Daraufhin hat sich ein Rechtsanwalt im Namen Bashkim Osmanis an die Bürgerschaft gewandt um die Veröffentlichung der Anfrage zu

Osmani will Veröffentlichung einer parlamentarischen Anfrage verhindern Anfang August 2006 hat der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Böwer eine Anfrage eingereicht, in der er den Senat um eine Stellungnahme zu Vorwürfen bittet, welche der Bundesnachrichtendienst im Jahr 2003 gegen Angehörige der Familie Osmani erhoben haben soll.

Daraufhin hat sich ein Rechtsanwalt im Namen Bashkim Osmanis an die Bürgerschaft gewandt, um die Veröffentlichung der Anfrage zu unterbinden.

Bei den darin wiedergegebenen Darstellungen handele es sich um falsche Behauptungen des BND. Der „Informationswert" der zitierten BND-Analyse, so der Anwalt, sei „nicht höher als der der stillen Post beim Kindergeburtstag". Sein Mandant müsse nicht hinnehmen, dass diese Darstellungen durch eine Veröffentlichung in einer Bürgerschaftsdrucksache die „höhere Weihe quasi amtlicher Authentizität erhalten".

Die insofern einschlägige Datenschutzordnung der Bürgerschaft trifft Regelungen zum Schutz persönlicher Daten. Soweit schutzwürdige Interesse Betroffener überwiegen, dürfen ihre Daten nicht mit Dokumenten der Bürgerschaft veröffentlicht werden. Die Datenschutzordnung gibt Betroffenen auch die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an ein Gremium der Bürgerschaft zu wenden, in dem alle Fraktionen vertreten sind und das die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht (§ 14, Datenschutzgremium). Infolge der Intervention des Rechtsanwalts wurde der Ältestenrat der Bürgerschaft einberufen und das Datenschutzgremium gebeten, sich der Frage anzunehmen, inwieweit eine Veröffentlichung der Anfrage erfolgen sollte. Das Datenschutzgremium hat daraufhin entschieden, der Wortlaut der Anfrage könne nahezu vollständig veröffentlicht werden: Da der Text bis auf wenige Formulierungen in der Zwischenzeit in der Medienberichterstattung aufgetaucht war, sah das Gremium kein Schutzbedürfnis mehr, zumal der Rechtsanwalt, der Bashkim Osmani in diesem Zusammenhang vertreten hat, im Rahmen einer am 13. August 2006 ausgestrahlten Fernsehdiskussion selbst aus der Anfrage zitiert hatte.

Trotz dieser Empfehlung des Datenschutzgremiums hat sich der Ältestenrat nicht einvernehmlich auf eine Veröffentlichung der Anfrage einigen können; stattdessen hat der Präsident der Bürgerschaft externe Gutachter um eine Stellungnahme gebeten, die schließlich weitergehende Schwärzungen empfahlen, als das Datenschutzgremium einstimmig für erforderlich gehalten hatte.

Die Familie Osmani hat über ihren Anwalt versucht, die Veröffentlichung der Anfrage zu unterbinden, bevor der Senat überhaupt zu den darin enthaltenen Fragen Stellung genommen hatte. Dass die Antwort des Senats nicht abgewartet wurde ­ nach der Darstellung der Betroffenen hätte diese ja durchaus eine Zurückweisung der Vorwürfe des BND enthalten können ­, ist ein Indiz, dass die Familie Osmani jegliche öffentliche Auseinandersetzung scheut. Letztlich hat der Senat in inhaltlicher Hinsicht jedoch zu der Anfrage keinerlei Auskunft gegeben, auch Nachfragen blieben unbeantwortet.

Berichterstattung über Parlament behindert?

Im Zusammenhang mit der Störung der parlamentarischen Arbeit ist schließlich zu erwähnen, dass es insofern nicht nur Einwirkungen auf die Bürgerschaft, sondern offenbar auch auf Medien gegeben hat. So scheint es Versuche gegeben zu haben, die Berichterstattung über parlamentarische Aktivitäten zur Aufklärung der OsmaniMettbach-Affäre zu unterbinden.

5. Fazit: Mehrere Täuschungsversuche des Senats

Insgesamt ist festzuhalten, dass es im Zuge der Osmani-Mettbach-Affäre auf Seiten des Senats mehrere Versuche gegeben hat, Bürgerschaft und Öffentlichkeit zu täuschen.

Soweit Senatsvertreter überhaupt auf Fragen reagiert haben, die ihnen von Medienseite oder von Abgeordneten gestellt worden sind ­ etwa in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses, die Mitte August 2006 auf Antrag der SPD-Abgeordneten stattgefunden hat, passen ihre Auskünfte nicht zu den Akten. Nur wenige ihrer Darstellungen finden sich in den Unterlagen wieder, welche der Senat im Zuge der Aktenvorlage zu diesen Vorgängen vorgelegt hat.

