Forderungen im SAP-System

Die aktuelle Abbildung von Forderungen im SAP-System ist durch eine uneinheitliche Nutzung der vorhandenen, nicht an der Bilanzstruktur orientierten Kontengruppen und Abstimmkonten gekennzeichnet. Zur Erstellung der Bilanz sind aufwendige manuelle Ermittlungen, Umschlüsselungen und Umbuchungen erforderlich.

Die Finanzbehörde hat die Forderungen mit hohem Aufwand manuell aus dem kameralen Buchungsstoff im SAP-System und aus Fachverfahren abgeleitet sowie durch zentrale Erhebungen ergänzt. Die ermittelten Werte hat sie auf Bilanzkonten übertragen.

So wurden rund 25 % der Forderungssumme in Höhe von insgesamt 397,7 Mio. Euro (dies betrifft rund 250.000 Debitorensalden) mit Hilfe eines statistischen Verfahrens auf die drei Forderungsposten verteilt.

Abb. 13 Aufteilung der manuell ermittelten Debitorensalden auf Bilanzkonten

Das Betriebswirtschaftliche Fachkonzept sieht vor, die zu berücksichtigenden Ansprüche gegen die Unternehmen und Einrichtungen Hamburgs für die Ersterfassung mittels Beleginventur zu erheben und durch Einholung von Summen- und Saldenbestätigungen abzusichern. Dies ist nicht geschehen.

Ohne Summen- und Saldenbestätigungen und wegen der lediglich statistischen Aufteilung der Forderungsbestände sind die Ansätze nicht prüfbar, weil die Grundlage für den Abgleich der Buchungen mit den tatsächlich bestehenden Forderungen fehlt.

Der Rechnungshof fordert die Finanzbehörde auf,

- künftig entsprechend dem Betriebswirtschaftlichen Fachkonzept Summen- und Saldenbestätigungen einzuholen und

- die Voraussetzungen für die automatisierte Übernahme der Forderungen aus der Buchhaltung zu schaffen.

Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

Quelle: Eröffnungsbilanz auf den 01. Der Bilanzposten enthält Forderungen in Höhe von rund 766 Mio. Euro gegen private Dritte außerhalb des Konzerns Hamburg. Dazu zählen insbesondere Forderungen

- aus Steuern und ähnlichen Abgaben,

- aus privatrechtlichen Entgelten,

- aus Transferleistungen.

Bei ausstehenden Gemeinschaftssteuern ist nur der Anteil Hamburgs als Forderung bilanziert.

46. Forderungen gegen Dritte sind zu hoch bilanziert und teilweise unzutreffend ausgewiesen. Der Ansatz bedarf der Korrektur.

Auszahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren in Höhe von rund 34 Mio. Euro hat die Finanzbehörde unzutreffend als Forderungen ausgewiesen. Bei der Überleitung des kameralen in den kaufmännischen Buchungsstoff sind diese Zahlungen nicht zu berücksichtigen.

Rund 74 Mio. Euro sind nicht unter den Forderungen gegen Dritte auszuweisen, sondern gemäß Betriebswirtschaftlichem Fachkonzept als aktive Rechnungsabgrenzungsposten.18 Dabei handelt es sich um im Dezember 2005 für Januar 2006 geleistete Zahlungen in Höhe von

- 24 Mio. Euro für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch ­ Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und

- geschätzten 50 Mio. Euro für soziale Transferleistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe). 47. Laut Betriebswirtschaftlichem Fachkonzept sind zweifelhafte Forderungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen, der auf der Grundlage der Beitreibungsquote der Kasse.Hamburg zu ermitteln ist. Anhand dieser Quote ist auf Forderungsbestände eine Wertberichtigung zu bilden.

Die Regelung im Betriebswirtschaftlichen Fachkonzept berücksichtigt nicht, dass sich die Quoten der einzelnen Kassen (Kasse.Hamburg, Justizkasse und Steuerkasse) unterscheiden. Die Finanzbehörde hat bei den Wertberichtigungen des gesamten Forderungsbestands ausschließlich die Beitreibungsquote der Kasse.Hamburg berücksichtigt. Für die Wertberichtigung der Forderungsbestände der Justizkasse und der Steuerkasse führen die jeweiligen Beitreibungsquoten zu genaueren Ansätzen.

Vgl. auch § 250 Absatz 1 HGB. Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Jahresbericht 2007

48. Der Rechnungshof fordert die Finanzbehörde auf, den Bilanzposten um die Auszahlungen im Lastschrifteinzugsverfahren zu reduzieren und die Zahlungen von wirtschaftlicher Jugendhilfe und Sozialhilfe als aktive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Er empfiehlt der Finanzbehörde, das Betriebswirtschaftliche Fachkonzept zu ändern und bei der Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs von Forderungen künftig die Beitreibungsquote der jeweils zuständigen Kasse zu berücksichtigen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen

Die Bilanz weist Forderungen in Höhe von 684 Mio. Euro gegen die Tochterunternehmen der Stadt aus.

50. Die bilanzierten Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen korrespondieren nicht mit den von diesen bilanzierten Verbindlichkeiten. Die Differenzen sind zu klären, die Bilanz ist gegebenenfalls zu korrigieren.

Die ausgewiesenen Forderungsbeträge hat die Finanzbehörde entgegen dem Betriebswirtschaftlichen Fachkonzept weder mittels Beleginventur noch mit einem Summen- und Saldenbestätigungsverfahren überprüft.

Während die Stadt in der Eröffnungsbilanz Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von rund 683,9 Mio. Euro aktiviert, bilanzieren diese zum Bilanzstichtag entsprechende Verbindlichkeiten lediglich in Höhe von 558,9 Mio. Euro.

Der Rechnungshof fordert die Finanzbehörde auf, die Differenz zwischen Forderungsansatz und Verbindlichkeiten der Tochterunternehmen aufzuklären und den Bilanzansatz gegebenenfalls anzupassen.

Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich

Unter diesem Bilanzposten in Höhe von rund 239 Mio. Euro sind Forderungen gegen

- Bund, Länder und andere Gebietskörperschaften,

- Sozialversicherungsträger und

- öffentliche Unternehmen, die nicht zum „Konzern Hamburg" gehören, ausgewiesen.