Kredit

(zu Drs. 17/262 S und 17/290 S)

Bericht und Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses (Stadt) zur Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen (Stadt) für das Jahr 2007 (Mitteilung des Senats vom 25. November 2008 ­ Drs. 17/262 S) und zum Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs (Stadt) vom 26. Februar 2009 (Drs. 17/290 S)

I. Bericht:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich in vier Sitzungen am 5. Juni, 14. August, 11. September und 6. November 2009 mit der Haushaltsrechnung 2007 und insbesondere mit den Prüfungsergebnissen des Rechnungshofes befasst und dabei den Rechnungshof, die Finanzverwaltung sowie diejenigen Ressorts, zu deren Haushaltsführung der Rechnungshof Bemerkungen für erforderlich hielt, hinzugezogen. Die Ergebnisse dieser Beratungen und die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nachfolgend aufgeführt. Die Überschriften und die Textzahlen (Tz.) beziehen sich auf den Jahresbericht 2009 (Stadt) des Rechnungshofs.

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist darüber hinaus der Umsetzung seiner Beschlüsse zu den vorausgegangenen Berichten des Rechnungshofs nachgegangen.

Zum Bericht des Rechnungshofs 2009

1. Vorbemerkungen, Haushaltsgesetz, Schulden, Zinsen und Steuern, Tz. 1 bis 50

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Stadtbürgerschaft über die Entlastung des Senats für das Haushaltsjahr 2006 am 11. November 2008 beschlossen hat (Beschluss der Stadtbürgerschaft Nr. 17/220 S).

Der Senat hat die Haushaltsrechnung für das Jahr 2007 am 25. November 2008 vorgelegt (Drs. 17/262 S). Die Kreditaufnahmegrenze nach Artikel 131 a LV ist 2007 für Land und Stadt zusammen um 316,9 Mio. überschritten worden. Mit Abschluss des Haushalts 2007 sind Verluste von insgesamt 5,5 Mio. in das Folgejahr übertragen worden, die Höhe der Rücklagen und Reste betrug 99,1 Mio.. Die Haushaltsrechnung der Stadtgemeinde Bremen wies beim Finanzierungssaldo eine Unterdeckung von rund 239 Mio. aus.

Der Rechnungshof hat insgesamt in 35 Fällen Haushaltsüberschreitungen der Stadtgemeinde in der Gesamthöhe von 10,03 Mio. festgestellt, die das Budgetrecht des Parlaments verletzten; Anzahl und Gesamtsumme sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen.

Für das Sondervermögen Immobilien und Technik der Stadtgemeinde Bremen wurden zusätzlich rund 13,3 Mio. aus der nicht ausgeschöpften Kreditermächtigung des Jahres 2006 in Anspruch genommen (Beschluss des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses vom 19. Januar 2007, Vorlage 16/552 L zugleich 16/599 S). Die haushaltsgesetzlichen Kreditermächtigungen sind eingehalten worden. Der Rahmen für Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen wurde 2007 eingehalten. Der Gesamtbestand der Verpflichtungen der Stadtgemeinde hat sich erhöht.

Die Schulden der Stadt sind zuletzt jährlich um rund 500 Mio. angestiegen.

Seit dem Jahr 2006 bewirkt dies im Wesentlichen auch der starke Anstieg der Schulden bei den Eigenbetrieben und Sondervermögen. Der Schuldenstand liegt dort bei rund 855 Mio. zum 31. Dezember 2007 gegenüber rund Mio. Ende 2004. Der Schuldenstand, den die bremischen Beteiligungsgesellschaften dem Rechnungshof gemeldet haben, lag zum 31. Dezember 2007 bei rund 3,35 Mrd., einschließlich kurzfristiger Verbindlichkeiten.

Die Zinsausgaben sind gegenüber den Steuereinnahmen überproportional gestiegen. Das hat dazu geführt, dass sich die Zinssteuerquote um 1,2 Prozentpunkte auf rund 21,9 % verschlechtert hat.

