Brandschutz in Hamburger Krankenhäusern

Beim Brand in der Asklepios-Klinik Wandsbek in der Nacht zum 30.01.07 kam ein Patient ums Leben, 16 weitere Patienten erlitten Rauchvergiftungen. Der Rauch verteilte sich u. a. durch die Klimaanlage in der Klinik.

Darum frage ich den Senat und die zuständigen Behörden:

Der Senat beantwortet die Fragen aufgrund von Auskünften der Asklepios Klinik Wandsbek wie folgt:

1. Entspricht die Ausstattung der Asklepios-Klinik Wandsbek § 17 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO)? Ja.

2. Nordrhein-Westfalen hat eine Krankenhausbauverordnung.

a) Warum hat Hamburg keine?

b) Gedenkt der Senat, eine solche zu erlassen?

Die Mehrzahl der Bundesländer, inklusive Hamburg, hält es nicht für erforderlich, eine eigenständige Krankenhausbauverordnung zu erlassen. Spezielle Anforderungen, die in dem Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Krankenhäusern von der ARGEBAU (Arbeitsgemeinschaft der für das Bauwesen zuständigen Minister der Länder) dargestellt waren, sind bisher auf der Grundlage von § 51 bzw. § 71 Hamburgische Bauordnung von 1969 gestellt worden. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

3. Hat die Asklepios-Klinik Wandsbek Abluftanlagen, die so beschaffen sind, dass sie im Brandfall Rauch ohne Gefahr für andere Räume abführen können?

a) Wenn ja, wie kam es zu der Rauchverteilung durch die Klimaanlage?

b) Wenn nein, warum nicht?

c) Wird das Lüftungssystem in Folge des Brandes geändert?

Die Abluftanlage der Asklepios Klinik Wandsbek ist nicht zur Entrauchung geeignet.

Inwieweit sie zur Rauchausbreitung beigetragen hat, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Das abschließende Ergebnis der polizeilichen Brandermittlung über den Brandverlauf liegt noch nicht vor.

Die Notwendigkeit einer Nachrüstung der Abluftanlage wird über ein Gutachten zu klären sein.

4. Warum hat die Asklepios-Klinik Wandsbek keine Spinkleranlage?

5. Welche Feuerschutzmaßnahmen sind in den Hamburger Krankenhäusern jeweils installiert?

Schwerpunkt des Brandsicherheitskonzeptes von Krankenhäusern sind bauliche Brandschutzmaßnahmen in Verbindung mit einer Brandmeldeanlage. Sprinkleranlagen werden, auch wegen der vergleichsweise geringen Brandlasten in Patientenzimmern, nur in Ausnahmefällen gefordert.

6. Welche Brandschutzverordnungen gibt es für Hamburger Krankenhäuser?

a) Wie lautet ihr Inhalt?

b) Welche Maßnahmen sind darin für Brandschutz vorgesehen?

c) Wann wurden die Verordnungen jeweils zuletzt aktualisiert?

d) Wer kontrolliert jeweils ihre Einhaltung?

Keine. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. a) und 2. b).

7. Hat die Asklepios-Klinik Wandsbek eine Brandschutzordnung?

Ja.

a) Wenn ja, wer kontrolliert ihre Einhaltung?

Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsleiter des Krankenhauses sowie die Feuerwehr kontrollieren die Einhaltung der Brandschutzordnung.

b) Wie lautet ihr Inhalt?

Die Brandschutzordnung beschreibt Ordnungsmaßnahmen zur Brandverhütung.

c) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

8. Sind ArbSchG § 10 (1) und (2) im Blick auf die Asklepios-Klinik Wandsbek und die weiteren Hamburger Krankenhäuser erfüllt?

Sie erfüllt ­ wie die übrigen großen Hamburger Krankenhäuser ­ die Anforderungen des § 10 Absatz 1 und 2 des Arbeitsschutzgesetzes.

In der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ist eine Aussage über Tageskliniken und kleinere Krankenhäuser mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

9. Führt die Berufsfeuerwehr Brandschutzbegehungen in der AsklepiosKlinik Wandsbek durch?

a) Wenn ja, in welchen Abständen und wann zuletzt?

b) Wenn nein, warum nicht?

Ja. Brandverhütungsschauen werden in Krankenhäusern alle drei Jahre durchgeführt.

In der Asklepios Klinik Wandsbek fand die letzte Brandverhütungsschau am 8. Juni 2005 statt.

10. In welchen Hamburger Krankenhäusern führt die Berufsfeuerwehr Brandschutzbegehungen durch?

Die Feuerwehr Hamburg führt in allen Krankenhäusern mit mehr als 12 Betten Brandverhütungsschauen durch.

11. Hat die Asklepios-Klinik Wandsbek eine/n Brandschutzbeauftragte/n?

Ja.

a) Wenn nein, warum nicht?

Entfällt.

b) Wenn ja, worin bestehen seine/ihre Aufgaben?

Seine Aufgaben sind die Aktualisierung der Brandschutzordnung und die Überwachung deren Einhaltung.

c) Wann und von wem wurde der/die Brandschutzbeauftragte benannt?

Der Mitarbeiter nimmt diese Funktion bereits seit vielen Jahren wahr, Details im Sinne der Fragestellung sind nicht mehr zu ermitteln.

d) Welche Ausbildung und Qualifikation hat er/sie?

Der Brandschutzbeauftragte ist Physikingenieur und ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit.

e) Wann war er/sie zuletzt tätig?

Der Brandschutzbeauftragte ist laufend im Zertifizierungs-Prozess für die Verbesserung der Brandschutzordnung tätig.

f) Hat er/sie über diese Tätigkeit einen Bericht vorgelegt bzw. die zuständigen Gremien informiert?

Die Tätigkeit wird im Rahmen des Zertifizierungs-Prozesses regelmäßig schriftlich abgebildet, an die zuständigen Gremien im Hause weitergeleitet und freigegeben.

12. a) In welcher Weise und in welchen Abständen wird das Personal in der Asklepios-Klinik Wandsbek zum Brandschutz geschult (Anordnung und Bedienung der Feuerlöschgeräte, Brandschutzordnung usw.)?

Es erfolgen jährliche theoretische und praktische Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

b) Wann zuletzt?

Im Jahr 2006.

13. In welcher Weise und in welchen Abständen wird das Personal in den übrigen Hamburger Krankenhäusern zum Brandschutz geschult?

Alle Krankenhäuser in Hamburg sind nach § 3 des Hamburgischen Krankenhausgesetzes u. a. verpflichtet, Notfallpläne aufzustellen und an Übungen teilzunehmen. Unabhängig hiervon ist jedes Krankenhaus in eigener Verantwortung aufgefordert, sein Personal zu schulen und einzuweisen.

14. Gibt es Erkenntnisse, warum der Brand in der Asklepios- Klinik Wandsbek sich so schnell ausbreiten konnte?

Siehe Antwort zu 3. a) bis c).