Westklinikum Rissen und Reha-Klinik Bad Schwartau als Sacheinlage der Asklepios Gruppe in den LBK

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft zum Verkauf des LBK in Drs. 18/849 vom 7. September 2004 hat der Senat die Verpflichtung des Investors Asklepios zu einer Sacheinlage zweier Kliniken mit einem Wert von 74,4 Mio. Euro dargestellt: „(...) Hierzu wird Asklepios seine Geschäftsanteile an zwei anderen Gesellschaften als Sacheinlage in den LBK NEU einbringen: an dem Akutkrankenhaus „Westklinikum Hamburg der DRK-Schwesternschaft Hamburg GmbH" in Rissen und der Rehabilitationsklinik „Asklepios RehaKlinik Bad Schwartau GmbH". Hierdurch ergeben sich für den LBK NEU Synergien sowie Liquiditätszuflüsse aus Ausschüttungen. Der genaue Wert der Geschäftsanteile wird noch von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer ermittelt. Ist der von dem Wirtschaftsprüfer festgestellte Verkehrswert geringer als 74,4 Mio. Euro, so ist Asklepios verpflichtet, die Wertdifferenz in bar in den LBK NEU einzulegen. Der Investor hat ferner für beide Gesellschaften für die Geschäftsjahre 2006 bis 2009 ein festgelegtes EBITDA garantiert. Hieraus ergeben sich gegebenenfalls Beteiligungserträge für den LBK NEU."

In der Drs. 18/3136 vom 8. November 2005 teilte der Senat der Bürgerschaft erstmals mit, dass es sich bei dem Akutkrankenhaus „Westklinikum" in Rissen um eine gemeinnützige GmbH handele und Ausschüttungen nur möglich seien, wenn die Westklinikum gGmbH ihre Gemeinnützigkeit aufgebe. Um diese Ausschüttungen zu ermöglichen wurde des weiteren die bisherige Erstattung des Pachtzinses zugunsten der gGmbH durch eine Subventionierung der Grundstücksüberlassung zugunsten der GmbH ersetzt.

Inzwischen werden von der LBK Hamburg GmbH das „Asklepios Westklinikum Hamburg" und die „Asklepios Klinik Am Kurpark Bad Schwartau" als Krankenhäuser der LBK-Gruppe betrachtet.

In seiner Mitteilung an die Bürgerschaft in Drs. 17/2958 vom 24. Juni 2003 hat der Senat über die Förderung des Westklinikums in Rissen in Höhe von rund 30 Mio. Euro aus städtischen Mitteln berichtet.

Ich frage den Senat:

1. Wann sind in welchem Umfang Anteile an der

a) „Westklinikum Hamburg der DRK-Schwesternschaft Hamburg GmbH"

b) „Asklepios Reha-Klinik Bad Schwartau GmbH" von welcher Gesellschaft der Asklepios Gruppe in die LBK Hamburg GmbH eingebracht worden?

Die Asklepios Kliniken GmbH hat zum 1. Juli 2005

a) 74,98 % der Geschäftsanteile an der Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH, in welche die Westklinikum Hamburg der DRK-Schwesternschaft Hamburg GmbH am 22. Juni 2005 umbenannt wurde, sowie

b) 94,00 % der Geschäftsanteile an der Asklepios Reha-Klinik Bad Schwartau GmbH auf die LBK Hamburg GmbH übertragen.

2. Wer ist bzgl. der beiden Kliniken neben der LBK Hamburg GmbH Gesellschafter und welche Anteile halten jeweils diese weiteren Gesellschafter?

Weitere Gesellschafter der beiden Kliniken sind

a) mit 25,02 % der Geschäftsanteile an der Asklepios Westklinikum Hamburg GmbH die DRK-Schwesternschaft Hamburg e. V. sowie

b) mit 6,00 % der Geschäftsanteile an der Asklepios Reha-Klinik Bad Schwartau GmbH die Asklepios Kliniken GmbH.

3. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Gemeinnützigkeit des Westklinikums in Rissen aufgegeben?

Die Gemeinnützigkeit wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 aufgegeben.

4. Gab es zum Zeitpunkt der Bewilligung einer Förderung des Westklinikums aus städtischen Krankenhausinvestitionsmitteln in Höhe von rund 30 Mio. Euro Hinweise oder Erkenntnisse aus den Verhandlungen über die Teilprivatisierung des LBK, dass das Westklinikum von Käuferseite als Sacheinlage in den LBK eingebracht wird?

Nein. Die Maßnahmen "Erweiterung der psychiatrischen Abteilung" und "Neustrukturierung der Funktionsbereiche" waren bereits in das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2002 aufgenommen, eine Bewilligung erfolgte mit Fördermittelbescheid vom 11. April 2003.