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt Kenntnis und verweist im Übrigen auf die Bemerkungen zum Bericht des Rechnungshofs (Land).

2. Neubau der Zentralküche, Tz. 51 bis 135

Das Klinikum Bremen-Mitte (KBM) hat eine neue Zentralküche gebaut.

Anfang 2008 hat die Küche ihren Betrieb aufgenommen:

Der Rechnungshof hat nach Prüfung dazu festgestellt: Das KBM habe nicht untersucht, ob der Neubau der Zentralküche wirtschaftlich ist. Es hat dem Aufsichtsrat und dem Gesundheitsressort die tatsächlich zu erwartenden gesamten Investitionskosten lange Zeit nicht mitgeteilt. Das Ressort hat eingeräumt, dass eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht vorgenommen worden ist, obwohl sie erforderlich gewesen wäre. Der Rechnungshof fordert, stets eine angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach § 7 LHO vorzunehmen. Das gilt auch für Investitionen einer kommunalen Er hat das Ressort aufgefordert, nunmehr eine Erfolgskontrolle nach VV-LHO Nr. 2.2 zu § 7 LHO durchzuführen.

Das KBM habe zu Unrecht pauschale Fördermittel für den Küchenneubau genutzt. Da es so die Abschreibung und die Zinsen für die Logistik (im Wesentlichen die Regenerationswagen) bei der Berechnung der Kosten je vorspiegeln, die tatsächlich gar nicht erreicht worden ist.

Auch nachdem die Kosten für die Logistik umgebucht worden sind und sie jetzt zusätzlich finanziert werden mussten, hat des KBM bzw. die heute zuständige die bisherige Berechnung nicht korrigiert. So sind bei der Berechnung der Kosten je Beköstigungstag wesentliche Faktoren unberücksichtigt geblieben. Nach Auffassung des Rechnungshofs müssen alle tatsächlich entstehenden Kosten in die Berechnung der Kosten je BKT einbezogen werden. Das gilt auch für die Logistik, da sie zwingender Bestandteil der neuen Küche ist.

Bei den Leistungen an Dritte habe das KBM keine Kostendeckung erreicht.

So entstehen für das KBM derzeit jährlich, zusätzliche Verluste durch die Mitarbeiterversorgung (rd. 323 000), die Rückerstattungsansprüche des KBN und des (rd. 528 000) und durch die Belieferung eines Kindergartens (rd. 38 000). Der Rechnungshof fordert, dass die Küche ihre Preise so kalkulieren muss, dass durch den Verkauf von Essen an Dritte keine Defizite entstehen.

Die Aufsichtsräte und das Gesundheitsressort haben ihre Kontrollfunktionen nicht ausreichend wahrgenommen. So hat es der damalige Aufsichtsrat des KBM versäumt, auf die Vorlage der Kostenberechnung nach der HU-Bau zu bestehen, die dem Geschäftsführer des KBM seit Oktober 2005 vorgelegen hat. Auch dass die Begriffe Baukosten und Investitionskosten zu unterschiedlichen Betrachtungen führen können, hätte den Aufsichtsräten und dem Ressort bewusst sein müssen. Im Laufe der Maßnahme sind diese Begriffe jedoch nicht definiert worden. So kannten weder das Ressort noch die Aufsichtsräte bis zur Prüfung des Rechnungshofs die tatsächlichen Gesamtkosten der Maßnahme. Trotzdem hat der Aufsichtrat des KBM den Investitionsplänen der Folgejahre regelmäßig ohne Kenntnis der Gesamtinvestitionskosten zugestimmt.

