule hat ein breites allgemeines Deutschkursangebot, das alle Niveaustufen von Alphabetisierung bis hin zur Aufbaustufe mit Zertifikatsabschlüssen umfasst.

Maßnahme http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/Forum/partners/Hamburg/Vorkurs.html

c) Angebote der Regelversorgung ohne spezielle Leistungssegmente für Menschen mit Migrationshintergrund, die aber in hohem Maße von ihnen in Anspruch genommen werden und zur Integrationsförderung beitragen Informationen liegen nicht vor.

2. Berufliche Integration

Eingliederung in den Arbeitsmarkt:

(1) Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachkompetenz (s. hierzu auch bereits 1.5):

a) Angebote ausschließlich für Menschen mit Migrationshintergrund Maßnahme Vermittlung in Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz: team.arbeit.hamburg ­ Arbeitsgemeinschaft SGB II ­ ARGE Hamburg nutzt seit Bestehen die Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz. Sie werden den Arbeitsuchenden mit unzureichenden Deutschkenntnissen als Basisqualifikation zur Verfügung gestellt, um nachfolgende arbeitsmarktpolitische Förderinstrumente wirkungsvoll einsetzen zu können.

Die Agentur für Arbeit vermittelt in Sprachkurse im Rahmen der Richtlinien des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Arbeitslosengeld (Alg) I - Empfänger mit Migrationshintergrund und integrationserschwerenden sprachlichen Defiziten; neben dem Sprachangebot wird ein Bewerbungstraining durchgeführt und ein Bewerberprofil erstellt.

Beteiligung Hamburgs am „Norddeutschen Netzwerk zur beruflichen Integration von MigrantInnen" (NOBI) im Bereich „Berufsbezogenes Deutsch".

b) Angebote der Regelversorgung, die mit Leistungssegmenten auf die z.T. spezifischen Bedarfe und Interessen der Zuwanderer ausgerichtet sind Maßnahme Vermittlung in Deutschkurse nach dem SGB III: Die Agentur für Arbeit Hamburg vermittelt in Maßnahmen zur Erhöhung der berufsbezogenen Sprachkompetenz (deutsch), zur Erweiterung der fachsprachlichen Kompetenz (deutsch) sowie zum Erwerb von berufsrelevanten fremdsprachlichen Zusatzkenntnissen in anderen Sprachen, soweit dies zur Integration in den Arbeitsmarkt konkret erforderlich ist. Der inhaltliche Abgleich mit den Angeboten der BAMF und der FHH wird verbessert, um unbeabsichtigte Wiederholungsqualifizierungen zu vermeiden. Eine Verzahnung der Maßnahmen wird angestrebt. Folgende Maßnahmen werden angeboten:

- Sprachkurse im Rahmen der Richtlinien des Europäischen Sozialfonds (ESF), s. o. a).

- Sprachliche Qualifizierungselemente in verschiedenen Trainingsmaßnahmen sowie in einigen Maßnahmen, die der beruflichen Aus- und Weiterbildung dienen (s. dort)

- Allgemeine Informationen über Weiterbildungsangebote „Sprache" im Berufsinformationszentrum und über die bundesweite Weiterbildungsdatenbank KURS Vermittlung in Deutschkurse nach dem SGB II: team.arbeit.hamburg bietet Deutschsprachkurse mit beruflichem Bezug für Alg II-Empfänger mit folgendem Inhalt an:

- Feststellung von Sprachdefiziten,

- Vermittlung berufsbezogener Sprachkenntnisse (sprechen, hören, lesen) für die Bereiche Dienstleistung, Akademiker, kaufmännisch, gewerblich, pflegerisch, Grundkenntnisse I (Personen mit niedrigschwelliger Qualifizierung) und Grundkenntnisse II (Personen mit Vorkenntnissen),

- betriebliches Praktikum (4 Wochen),

- Sprachprüfung mit Zertifikat A 1 bis B 2 nach dem Europäischen Referenzrahmen.

Zuweisung in Deutschkurse im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach §16 Abs. 3 SGB II für unter 25jährige: Für Jugendliche und Jungerwachsene wird von der team.arbeit.hamburg im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten eine Kombination von „Arbeit" und „Sprachförderung" angeboten, um die deutsche Sprache in der berufs- und tätigkeitsspezifischen konkreten Anwendung zu erlernen und zu sprechen.

Der Verein Weiterbildung Hamburg e.V. hält allgemeine Informationen über Weiterbildungsangebote „Sprache" und „Weiterbildung" über www.wisy-hamburg.de oder www.deutsch.kursportal.info vor.

c) Angebote der Regelversorgung ohne spezielle Leistungssegmente für Menschen mit Migrationshintergrund, die aber in hohem Maße von ihnen in Anspruch genommen werden und zur Integrationsförderung beitragen Maßnahme team.arbeit.hamburg bietet spezielle Kurse für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder unzureichender Alphabetisierung an. Zudem werden 500 Plätze im Jahresdurchschnitt in Arbeitsgelegenheiten für Jugendliche und Jungerwachsene zur Verfügung gestellt, in denen der Hauptschulabschluss nachgeholt werden soll. Diese Angebote werden überwiegend von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt.

(2) Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation und der Chancen auf dem Arbeitsmarkt

a) Angebote ausschließlich für Menschen mit Migrationshintergrund Maßnahme

Die Agentur für Arbeit Hamburg hatte in 2006 ein spezielles Projektteam für erwachsene Zuwanderer (Ausländer) eingerichtet. Der Modellversuch wird Ende des Jahres auslaufen und die Erfahrungen für den Regelbetrieb genutzt. Die Projektarbeitsvermittler arbeiten künftig in den Vermittlungsteams der Geschäftsstellen.

Die Agentur für Arbeit verdoppelt die Zahl der Fach- und Führungskräfte, die sich übergreifend um Migrationsfragen kümmern. Sie sind Ansprechpartner für externe Institutionen und Projekte in Migrationsfragen und wirken auch als Multiplikatoren nach innen. Der Arbeitskreis wird die Regelangebote unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt fachlich begleiten.

Mitarbeiter der Agentur für Arbeit Hamburg aus verschiedenen Bereichen (Kundenservice, Vermittlung/Beratung, Leistungsgewährung) werden eine Schulung in interkultureller Kompetenz erhalten (im Rahmen Netzwerk NOBI ­ analog team.arbeit.hamburg, s. dort). Zwei Pilot-Workshops sind für Ende 2006/Anfang 2007 vorgesehen.

Mit Unterstützung der Entwicklungspartnerschaft NOBI (Norddeutsches Netzwerk zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten) wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von team.arbeit.hamburg die Möglichkeit gegeben, die eigene interkulturelle Kompetenz zu stärken. Hierfür werden entsprechende Fortbildungsangebote bis 2007 zur Verfügung gestellt. Die Schulungen werden in den Job-Centern durchgeführt. Derzeit finden die Schulungen im Bezirk Altona statt.

Beteiligung Hamburgs am „Norddeutschen Netzwerk zur beruflichen Integration von MigrantInnen" (NOBI) in den Bereichen Information und Beratung, Kompetenzfeststellung, Interkulturelle Öffnung sowie Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.