Parkraumüberwachung

Die prozentuale Bindung an die Gebühreneinnahmen kann dazu führen, dass bei einem Anstieg der Gebühreneinnahmen durch verstärkte Parkraumüberwachung erheblich mehr Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, als tatsächlich benötigt werden.

Der Rechnungshof hat die BSU aufgefordert, im Haushaltsvermerk die prozentuale Bindung an die Gebühreneinnahmen zu modifizieren und für den über die Grundbewilligung hinausgehenden Betrag einen absoluten Wert anzusetzen. Hierdurch kann eine bedarfsgerechte, verlässliche und planbare Haushaltsmittelausstattung eher sichergestellt werden. Ferner hat er die BSU gebeten, einen Maßstab zu entwickeln, wie sich Grundbewilligung und zweckgebundene Einnahme der Höhe nach aufteilen.

Die BSU will den Forderungen des Rechnungshofs folgen.

Steuerung der Überwachungstätigkeit

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs kann derzeit nicht zielgerichtet in Bezug auf die einzelnen Parkraumgebiete ausgerichtet werden, weil verwertbare Daten für ein Benchmarking und Controlling nicht erhoben werden. Angaben zum Umfang des regelwidrigen Parkens an Parkuhren und Parkscheinautomaten und den in diesem Zusammenhang eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren können derzeit nicht den einzelnen Parkraumgebieten zugeordnet werden.

Damit liegen derzeit verwertbare Erkenntnisse über vermutete, bisher aber nicht nachweis- und quantifizierbare Wechselwirkungen zwischen den Einnahmen aus Parkgebühren und aus Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht vor.

Der Rechnungshof hat daher gefordert, controllingfähige Auswertungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in den einzelnen Parkraumgebieten zu erstellen. Darüber hinaus hat er vorgeschlagen, die erstellten Auswertungen aus Gründen der Transparenz in die zukünftigen Verkehrsberichte der Polizei Hamburg aufzunehmen.

Die BfI hat die Forderung des Rechnungshofs aufgegriffen und entsprechende Untersuchungen eingeleitet.

Leerung der Parkuhren und Parkscheinautomaten Dokumentation von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Vor der Entscheidung des Bezirksamts über die Vergabe der Entleerung der Parkuhren und Parkscheinautomaten an einen privaten Auftragnehmer sind zwar Überlegungen zu den Kosten angestellt worden, diese waren aber weder vollständig noch übersichtlich dokumentiert.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

Bedarfsgerechte Veranschlagung erforderlich Wirtschaftlichkeit unzureichend dokumentiert

Es fehlte damit an der notwendigen, zusammenhängenden und nachvollziehbar dokumentierten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.

Der Rechnungshof hat das Bezirksamt aufgefordert, bei künftigen Vergabeentscheidungen gemäß § 7 Absatz 2 LHO zu verfahren.

Das Bezirksamt hat zugesagt, den Forderungen des Rechnungshofs zu folgen.

Sicherheitsmängel

Bei der Entleerung der Parkscheinautomaten sind bis Ende Mai 2006 wiederholt Fehlbeträge anhand der Ausdrucke der Parkscheinautomaten festgestellt worden.13 Nach Auskunft des Bezirksamts hat man dort bisher erfolglos versucht, die Ursachen für die Fehlbeträge aufzuklären.14 Nach der Übertragung der Entleerung auf einen privaten Auftragnehmer zum 1. Juni 2006 ist nach intensiven Recherchen für den Monat Juni 2006 ebenfalls ein Fehlbetrag in Höhe von rund 8.000 Euro festgestellt worden. Als Ursache hierfür hat der private Dienstleister technische Probleme mit der Geldzählmaschine genannt. Nachdem mit dem privaten Dienstleister eine einvernehmliche Lösung über die Rückzahlung des Fehlbetrages getroffen wurde, sind derartige Fehlbeträge nach Auskunft der zuständigen Behörden nicht mehr festgestellt worden.

Der Rechnungshof hat das Bezirksamt aufgefordert, die Aufklärung der für Fehlbeträge maßgeblichen Ursachen mit dem gebotenen Nachdruck weiter zu betreiben.