Das Ressort hat eingeräumt, dass die Kontrollfunktionen der Aufsichtsräte und die des Ressorts verbesserungswürdig waren. Dem sei durch die mittlerweile erfolgte Neubesetzung der Aufsichtsräte und Qualifizierung der Aufsichtsratsmitglieder Rechnung getragen worden. Im Ressort sei Ende 2007 das Beteiligungscontrolling neu eingerichtet worden. Es werde seitdem systematisch ausgebaut.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich den Bewertungen und den Forderungen des Rechnungshofs an. Er fordert das Ressort auf, die Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen. Dazu gehören insbesondere die Durchführung der Erfolgskontrolle und eine Neuberechnung der Kosten je BKT unter Berücksichtigung aller Kosten, einschließlich der Logistik. Weiterhin hat das Ressort dafür zu sorgen, dass die Preise für den Verkauf von Essen an Dritte so kalkuliert werden, dass keine Defizite entstehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt, dass im Ressort das Beteiligungscontrolling systematisch ausgebaut werden soll. Er erwartet, dass alle Aufsichtsgremien zeitnah und vollständig informiert werden, um dadurch die Kontrolle umfassend wahrnehmen zu können.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Ressort, ihm und dem Ausschuss für Krankenhäuser der Stadtgemeinde Bremen bis zum 31. März 2010 über den Stand der Umsetzung zu berichten.

3. Übertragung der Jugendfreizeitheime auf freie Träger, Tz. 136 bis 187

Das Jugendressort hat die städtischen Jugendfreizeitheime auf freie Träger übertragen. Der Rechnungshof hat geprüft, ob die mit der Übertragung verbundenen Ziele erreicht worden sind. Die Ergebnisse der Prüfung sind:

Das Ressort hat bereits bei Beginn des Modellversuchs in 2005 die Ziele, die mit der Übertragung verbunden waren, nicht klar, eindeutig und nachvollziehbar festgelegt. Es hat erklärt, es wolle künftig präzisere Ziele über Schwerpunktaufgaben und die Zielgruppenorientierung formulieren, die ein Fach- bzw. Leistungscontrolling erleichtern. Das Ressort hat keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgelegt.

Das Ressort hat die Arbeitsabläufe nach Auffassung des Rechnungshofs vor der Übertragung nicht geprüft. Der Rechnungshof hat das Ressort aufgefordert, seine Arbeitsprozesse daraufhin zu untersuchen, welche Aufgaben weggefallen sind und wie neue Aufgaben effektiver strukturiert werden können. Das Ressort hat das zugesagt.

Die Regelung zur Erstattung der Verwaltungskosten an freie Träger ist unklar. Der Rechnungshof hat gefordert, das Verfahren für alle Träger einheitlich zu regeln. Das Amt für Soziale Dienste hat zugesagt zu prüfen, ob und in welcher Höhe die freien Träger diese Kosten für die einzelnen Jugendfreizeitheime abgerechnet haben; gegebenenfalls würde es Mittel zurückfordern.

Der Rechnungshof hat das Ressort aufgefordert, die Produktgruppenverantwortung dem Amt für Soziale Dienste als Zentralstelle aller Stadtteile zu übertragen. Das Ressort hat vorgeschlagen, einen Kontrakt zwischen der senatorischen Behörde und dem Amt für Soziale Dienste abzuschließen.

Der Rechnungshof befürwortet eine solche Lösung.

Das Ressort und das Amt für Soziale Dienste nutzen unterschiedliche Übersichten zum Controlling. Diese bauen nicht aufeinander auf. Das führt zu Fehlern. Der Rechnungshof hat das Ressort aufgefordert, die Auswertungen aufeinander abzustimmen. Das Ressort berichtet, dass es inzwischen entsprechende Controllingauswertungen entwickelt hat.

Das Ressort überwacht bisher nicht die Personalausstattung in den Jugendfreizeitheimen. Das Ressort muss die vorhandenen Daten gezielt auswerten und an konkreten Vorgaben in den Stadtteilkonzepten messen. Das Ressort hat zu diesem Zweck sein Berichtsraster entsprechend ergänzt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich den Forderungen des Rechnungshofs im Grundsatz an. Das Ressort hat künftig rechtzeitig vor Beginn einer entsprechenden Maßnahme mit finanziellen Auswirkungen deren Wirtschaftlichkeit gemäß § 7 LHO zu untersuchen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet das Ressort, der Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten über: