Jugendamt

9. Ab wann wurde die Struktur des „Neuen Jugendamtes" in den Bezirken umgesetzt?

(Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Die Struktur des „Neuen Jugendamtes" beteiligt?

Die bezirklichen Jugendhilfeausschüsse wurden regelmäßig zum Stand der Neuorganisation unterrichtet. Teilweise haben ihre Mitglieder auch in den begleitenden bezirklichen Arbeitsgruppen mitgewirkt.

Ergänzend dazu fanden im Januar 1997 sowie im März 1998 gemeinsame Informationsveranstaltungen für Vertreterinnen und Vertreter der bezirklichen Jugendhilfeausschüsse und den Vorsitzenden des Landesjugendhilfeausschusses unter Leitung des Staatsrates des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten statt.

11. Wie viele und welche Regionen wurden nach welchen Kriterien in den einzelnen Bezirken gebildet? (Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Die Projektgruppe hatte für die Bildung von Regionen folgende Prüfkriterien entwickelt:

­ Die Größe der Region soll sich an den Vorgaben der KGSt zur Aufbauorganisation der Jugendhilfe orientieren, d.h., eine Region soll nicht mehr als 100 000 Einwohner umfassen.

­ Die Organisationseinheit darf nicht zu klein sein; sie muss mindestens ein Team des Allgemeinen Sozialen Dienstes und eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit umfassen.

­ Die Organisationseinheit darf nicht zu groß sein: Sie soll nicht mehr als 50 Stellen haben; die Leitungsspanne soll nicht größer sein als 1:10 Stellen.

­ Eine Region darf nicht nur einen „sozialen Brennpunkt" oder ein „Sanierungs- oder Stadtentwicklungsgebiet" umfassen.

Unter Berücksichtigung dieser inhaltlichen Rahmenbedingungen, der jeweils örtlichen Besonderheiten (z.B. Grenzen der Kerngebiete und der Ortsamtsbereiche) und der geforderten Kostenneutralität sind in den Bezirksämtern folgende Regionen gebildet: Hamburg-Mitte 3 Alt-/Neustadt / St.Pauli / Finkenwerder; St.Georg/Hamm/Rothenburgsort/Veddel; Horn/Billstedt Altona 2 Ost (Altona Altstadt, Altona Nord, Ottensen, Othmarschen, Bahrenfeld, Groß Flottbek); West (Osdorf, Lurup, Nienstedten, Blankenese, Iserbrook, Rissen, Sülldorf) Eimsbüttel 3 Kerngebiet; Niendorf/Schnelsen/Lokstedt; Stellingen/Eidelstedt Hamburg-Nord 3 Kerngebiet; Barmbek-Uhlenhorst; Fuhlsbüttel Wandsbek 3 Wandsbek-Kern (ohne Farmsen-Berne); Bramfeld/Alstertal; Rahlstedt/Walddörfer/Farmsen-Berne Bergedorf 1 Bezirksamtsbereich Harburg 3 Kerngebiet; Wilhelmsburg; Süderelbe.

12. Wie wurde die Jugendhilfeplanung in den Bezirken seit 1991, d.h. seit der durch das KJHG gesetzlich festgelegten Jugendhilfeplanung, durchgeführt, und welche Stellen waren damit befaßt? (Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Wie viele Wochenstunden standen vor und stehen nach Umsetzung des „Neuen Jugendamtes" in den Bezirken für Jugendhilfeplanung zur Verfügung? (Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Im Bezirksamt Hamburg-Mitte ist eine Stelle Jugendhilfeplanung seit Dezember 1995 besetzt. Im Bezirksamt Wandsbek wurde die Jugendhilfeplanung ab Januar 1991 von einem Angestellten im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme wahrgenommen. Mit dem Stellenplan 1993 wurde dem Bezirksamt eine Dreiviertel-Stelle zugewiesen. Im Bezirksamt Altona ist eine Stelle Jugendhilfeplanung längere Zeit bewirtschaftet worden und 1998 im Zuge der Neuorganisation des Jugendamtes wieder besetzt worden.

In den übrigen Bezirksämtern wurden die Aufgaben der Jugendhilfeplanung neben den jeweiligen Fachaufgaben in „integrierter Form" durch das Zusammenwirken aller Leitungskräfte im Jugendamt sowie im Amt für Soziale Dienste wahrgenommen. Der Umfang dieser Aufgabenwahrnehmung vor Umsetzung des „Neuen Jugendamtes" kann nicht quantifiziert werden.

Nach Umsetzung des „Neuen Jugendamtes" stellt sich die Situation in den Bezirksämtern wie folgt dar: Hamburg-Mitte eine Stelle Altona eine Stelle Eimsbüttel anteilige, aber spezialisierte Aufgabenwahrnehmung auf einer Stelle für Controlling und Planung Hamburg-Nord eine Stelle Wandsbek eine Dreiviertel-Stelle Bergedorf eine Stelle Harburg eine Stelle.

14. Welches Ausbildungsprofil ist notwendig, um die Stelle der Jugendhilfeplanung in den Bezirken fachlich qualifiziert ausüben zu können, und welche Stellenbewertung ist für diese Stelle vorgesehen?

Eine wichtige Rahmenbedingung für die Umsetzung des „Neuen Jugendamtes" in den Bezirksämtern war der zum Zeitpunkt der Umstrukturierung jeweils vorhandene Stellen- und Personalbestand in den bisherigen Organisationseinheiten (Jugendamt [alt], Amt für Soziale Dienste, Erziehungsberatungsstellen). Zusätzliche Stellen für Leitungsfunktionen mußten deshalb nicht geschaffen werden.

Die Projektgruppe hat unabhängig davon für verschiedene Dienstposten im „Neuen Jugendamt" Musterstellenbeschreibungen mit Bewertungsvorschlägen erarbeitet. Eine endgültige Bewertung ist jedoch erst nach Gewinnung praxisgereifter Erkenntnisse zweckmäßig. Gegenwärtig gibt es in wenigen Einzelfällen Abweichungen von der Musterbewertung aufgrund personalwirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Es besteht jedoch Einvernehmen darüber, dass eine Vereinheitlichung der Organisationsstrukturen nach Maßgabe des verabschiedeten Konzeptes möglichst zügig vorgenommen werden soll, um eine vergleichbare Bewertungsgrundlage in den Bezirksämtern zu erhalten. Derzeit ergibt sich folgendes Bild: Jugendhilfeplanung:

­ Ausbildungsprofil: abgeschlossenes einschlägiges wissenschaftliches Hochschulstudium

­ Vorgesehene Stellenbewertung: Verg.Gr. IIa BAT/Bes.Gr. A13 /A14

Regionalleitung:

­ Ausbildungsprofil: Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in

­ Vorgesehene Stellenbewertung: Verg.Gr. IVa / III/Bes.Gr. A12 /A13

(in Abhängigkeit von dem Aufgabenspektrum in der Region) Controlling:

­ Ausbildungsprofil: abgeschlossenes einschlägiges Fachhochschulstudium oder Sozialarbeiter/in ggf. mit Zusatzausbildung oder Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst

­ Vorgesehene Stellenbewertung: Verg.Gr. IVa BAT/Bes.Gr. A11

Abteilungsleitung für Kinder- und Jugendarbeit:

­ Ausbildungsprofil: Sozialarbeiter/in/Sozialpädagoge/in

­ Vorgesehene Stellenbewertung: Verg.Gr. IVa BAT/Bes.Gr. A11.

15. Wann wurden wo die Stellen für die Jugendhilfeplanung ausgeschrieben, und sind diese bereits besetzt? (Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Sowohl der Stellenbestand (siehe Antwort zu 14. und zu 22.) als auch der Personalbestand der bezirklichen „Neuen Jugendämter" ergaben sich unmittelbar aus den Jugendämtern (alt) und den Ämtern für Soziale Dienste (alt). Vor diesem Hintergrund bestand nur ein eingeschränkter Spielraum für die Durchführung von Stellenbesetzungsverfahren.

In den einzelnen Bezirksämtern stellte sich die Situation wie folgt dar: Hamburg-Mitte

­ Jugendhilfeplanung keine aktuelle Ausschreibung

­ Regionalleitung zwei Stellen ohne Ausschreibung zum 1. Januar 1998 besetzt; eine Stelle bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 1. Februar 1998

­ Controlling ohne Ausschreibung zum 1. Januar 1998 besetzt

­ Abteilungsleitung keine aktuellen Ausschreibungen Altona

­ Jugendhilfeplanung bezirksamtsinterne Ausschreibung; besetzt zum 15. Juli 1998

­ Regionalleitung eine Stelle bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 15. Juli 1998

­ Controlling keine aktuelle Ausschreibung

­ Abteilungsleitung keine aktuelle Ausschreibung Eimsbüttel

­ Controlling/Planung im November 1997 bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 1. Februar 1998

­ Regionalleitung im November 1997 bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 1. Februar 1998

­ Abteilungsleitung keine aktuellen Ausschreibungen Hamburg-Nord

­ Jugendhilfeplanung keine aktuelle Ausschreibung

­ Regionalleitung eine Stelle im November 1997 bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 1. Mai 1998

­ Controlling keine aktuelle Ausschreibung

­ Regionalleitung eine Stelle im November 1997 bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 1. Mai 1998; ansonsten keine aktuellen Ausschreibungen

­ Abteilungsleitung zwei Stellen im Januar/Februar 1998 bezirksamtsintern ausgeschrieben; besetzt zum 1. Mai 1998

Wandsbek keine aktuellen Ausschreibungen Bergedorf keine aktuellen Ausschreibungen Harburg keine aktuellen Ausschreibungen.

16. Aus welchen Gründen wurde sich für die Einrichtung von Stellen entschieden und nicht für die externe Vergabe dieser Aufgabe an kompetente Institute?

Gemäß § 80 SGB VIII ist die Jugendhilfeplanung eine originäre Aufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund haben sich die Bezirksämter veranlaßt gesehen, diese Aufgabe mit eigener Personalkapazität wahrzunehmen.

17. Welches Ausbildungsprofil ist notwendig, um die zusätzlich geschaffenen Stellen der Regionalleitung sowie des Controllings fachlich qualifiziert ausüben zu können, und wie sind diese bewertet?

Siehe Antwort zu 14.

18. Wann wurden die Stellen der Regionalleitungen und der Controller wo ausgeschrieben, und seit wann sind sie besetzt? (Bitte für jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Siehe Antwort zu 15.

19. Welches Ausbildungsprofil ist notwendig, um die zusätzlich geschaffenen Stellen der Abteilungsleitung für die Kinder- und Jugendarbeit fachlich qualifiziert ausüben zu können, und wie sind diese bewertet?

Siehe Antwort zu 14.

20. Wann wurden die Stellen der Abteilungsleitungen wo ausgeschrieben, und seit wann sind diese besetzt? (Bitte für jede Stelle und jeden Bezirk einzeln auflisten.)

Siehe Antwort zu 15.

21. Welche Auswirkungen auf die Stellenbewertung hat die durch Übernahme der zusätzlichen Funktion der Jugendamtsleitung für die Jugend- und Sozialdezernenten verbunden, und welche zusätzlichen Personalkosten sind den Bezirken dadurch entstanden?

Keine. Der Verantwortungsbereich der bezirklichen Jugend- und Sozialdezernentinnen/-dezernenten hat sich mit der Neuorganisation nicht bewertungsrelevant verändert. Neue Aufgabenfelder sind lediglich im Zusammenhang mit den Aufgabenverlagerungen von der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung hinzugekommen; dieser Aufgabenzuwachs führt im Rahmen der Dienstposten-/Tarifbewertung zu keinen relevanten Änderungen.

Die jetzige Organisationsform sieht eine Personalunion zwischen der (unveränderten) Dezernatsleitung und der (neugeschaffenen) Jugendamtsleitung vor.

22. Wie wurden die erforderlichen Stellen für Jugendhilfeplanung/Controlling/Regionalleitungen/Abteilungsleitungen finanziert, und wo fand eine Kompensation mit anderen Stellen statt? (Bitte für jeden Bezirk einzeln und unter Nennung der weggefallenen Stellen auflisten.)

Die erforderlichen Stellen wurden in den Bezirksämtern weitestgehend aus dem Bestand des ehemaligen Jugendamtes und des Amtes für Soziale Dienste übernommen.

An Stelle von Leitung Jugendamt (alt) Leitung Amt für Soziale Dienste (alt) Leitung der Abteilung Jugendförderung und Elternbildung Bezirksjugendreferent Leitungen der Abteilungen im Amt für Soziale Dienste Sachbearbeitung Berichtswesen „Hilfen zur Erziehung" sind im „Neuen Jugendamt" die Stellen Regionalleitungen Leitung der Abteilung Kinder- und Jugendarbeit Leitung der Abteilungen Allgemeiner Sozialer Dienst Controlling Jugendhilfeplanung geschaffen worden.