Hochwasserschutzanlagen und Deichverteidigung

Die Betriebsausgaben für Hochwasserschutzanlagen und Deichverteidigung sind in den Haushaltsplänen der letzten Jahre durchgängig mit rund 2 Mio. Euro jährlich veranschlagt worden. Für die Veranschlagung liegen weder ermittelte Kennzahlen noch Pauschbeträge oder Richtwerte vor.

Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Haushaltsunterlagen nach §§ 24/54 LHO für die neuen Hochwasserschutzanlagen generell keinen zusätzlichen Mittelbedarf für Betriebskosten ausweisen.

Im Ergebnis werden damit die Mittelbedarfe zu gering veranschlagt, weil u.a. größere Flächen zu bewirtschaften und zusätzliche Anlagenteile zu betreiben sind. Der Rechnungshof hält es für notwendig, dass auf der Basis nachvollziehbarer Veranschlagungsgrundlagen Transparenz und Klarheit über die notwendigen Aufwendungen zur Bestandserhaltung der Hochwasserschutzanlagen (Gefahrenabwehr als unabdingbare Leistung) hergestellt wird (§§ 6, 11 Absatz 2 LHO). Er hat die Behörde aufgefordert, entsprechende Parameter zu entwickeln.

Die BSU hat mitgeteilt, dass mit der Einführung einer „Richtlinie für Unterhaltung, Betrieb und Widmung öffentlicher Hochwasserschutzanlagen" die notwendigen Tätigkeiten zur Erhaltung der Hochwasserschutzanlagen grundlegend festgelegt werden sollen.

Außerdem würde mit Gründung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer ab 2007 die Voraussetzung für die Entwicklung von Parametern für den notwendigen Mittelbedarf geschaffen werden.

Planung und Koordinierung

Der Rechnungshof hat bei einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen u.a. Planungs- und Koordinierungsmängel festgestellt, die zu vermeidbaren Kosten in Höhe von rund 450.000 Euro geführt haben, und dies als Verstoß gegen §§ 6, 7 Absatz 1 und 34 Absatz 3 LHO beanstandet:

- Im Rahmen eines Nachtragsauftrags über die örtliche Bauaufsicht wurde entgegen der Regelung in § 57 Absatz 2 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure neben einer Pauschalberechnung nach Zeitaufwand zusätzlich eine Beauftragung auf Basis höherer anrechenbarer Kosten vorgenommen. Dies hat den Auftragswert unzulässigerweise um rund 20.000 Euro erhöht.

Die von der BSU angeführte erhebliche Änderung der Vertragsgrundlagen infolge verlängerter Bauüberwachungszeit erklärt nicht, warum beide Vergütungsbestandteile gleichzeitig anerkannt wurden. Der Rechnungshof hat gefordert, vertragli8 Z.B. Haltung von Fahrzeugen, Mieten und Pachten, Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen, Deichverteidigung usw.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

Unterhaltungsmittel nachvollziehbar ermitteln und transparenter veranschlagen Vermeidbare Kosten che Überschneidungen, die zu Honorarüberzahlungen führen, künftig zu vermeiden. Die BSU hat die Beachtung dieser Hinweise zugesagt.

- Durch die im Zuge einer Hochwasserschutzmaßnahme umgebaute Verkehrsanbindung einer verpachteten Fläche wurden Teilflächen öffentlicher Straßen zurückgebaut und entwidmet.

Eine darüber hinausgehende Entwidmung nicht zwingend für den öffentlichen Verkehr erforderlicher Flächen hätte ­ auch gegen die von der BSU angeführten Forderungen von Anliegern ­ die Ausbaukosten um rund 200.000 Euro verringern können. Die Unterhaltungslast Hamburgs für diese Straßenflächen wäre zudem entfallen.

Der Rechnungshof hat gefordert, künftig in ähnlich gelagerten Fällen frühzeitig die Verhandlungen über die Neuordnung von Straßenflächen, die ausschließlich einem Anlieger dienen, vonseiten der Stadt verstärkt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 Absatz 1 LHO) zu führen.

