Aktiengesellschaft

Die Riedsiedlung im Stadtteil Hamburg-Horn war ursprünglich ein 8,13 Hektar großes Karree mit 538 Wohnungen für 999 Menschen, das begrenzt wurde durch die Straßen Vierbergen/Helma-Steinbach-Weg/Legienstraße (damals: Scheubner-Richter-Straße) und Hermannstal; in der Umgebung befanden sich Schrebergärten, Kornfelder, Bauernhöfe und eine Pferdezuchtfarm (auf dem Gelände der jetzigen Realschule Hermannstal 86 gelegen). Es entstand ein einheitlicher zweigeschossiger Zeilenbau mit einer kleinteiligen Struktur, Satteldächern, verputzten und gestrichenen Außenwänden. Die Siedlung wurde mit Schlichtwohnungen in zwei Bau- und Förderabschnitten 1933 bis 1939 von der Hansestadt Hamburg nach Plänen vom Architekten Carl Winand im Auftrag der Behörde für Technik und Arbeit (BTA, damalige Baubehörde) erstellt. An der Legienstraße und am Hermannstal entstanden die Wohnungen des ersten Bauabschnittes in den Jahren 1933 und 1934. Im Zuge eines Arbeitsbeschaffungsprogrammes wurden die ersten 170 Schlichtwohnungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Errichtung von Not- und Behelfswohnungen" gebaut. Die damalige Normvorgabe war eine 4-Zimmer-Wohnung (drei Wohn- und Schlafzimmer mit Nebenräumen, eine Wohnküche, eine Toilette und ein Kohlenkeller), deren Bau nicht mehr als jeweils 2000,00 RM kosten durfte. Die Vergabe der Wohnungen sollte vorrangig an mittellose Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern erfolgen. Die Miete inklusive aller Nebenkosten betrug 40,00 RM monatlich. Die Erstbelegung erfolgte durch Zuweisung seitens der Sozialbehörde der Hansestadt Hamburg; im Wesentlichen fanden Familien Berücksichtigung, die durch die Sanierung des Gängeviertels in der Hamburger Innenstadt obdachlos geworden waren.

Der zweite Bauabschnitt wurde in den Jahren 1937 und 1938 erstellt, allerdings nicht mehr mit dem zuerst verwendeten Wohnungstyp, sondern als größere Volkswohnungen mit 35 m² bis 42 m² zu einem Mietzins von 25,00 RM für kinderreiche Familien auf der Grundlage des „Gesetzes zur Förderung des Baus von Volkswohnungen". Die Herstellungskosten des neuen Wohnungstyps sollten 3500,00 RM nicht übersteigen; im Jahr 1938 ­ bei Fertigstellung der Häuser in der Straße Vierbergen ­ betrugen sie dann tatsächlich allerdings 4250,00 RM. Den letzten Teilabschnitt bildeten im Kriegsjahr 1939 die Häuser im Helma-Steinbach-Weg, wobei eine größere Fläche zur nördlich gelegenen restlichen Siedlung bereits als Planungsfläche für die Hamburger Hochbahn freigehalten wurde. Diese Wohnungen waren so gestaltet, dass bei einer Entspannung der Wohnungssituation in den 1950er Jahren diese Wohnungen hätten zusammengelegt werden können und das Ergebnis eine Reihenhaussiedlung gewesen wäre. Zur Fertigstellung zweier Hochbunker an der Legienstraße 99 A und 127 A kam es kriegsbedingt nicht mehr; die Untergeschosse dienen heute jedoch als Keller für die in den 1960er Jahren darauf gesetzten Hochhäuser. Erstellt wurden 1942 jedoch zwei unterirdische Röhrenbunker (jeweils ca. 10 mal 5 Meter) unterhalb der Grünfläche zwischen der Häuserfront und der Straße Hermannstal, deren Eingänge nach dem Krieg versiegelt und planiert wurden (heutige Rasenfläche). Ebenfalls nicht gebaut wurde das Gemeinschaftshaus in der Mitte der Siedlung; dieser Anger wird heute als Spielplatz und als angrenzender Bolzplatz genutzt. Am 24. September 1967 wurde der U-Bahnhof Legienstraße der Linie U 3 eröffnet, für den 28 Jahre lang die Hochbahnfläche freigehalten worden war.

