Kindertagespflege

Alleinerziehende allein gelassen

Alleinerziehende Mütter und Väter, die Arbeitslosengeld II beziehen, brauchen besondere Unterstützung bei der Suche nach Arbeit. Erschwerte Bedingungen haben Alleinerziehende mit noch nicht schulpflichtigen Kindern, denn für Kinder unter drei Jahren gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und für Kinder zwischen drei und sechs Jahren lediglich den Rechtsanspruch auf eine Betreuung für fünf Stunden. Zwar gibt es theoretisch einen Anspruch für die Dauer von Integrationsmaßnahmen, der den arbeitslosen Müttern/Vätern einen Krippenplatz oder einen Ganztagesplatz bei entsprechendem Umfang der Integrationsmaßnahme ermöglichen soll, aber es scheint in vielen Fällen mehr als schwierig zu sein, einen derartigen Kurzzeitplatz ­ insbesondere im Krippenbereich ­ in einer Kita zu finden.

Mögliche Ursache ist die Tatsache, dass die Belegung mit Kurzzeitplätzen für die Kitas wirtschaftlich nicht attraktiv ist, weil dadurch Plätze für langfristige Nachfragen blockiert werden. Das Problem ist bei Trägern und Kita-Sachbearbeitern in der Behörde bekannt und wird als zunehmend beschrieben.

Zusätzlich benötigen alleinerziehende Mütter/Väter, die an einer Integrationsmaßnahme teilnehmen wollen und Kinder im Kita- bzw. Krippenalter haben, eine feste Zusage für die Maßnahme. Es kann nicht angehen, wie in der Praxis geschehen, dass aufgrund von Überbuchung der Maßnahmenplätze diese Personen nicht berücksichtigt werden können, da das auch unzumutbare Folgen für die Kinder hat.

Wir fragen den Senat:

Aufgrund von Auskünften der team.arbeit.hamburg ­ Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Wie viele erwerbsfähige Alleinerziehende mit Kindern im Kita-Alter betreut die ARGE? Stand Dezember 2006: 5414 Alleinerziehende mit Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren.

2. Wie hoch war die Aktivierungsquote bei den Alleinerziehenden mit Kindern im Kita-Alter im Jahr 2006?

Eine entsprechende Auswertung ist mit dem von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten EDV-System nicht möglich. Eine händische Auswertung kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht durchgeführt werden. Im Übrigen siehe Drs. 18/3537.

3. Wie ist das normale Kooperationsverfahren zwischen ARGE und Maßnahmeträgern zur Besetzung einer Maßnahme? Bitte die einzelnen Verfahrensschritte beschreiben.

· Bei team.arbeit.hamburg stehen Übersichten über Maßnahmen, Termine und Anzahl der freien Plätze zur Verfügung,

· Kunde erhält eine schriftliche Zuweisung,

· Kunde meldet sich mit Zuweisung beim Maßnahmeträger,

· Maßnahmeträger erhält von der team.arbeit.hamburg eine Ausfertigung der Zuweisung,

· Maßnahmeträger teilt der team.arbeit.hamburg mit, ob und wann der Kunde die Maßnahme begonnen hat.

4. Wann erhalten Alleinerziehende eine verbindliche Bestätigung, dass sie an einer Maßnahme teilnehmen können, mit der sie einen Kita-Platz/Tagespflegeplatz suchen können?

5. Wie kann die ARGE sicherstellen, dass bestimmte Alleinerziehende sicher einen Platz bekommen, um die Kinderbetreuung verbindlich organisieren zu können?

6. Welche Hilfestellung sollen die ARGE-Sachbearbeiter/-innen/Vermittler/-innen regelmäßig bei der Suche nach einem geeigneten, wohnortnahen Kita/Tagespflege-Platz leisten?

Mit der Zuweisung erhält der Kunde eine verbindliche Bestätigung für die Teilnahme an einer Maßnahme. Damit können die Kunden bei den bezirklichen Jugendämtern den Betreuungsbedarf geltend machen, sofern die Betreuung der Kinder nicht anderweitig sichergestellt ist. Im Einzelfall setzt sich der Arbeitsvermittler/Fallmanager mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung, um die Notwendigkeit der Betreuungsleistung zu erläutern.