Richtet man eine Bewertung der Behauptungen des Senats nach dem Maßstab, den Senator Uldall in diesem Zusammenhang für sich reklamiert hat ­ „Wir bleiben bei dem, was uns von der Aktenlage her bekannt ist"

­, sind sämtliche nachträglichen Erläuterungen des Sachverhaltes unglaubhaft ­ denn in den Akten findet sich nichts davon wieder.

6. Die Erklärungen des Ersten Bürgermeisters

Nicht anders sind auch Behauptungen von Bürgermeister von Beust zu bewerten, der glauben machen wollte, es gebe keine Berührungspunkte zwischen dem Senat und Burim Osmani. In Wahrheit hat sich allein Senator a. D. Mario Mettbach in mindestens drei verschiedenen Angelegenheiten gegenüber der Stadt ­ auch gegenüber Senatsmitgliedern ­ für Burim Osmani verwandt ­ von direkten Begegnungen Osmanis etwa mit dem Oberbaudirektor abgesehen.

Nachdem er über Monate hinweg zu der Affäre um die Einstellung Mettbachs und Verbindungen zur Familie Osmani geschwiegen hatte, hat Bürgermeister von Beust sich Ende August 2006 im Rahmen einer Mitgliederversammlung der CDU Hamburg sowie erneut Mitte September 2006 in einer Plenardebatte der Bürgerschaft zu den Vorgängen geäußert. Wo Transparenz angebracht gewesen wäre, hat Bürgermeister von Beust jedoch versucht, die Tatsachen hinter Halbwahrheiten und Vorwürfen gegen die Opposition zu verschleiern. Einiges von dem, was Bürgermeister von Beust Ende August behauptet hatte, musste er im September 2006 relativieren.

Nachträgliche Darstellung von Beusts zum Gespräch mit Mettbach im März

Das gilt für seine Schilderung zu den Hintergründen seines Gesprächs mit Senator a. D. Mettbach am 21. März 2006: Bürgermeister von Beust hat im August geschildert, er habe seinerzeit gar nicht gewusst, dass Senator a. D. Mettbach mit ihm über ein Grundstück Burim Osmanis sprechen wollte. Erst eine Stunde vor dem Termin sei ihm ein Vermerk zur Vorbereitung des Gesprächs in die Terminmappe gelegt worden, aus dem hervorging, welches Anliegen Mettbach verfolgte.

Vorher habe er diesen Vermerk „nicht zu Gesicht bekommen."

Mit seiner Darstellung hat Bürgermeister von Beust den Eindruck offenbar erwecken wollen, Mettbach habe ihn mit seinem Anliegen quasi überrannt.

Tatsächlich hatte Bürgermeister von Beust, wie er später auf Vorhaltungen der Opposition einräumen musste, diesen Vermerk aber bereits am Tag vor dem Gespräch mit Mettbach erhalten und abgezeichnet, die darin enthaltenen Warnungen vor einem Entgegenkommen zu Osmani aber nicht gelesen.

Er hätte somit durchaus Gelegenheit gehabt, das Thema des Gesprächs zu erkennen und den Termin angesichts dessen abzusagen.

Die abschließende Bewertung Bürgermeister von Beusts, er selbst habe sich nichts vorzuwerfen, denn er habe nichts weiter getan, als Mettbach an das zuständige Bezirksamt zu verweisen, 326 verniedlicht zudem die Brisanz der Situation. Immerhin hatte Mettbach ihm das zwielichtige Angebot gemacht, Osmani wolle einen Geldbetrag spenden, wenn die Baugenehmigung für die Heiße Ecke erteilt werde. Man würde erwarten, dass das Unterbreiten eines solchen Vorschlags eher dazu führt, dass ein Bürgermeister seinen Gast aus dem Raum verweist statt an ein andere Behörde. Bürgermeister von Beust hat letzteres getan.

Eine erste Bürgerschaftsdebatte zu diesem Komplex war am 23. August 2006 abgebrochen worden, nachdem ein GAL-Redner das Fehlen des Ersten Bürgermeisters konstatiert (der an diesem Tag den Bundespräsidenten bei einem Hamburgbesuch begleiten sollte) und die CDU daraufhin aus Protest den Saal verlassen hatte, vgl. Plenarprotokoll der Bürgerschaftssitzung 23. August 2006, S. 3168­3175, Pressemitteilungen der SPD- und der CDU-Fraktion vom 23. August 2006 sowie Berichterstattung vom 24. August 2006.