- Die BSU hat erklärt, dass die in einem Abschnitt hergestellte kostenintensive Stufenkonstruktion einer Hochwasserschutzwand als für die Deichverteidigung erforderlich sei, und sie außerdem mit gestalterischen Ansprüchen der städtebaulichen Entwicklung (HafenCity, Sprung über die Elbe) begründet. Im weiteren Abschnitt der Hochwasserschutzwand erfolgt die Deichverteidigung jedoch ohne eine solche Stufenkonstruktion über die vorhandenen Geh-, Radweg- und Straßenflächen.

Der Rechnungshof hat die hiernach für die Deichverteidigung offensichtlich nicht zwingend notwendige Stufenkonstruktion mit vermeidbaren Mehrkosten von rund 210.000 Euro beanstandet. Im Übrigen ist die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich noch völlig offen.

- Eine neu hergestellte Deichverteidigungsstraße musste für einen später angrenzenden Sperrwerksneubau aufgrund einer

­ von der Hamburg Port Authorithy als nicht optimal anerkannten ­ Koordinierung zum Teil wieder aufgenommen und erneut hergestellt werden. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass hierdurch vermeidbare Kosten von rund 20.000 Euro entstanden sind.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

Zentrale Steuerung von Schleusen

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie die Hamburg Port Authority haben die Wirtschaftlichkeit der Fernsteuerung nicht hinreichend geprüft.

In Hamburg werden Stau- und Sperrschleusen, bewegliche Brücken, Sperrwerke und Siele von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), der Anstalt öffentlichen Rechts „Hamburg Port Authority" (HPA) oder den jeweiligen Bezirksämtern betrieben.

Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

Die HPA bedient ihre Sperrschleusen zentral mit Fernsteuerung.

Die vor Gründung der HPA zuständige Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Strom- und Hafenbau, hat die zentrale Steuerung durch eine Machbarkeitsstudie vorbereitet, die eine Teilung in zwei Baustufen vorsieht. Hierbei sind u.a. auch Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit im Sinne von § 7 Absatz 2 LHO angestellt worden.

Nach Ausführung der ersten Baustufe wurde wegen wesentlicher Änderungen2 ein Nachtrag zur Haushaltsunterlage-Bau aufgestellt.

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die geänderte Maßnahme erfolgte durch das Amt Strom- und Hafenbau entgegen § 7 Absatz 2 LHO nicht.

Der Rechnungshof hat dies beanstandet.

Die HPA hat zugesichert, künftig erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen.

Die BSU bedient ihre Schleusen vor Ort, weil nach dem Ergebnis einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Kosten für die zusätzlich erforderliche Technik der Fernbedienung nicht durch die Personalkosteneinsparungen gedeckt würden. Sie hat die Wirtschaftlichkeit der Fernbedienung allerdings erst untersucht, nachdem sie an der Schaartorschleuse bereits einen Versuch durchgeführt und überdies die Rathausschleuse mit der für eine Fernbedienung erforderlichen Technik ausgerüstet hatte. Für den Versuch an der Schaartorschleuse hat sie 34.000 Euro und für die Ausrüstung zur Fernbedienung an der Rathausschleuse mindestens 65.000 Euro an Ausgaben geleistet.

1 Erste Baustufe: Ausrüsten der Ellerholzschleuse (Nordkammer) und der Reiherstiegschleuse (Ostkammer); Kosten rund 1 Mio. Euro.

Zweite Baustufe: Ausrüsten von weiteren fünf Schleusenkammern; Kosten rund 1,6 Mio. Euro.

2 Statt der ursprünglich geplanten sieben sollten nur noch vier Schleusenkammern an die Fernbedienung angeschlossen werden. Außerdem wurde die Fernbedienung abweichend zu der in der Studie geplanten Weise umgesetzt.

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