Feuerwehr

Fahrzeugwäsche der Freiwilligen Feuerwehren

Die Freiwilligen Feuerwehren konnten bisher ihre Fahrzeuge in den dafür ausgestatteten Wehren vor Ort waschen. Seit einiger Zeit soll die Fahrzeugwäsche in dieser Form nicht mehr möglich sein. Dies hat zur Folge, dass die Ehrenamtlichen nun ihre Fahrzeuge nach Anmeldung in den Wachen der Berufsfeuerwehr waschen müssen. Die Fahrzeuge stehen in der Zwischenzeit verschmutzt in den Wachen oder aber sie werden ggf. auf der Fahrt nach der Wäsche wieder verdreckt. Zudem entsteht für die Ehrenamtlichen durch die auswärtige Wäsche zusätzlicher Personal-, Ressourcen- und Zeitaufwand.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Die Feuerwehr Hamburg betreibt in den Einrichtungen der Berufsfeuerwehr und in den Feuerwehrhäusern der Freiwilligen Feuerwehren Ölabscheider. Mit Inkrafttreten der Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes sind für die Ölabscheider u. a. in regelmäßigen Abständen Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Die mit den Prüfungen beauftragte Fachfirma stellte fest, dass alle vor 2005 gebauten 57 Ölabscheider der Freiwilligen Feuerwehren undicht, irreparabel bzw. bauartbedingt nicht mehr genehmigungsfähig und daher schnellstmöglich stillzulegen sind. Zusätzlich ist nach DIN 14092 Teil 1 u. a. sicher zu stellen, dass Abläufe aus Waschhallen bzw. Waschplätzen über einen Abscheider ausreichender Leistung geleitet werden. 35 Freiwillige Feuerwehren hatten nie einen eigenen Ölabscheider und mussten schon immer ihre Fahrzeuge zum Waschen an einen anderen Standort fahren.

Für die ebenfalls betroffenen Feuer- und Rettungswachen der Berufsfeuerwehr ergab die zeitgleich durchgeführte Prüfung, dass mit Ausnahme von sechs Ölabscheidern, 38 weitere Ölabscheider undicht, irreparabel bzw. bauartbedingt nicht mehr genehmigungsfähig und daher stillzulegen sind.

Durch Umschichtungen im Investitionshaushalt konnten die für die Instandsetzung bzw. Erneuerung eines Ölabscheiders je Feuer- und Rettungswache erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Die erforderlichen Arbeiten wurden im November 2006 begonnen. Im Budget der Freiwilligen Feuerwehren gab es keine verfügbaren investiven Mittel zum Ersatz der defekten Ölabscheider, da es insbesondere die investive Beschaffung von 52 neuen Löschfahrzeugen umzusetzen galt.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Ist es zutreffend, dass die Freiwilligen Feuerwehren, oder zumindest einige Wehren, ihre Fahrzeuge nicht mehr vor Ort (d. h. in ihren Wehren) waschen dürfen?

Siehe Vorbemerkung.

Wenn ja:

a) Wer hat wann, wie, warum und auf welcher Grundlage den Wehren das Waschen vor Ort untersagt bzw. mit Beschränkungen belegt?

Nach Feststellung des Zustandes der Abscheider bei der Feuerwehr hat die zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt gemäß § 15 Hamburgisches Abwassergesetz das Waschen der Fahrzeuge dort, wo keine adäquate Abscheideranlage vorhanden bzw. wiederhergestellt werden kann, im Juni 2006 untersagt.

Die Stilllegungsentscheidung für die Freiwilligen Feuerwehren erfolgte im Einvernehmen mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehren.

b) Welche Wehren sind davon warum und inwieweit betroffen?

Funktions- und genehmigungsfähige Abscheider gibt es derzeit nur an den neu errichteten Feuerwehrhäusern Eimsbüttel und Altona.

Bei den in der Anlage genannten 51 Freiwilligen Feuerwehren sind bzw. werden die dort insgesamt vorhandenen 57 Abscheider stillgelegt. Die Differenz ergibt sich aus der Tatsache, dass an einzelnen Standorten mehr als ein Abscheider vorhanden ist.

c) Wo können die Freiwilligen Feuerwehren unter welchen Voraussetzungen derzeit ihre Fahrzeuge waschen?

Den Freiwilligen Feuerwehren stehen derzeit die für je ein Fahrzeug ausgelegten Waschplätze der Feuer- und Rettungswachen Altona, Rotherbaum, Stellingen, Alsterdorf, Berliner Tor, Barmbek, Billstedt, Bergedorf und Finkenwerder und ab April bzw. Mai 2007 nach erfolgter Sanierung der dortigen Abscheider auch in Wandsbek, Osdorf, Harburg, Veddel, Wilhelmsburg und Süderelbe am Dienstag und am Donnerstag von 15.30 bis 20.30 Uhr sowie am Sonnabend von 8.30 bis 11.30 Uhr, ausgenommen Feiertage, nach Absprache zur Verfügung.

2. Seit wann ist die unter 1. erfragte Problematik der Behörde für Inneres bekannt? Was wurde bisher wann und wie unternommen, um eine für die FF vernünftige Lösung zu erreichen?

Die Problematik ist der Behörde für Inneres seit 1997 bekannt. Mit Inkrafttreten der Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes in 2001 erfolgten verschärfte Anforderungen an die Dichtheitsprüfungen der Ölabscheider. Seitens der zuständigen Behörde wurden jedoch zur weiteren Nutzung Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2005 ermöglicht. Im Jahr 2005 wurde zudem begonnen, den aktuellen Sachstand zu dieser Thematik zu erheben. Zu den Prüfungsergebnissen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen. Auf Grund des hohen finanziellen Investitionsbedarfs konnten daher bislang keine umfassenden baulichen Realisierungen vorgenommen werden. Um zwischenzeitlich den Freiwilligen Feuerwehren ein Waschen der Einsatzfahrzeuge zu ermöglichen, wurden die unter 1. c) genannten organisatorischen Regelungen in gemeinsamer Abstimmung mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehren getroffen.

3. Soll es zukünftig wieder möglich sein, dass die Freiwilligen Feuerwehren ihre Fahrzeuge im Bereich ihrer Wehr vor Ort waschen können?

Wenn ja:

a) Wer erarbeitet bis wann mögliche Lösungsansätze?

b) Welche Lösungsmöglichkeiten werden hierzu geprüft?

c) Wann wird mit einer zufriedenstellenden Regelung für die FF's gerechnet?

Die Feuerwehr Hamburg erarbeitet derzeit gemeinsam mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehren kurz- und langfristige Lösungsmöglichkeiten, die sowohl die fachlichen Notwendigkeiten, die Interessen der Freiwilligen Feuerwehren als auch die finanziellen Rahmenbedingungen angemessen berücksichtigen.