PMK-Rechts erfassten Gewaltdelikte

Wie hat sich die Zahl der unter der PMK-Rechts erfassten Gewaltdelikte in 2006 im Vergleich zu 2005 entwickelt (absolut/prozentual)?

Die Taten lassen sich folgenden Delikten zuordnen:

­ Körperverletzung,

­ gefährliche Körperverletzung,

­ Widerstand,

­ Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion,

­ schwerer Raub,

­ gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Die Taten lassen sich folgenden Themenfeldern zuordnen:

­ Hasskriminalität,

­ Konfrontation/politische Einstellung,

­ Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus,

­ Innen- und Sicherheitspolitik.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

7. Wie hat sich die Zahl der fremdenfeindlichen Straftaten in 2006 im Vergleich zu 2005 entwickelt (absolut/prozentual)?

Die Taten lassen sich folgenden Delikten zuordnen:

­ Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen,

­ Volksverhetzung,

­ Bedrohung,

­ Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen,

­ Üble Nachrede,

­ Sachbeschädigung,

­ Beleidigung,

­ Körperverletzung,

­ gefährliche Körperverletzung,

­ öffentliche Aufforderung zu Straftaten,

­ schwerer Raub,

­ Verletzung des Briefgeheimnisses,

­ Verstoß gegen das Waffengesetz.

Die Taten lassen sich folgenden Themenfeldern zuordnen:

­ Hasskriminalität,

­ Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus,

­ Antirassismus.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

9. Wie hat sich die Zahl der antisemitischen Straftaten in 2006 im Vergleich zu 2005 entwickelt (absolut/prozentual)?

Die Taten lassen sich folgenden Themenfeldern zuordnen:

­ Hasskriminalität,

­ Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus.

Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

11. Wie beurteilt der Senat die Entwicklung der PMK-Rechts? Welche Auffälligkeiten gibt es aus Sicht des Senats bzw. der zuständigen Behörde?

Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Entwicklung der Fallzahlen?

Die zuständige Behörde führt die Zunahme der Zahl der registrierten Delikte der PMKRechts im Wesentlichen auf ein verändertes Anzeigeverhalten der Bevölkerung zurück, das aus einer gestiegenen Sensibilität für Straftaten der PMK-Rechts resultiert.

Straftaten der PMK-Rechts werden nach bundeseinheitlichen Erfassungsrichtlinien registriert; so werden volksverhetzende, insbesondere fremdenfeindliche oder antisemitische Äußerungen, aber auch Propagandadelikte wie Straftaten gemäß § 86 a StGB, z. B. Verwendung des Hakenkreuzes, stets als extremistische Straftaten erfasst. Im Jahr 2006 betrug der Anteil der Zahl der Propagandadelikte (288; 2005: 186) an der Gesamtzahl der registrierten rechtsextremistischen Straftaten (400; 2005: 285) in Hamburg 72 % (2005: 65 %).

Ursache für den Anstieg der Gesamtzahl der extremistischen Straftaten der PMKRechts im Jahr 2006 in Hamburg ist folglich vor allem die überproportionale Steigerung der Zahl der Propagandadelikte. Dabei handelt es sich mehrheitlich um Schmierereien verbotener Symbolik; weiterhin fallen darunter mündliche Äußerungen sowie Veröffentlichungen in Publikationen oder im Internet.

Eine Auswertung der 2006 registrierten rechts motivierten Gewaltdelikte ergab keine Hinweise auf besondere Einflussfaktoren, die die Steigerung der Fallzahlen erklären könnten.

Die Sicherheitsbehörden beobachten ständig die Entwicklung im Bereich der PMKRechts und reagieren lageangepasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.