Das Bezirksamt hat zugesagt, den Forderungen des Rechnungshofs zu folgen. Sollte es weiterhin zu Fehlbeträgen kommen, will das Bezirksamt die Ursachen mit Nachdruck untersuchen, die getroffenen Maßnahmen dokumentieren sowie mit der Finanzbehörde und der BSU die Ursachenbekämpfung abstimmen.

Zu Beginn der Privatisierung sind dem Auftragnehmer alle vorhandenen Schlüssel für die Parkuhren und Parkscheinautomaten ausgehändigt worden. Entgegen einer vom Bezirksamt erlassenen Dienstanweisung hatten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit jederzeit direkten Zugriff auf die in den Transportkassetten befindlichen Münzen.

Der Rechnungshof hat das praktizierte Vorgehen beanstandet; er hat das Bezirksamt aufgefordert, diese Vorgehensweise unverzüglich zu unterbinden und dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstanweisung eingehalten wird.

Vgl. z. B. Jahresbericht 2005, Tz. 176; siehe auch VV Nr. 6.4 zu § 7 LHO. 13 Rund 16.500 Euro in 2004 und rund 32.000 Euro in 2005; in den Monaten Juli und August 2005 ist die Entleerung der Parkuhren und Parkscheinautomaten aus Kapazitätsgründen von einer privaten Firma vorgenommen worden. Für diesen Zeitraum gab es keine Abweichungen.

Nachfragen bei den Automatenherstellern haben ergeben, dass als Ursache in geringem Umfang Störungen bei Parkscheinautomaten in Frage kommen (z.B. bei Drucker- oder Programmwechseln). Nach Auskunft der Finanzbehörde kommen auch Störungen bei den Geldzählautomaten in Betracht.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

Fehlbeträge konsequent aufklären

Das Bezirksamt hat dies zugesagt und bereits während der Prüfung erste Maßnahmen veranlasst.

Bei einer vom Rechnungshof geforderten Kontrolle der Geschäftsräume des Auftragnehmers hat das Bezirksamt festgestellt, dass entgegen den vertraglichen Vereinbarungen keine Videoaufzeichnungen von der Entleerung der Transportkannen und -kassetten sowie der anschließenden Geldzählung erstellt werden. Das stattdessen angewandte Verfahren ist vom Bezirksamt zu Recht als völlig unzureichend eingestuft worden.

Der Rechnungshof hat die mangelhafte Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen beanstandet. Er hat das Bezirksamt aufgefordert, die Anfertigung der vertraglich zugesicherten Videoaufzeichnungen umgehend vom Auftragnehmer einzufordern und deren Verwertbarkeit in kurzen Zeitabständen eingehend zu überprüfen. Das Bezirksamt hat dies zugesagt.

Nach Auskunft der Finanzbehörde hat der Auftragnehmer zwischenzeitlich ein Installationskonzept für das vertraglich vereinbarte Videoüberwachungssystem vorgelegt, dem sie als Auftraggeberin ­ vorbehaltlich einer Abnahme vor Ort ­ zugestimmt habe.

Nach der Installation der Videoüberwachung werden sich Vertreter der Finanzbehörde und des Bezirksamts umgehend von der Verwertbarkeit der Aufzeichnungen überzeugen. Das Bezirksamt wird die Aufzeichnungen künftig in kurzen Intervallen überprüfen.

Der Rechnungshof hat ferner festgestellt, dass die ordnungsgemäße Entleerung der Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie die Vollständigkeit und der ordnungsgemäße Zustand der Transportkannen und -kassetten nur unregelmäßig vom Bezirksamt überprüft worden ist.

Der Rechnungshof hat daher empfohlen, die bestehende Dienstanweisung an die neue Organisation der Entleerung der Parkuhren und Parkscheinautomaten anzupassen. Dabei sind Anzahl, Art und Häufigkeit der Sicherheitsmaßnahmen konkret zu beschreiben und die Aufstellung und Abarbeitung eines Prüfplans verbindlich festzuschreiben.

Das Bezirksamt hat zugesagt, den Forderungen des Rechnungshofs zu folgen. Es wird die Dienstanweisung überarbeiten und einen Prüfplan erstellen.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

Vertragliche Vereinbarungen überwachen