7. Verfügt die ARGE über einen aktuellen Überblick, welche Kitas noch offene Plätze haben?

Nein.

8. Existiert eine besondere Handlungsanweisung der ARGE hinsichtlich der Unterstützung von Alleinerziehenden im Integrationsprozess?

Den Arbeitsvermittlern/Fallmanagern steht ein „Infoblatt für die team.arbeit.hamburg ­ Kindertagesbetreuung" zur Verfügung.

9. Wie definiert der Senat einen Kurzzeitgutschein zur Kindertagesbetreuung d. h. welchen Betreuungszeitraum umfasst ein Kurzzeitgutschein?

10. Gibt es außer den Integrationsmaßnahmen im Rahmen von Hartz IV und den Sprachkursen für Eltern bzw. Alleinerziehende noch weitere Sachlagen, die zu einem Kurzzeitgutschein berechtigen?

Kita-Gutscheine werden in der Regel mit einem Bewilligungszeitraum von bis zu einem Jahr erteilt. Liegt einem Antrag ein Sachverhalt zugrunde, der eine kürzere Laufzeit begründet, wird der Antrag entsprechend bewilligt. Gründe für einen kürzeren Bewilligungszeitraum können beispielsweise ganztägige Betreuungsbedarfe sein, die aufgrund einer vorübergehenden Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten entstehen oder bei Anschlussgutscheinen vor Schuleintritt liegen. Definierte „Kurzzeitgutscheine" gibt es nicht.

11. Welches sind, aus Sicht des Senats, die Ursachen für die erschwerte Einlösung von Kurzzeitgutscheinen in den Kitas?

12. Welche Lösungsmöglichkeiten sieht der Senat, um die Aufnahme von Kindern mit Kurzzeitgutscheinen (u. a. bei Integrationsmaßnahmen, Sprachkursen) in den Kitas zu verbessern?

13. Bestehen besondere Anreize für die Anbieter von Kita-Plätzen oder in der Tagespflege, um Kinder mit Kurzzeitgutscheinen aufzunehmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

Die kurzfristige und vorübergehende Aufnahme von Kindern in Einrichtungen, deren räumliche und personelle Kapazitäten nicht ausgelastet sind, ist grundsätzlich kein Problem. Anders stellt es sich bei stark frequentierten Einrichtungen dar, die nicht ohne weiteres befristete Personalkapazitäten bereitstellen können. Grundsätzlich kommt für diese Fälle auch die flexiblere Kindertagespflege in Betracht.

Insgesamt expandierte das Kinderbetreuungswesen nach Einführung des Gutscheinsystems und des erweiterten Hamburger Rechtsanspruchs, mit der Folge, dass Träger neue Kapazitäten anbieten und die Zahl der betreuten Kinder stark ansteigt.

Das unterstreicht, dass das System nach Angebot und Nachfrage funktioniert. Die zuständige Behörde begleitet diesen Prozess und berät die Träger entsprechend.

Darüber hinausgehende Steuerungserfordernisse sieht die zuständige Behörde derzeit nicht.

14. Sind die Kitas verpflichtet, Kinder kurzfristig aufzunehmen, wenn Plätze frei sind?

Für Kitas, die am Kita-Gutschein-System teilnehmen, besteht eine Verpflichtung, grundsätzlich jeden Leistungsberechtigten im Rahmen des Leistungsangebotes, der Konzeption und der Kapazität aufzunehmen.

15. Wie viele Kurzzeitgutscheine wurden im Jahr 2006 insgesamt vergeben?

(Bitte auflisten nach Gutscheinen unter zwei Monaten und unter sechs Monaten.)

a) Wie viele davon für die Kita? Wie viele für die Tagespflege?

b) Wie viele im Bereich der Krippenbetreuung ­ wie viele für einen erweiterten Anspruch (mehr als fünf Stunden) im Elementarbereich?

(Bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken darstellen.)

Die Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst und können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. und 10.