Mitte der 1990er Jahre erfolgte ein Eigentumsübergang von der Freien und Hansestadt Hamburg auf die städtische Wohnungsbaugesellschaft SAGA SiedlungsAktiengesellschaft Hamburg. Nachdem in den folgenden Jahren über 14 Mio. DM für eine Teilinstandsetzung der Siedlung aufgewendet worden war (Stromleitungen, Gehwege, Keller- und Wohnungsfenster, Dächer), wurden erste Pläne für einen Abriss der Siedlung öffentlich gemacht. Es gründete sich die „Mietergemeinschaft Riedsiedlung e. V." zur organisierten Interessenvertretung der Betroffenen. Im Interesse einer sozialverträglichen Umgestaltung der Riedsiedlung entwickelte der Senat in der Folgezeit ein Konzept mit dem Ziel, besondere Härten für die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner zu vermeiden, u. a. durch Umzugshilfen oder der Unterstützung bei der Suche nach Ersatzwohnraum. Bestandteil dieses Konzepts ist es auch, denjenigen, die in einer schlichten Altbauwohnung in der Riedsiedlung bleiben möchten, dies auch zu ermöglichen, indem fünf Gebäude im Nordteil der Riedsiedlung (Hermannstal 92­102 und 104­114, Riedeck 42­49 und 50­55 sowie Riedgrund 27­34) nicht abgerissen werden. Diese Wohnungen sollten im bisherigen Ausstattungsstandard belassen, jedoch ordentlich instand gesetzt werden.

Die Umgestaltung der Riedsiedlung in ein lebenswertes und attraktives Quartier, ganz im Sinne des Senatskonzepts „Metropole Hamburg ­ Wachsende Stadt", hat inzwischen erfreuliche Fortschritte gemacht: Mehr als 400 Menschen konnten bereits in eine neue Wohnung mit Bad, Zentralheizung und moderner Wärmedämmung umziehen. Die Häuser Legienstraße 79­91, 107­119 sowie 135­147, Hermannstal 116 A, alle Wohnblocks aus den 1930er Jahren im Helma-Steinbach-Weg, Riedeck 1­18, Riedweg bzw. Riedstieg 1­8 sowie. Im Ried 5­6 sind ebenfalls bereits abgerissen und teilweise schon durch inzwischen bezogene Neubauten ersetzt worden. Dennoch ist festzustellen, dass das dem Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft im Rahmen der Zweiten Lesung des Haushaltsplan-Entwurfs 2004 vom Senat vorgelegte Umgestaltungs-Konzept noch nicht in allen Punkten umgesetzt worden ist. Demnach sollte niemand gegen seinen Willen das Quartier verlassen müssen. Bleibewillige Mieterinnen und Mieter sollten die Möglichkeit erhalten, eine zwar einfache, aber ordentlich instand gesetzte Wohnung im Norden der Siedlung zu beziehen.

Etliche Mieterinnen und Mieter befürchten nun jedoch, dass auch diese zu erhaltenden fünf Wohnblocks im Norden der Siedlung in den nächsten Jahren abgerissen werden könnten, da hier augenscheinlich ca. jede vierte Wohnung leer steht und keine aktive Vermietung erfolgt, obwohl es eine Nachfrage gibt. Eine Verdrängung der sozial schwächeren Wohnbevölkerungsgruppen aus diesem Gebiet wäre die Folge, die es zu vermeiden gilt. Aus diesen Gründen und wirtschaftlich begründet durch eine anzunehmende entsprechend lange Standdauer der Gebäude, zurückzuführen nicht zuletzt auf die umfangreichen Modernisierungen Mitte und Ende der 1990er Jahre sowie der ordentlichen Instandsetzung in diesem Jahr bzw. der noch erfolgenden Arbeiten im Jahr 2007, ist die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung eine sinnvolle Maßnahme zugunsten der Menschen vor Ort.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. eine Milieuschutzsatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB als sonstige Satzung für die fünf erhaltenen Wohnblocks im Norden der Riedsiedlung (Hermannstal 92­102 und 104­114, Riedeck 42­49 und 50­55 sowie Riedgrund 27­34) aufzustellen und so für die Sicherung und den langfristigen Erhalt der Riedsiedlung in HamburgHorn zu sorgen.

2. die SAGA-GWG Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg zu veranlassen, die Wohnungen in den Häusern Hermannstal 92­102 und 104­114, Riedeck 42­49 und 50­55 sowie Riedgrund 27­34 ordentlich instand setzen zu lassen und vollständig zu vermieten, um eine leerstandsbedingte Qualitätsminderung des Quartiers Riedsiedlung in Hamburg-Horn zu vermeiden.

3. der Bürgerschaft hinsichtlich der Umsetzung des Ersuchens zu berichten.