Gastronomie

Vorbemerkungen

Die Drs. 18/5352 ist dem Stadtentwicklungsausschuss am 5. Dezember 2006 gemäß § 53 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft im Vorwege durch den Präsidenten der Bürgerschaft überwiesen worden. Der Stadtentwicklungsausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 25. Januar 2007 abschließend mit der Drucksache.

II. Beratungsinhalt:

Die Senatsvertreterinnen und -vertreter erklärten, es handele sich um ein Bebauungsplanverfahren, das noch nach den alten Regularien ablaufe. Es sei nicht in die neuen Regelungen überführt worden, weil der Stand des Bebauungsplanverfahrens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelungen schon fast sein Ende erreicht gehabt habe. Inhaltlich gehe es um Flächen an der Maldfeldstraße in Marmstorf. Auf den Flächen der dort ansässigen Baumschule „von Ehren" werde seit vielen Jahren ein kleines Gartencenter betrieben, was im Rahmen der Privilegierung seinerzeit genehmigt werden konnte, weil es in der Baumschule von untergeordneter Größenordnung sei. Inzwischen seien auf diesem Gebiet die Einkaufsgepflogenheiten erheblich verändert worden, sodass heute auch im Bereich der Gartenfachmärkte sehr große Einheiten am Markt nachgefragt seien. Die Firma „Dehner" habe in Zusammenarbeit mit der Baumschule „von Ehren" einen großflächigen Gartenmarkt vorgesehen, der über das Planrecht gesichert werden solle. Es seien Schauanlagen, Veranstaltungs- und Gastronomieflächen, insgesamt 10 500 m² Verkaufsfläche und 910 m² Restaurationsfläche vorgesehen. Dabei handele es sich um eine vorhabenbezogene Planung, die in der Bezirksversammlung Harburg einvernehmlich beschlossen worden sei. Im Sommer vergangenen Jahres sei die Vorweggenehmigung beantragt und erteilt worden.

Das Gartencenter sei im Bau und werde in absehbarer Zeit fertig gestellt. Die für dieses Vorhaben erforderlichen Ausgleichsflächen hätte man außerhalb des Plangebietes, nämlich im Süden von Sinstorf, vorsehen müssen.

Die SPD-Abgeordneten bemerkten, dass die Bezirksversammlung Harburg sich lange mit diesem Vorhaben befasst und schließlich zugestimmt habe, und sie sich diesem Votum anschlössen.

III. Ausschussempfehlung:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einvernehmlich

1. das Petitum aus der Drs. 18/5352 zu beschließen sowie

2. von vorstehendem Bericht Kenntnis zu nehmen.