Forschung

Dienstsiegel ­ Verschwinden, Fälschungen, Mißbrauch

Auch seit der letzten Schriftlichen Kleinen Anfrage des Fragestellers zum Thema Verluste von Dienstsiegeln (Bürgerschaftsdrucksache 15/7796) sind im Amtlichen Anzeiger und in den Mitteilungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg (MittVw) wiederholt Verluste von Dienstsiegeln gemeldet worden. Zudem sollen gefälschte Dienstsiegel verwendet worden sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. a) Wie viele Dienstsiegel sind in 1997 und bislang in 1998 jeweils in welchen Hamburger Behörden bzw. Dienststellen abhanden gekommen?

b) Auf welche Weise ist dies jeweils geschehen, insbesondere wie viele Verluste gehen auf Einbruch bzw. Entwendung zurück?

1. Behörde für Inneres drei Siegel Entwendung

2. Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung ein Siegel nicht feststellbar

3. BAGS ­ Landessozialamt ­ ein Siegel Entwendung

4. BAGS ­ Versorgungsamt ­ ein Siegel Entwendung

5. Justizbehörde ­ Amtsgericht Hamburg-Mitte ­ zwei Siegel nicht feststellbar

6. Justizbehörde ­ Amtsgericht Hamburg-Altona ­ vier Siegel nicht feststellbar

7. Justizbehörde ­ Allgemeine Verwaltung ­ ein Siegel nicht feststellbar

8. Behörde für Wissenschaft und Forschung ­ UKE ­ ein Siegel wird noch ermittelt

9. Bezirksamt Wandsbek zwei Siegel einmal Entwendung

2. Geht der Senat immer noch ­ wie in Drucksachen 15/5032 und 15/7689 vertreten ­ davon aus, dass es zur Vermeidung des Abhandenkommens von Dienstsiegeln ausreichend ist, „die betroffenen Mitarbeiter bzw. die Dienstsiegel führenden Stellen (...) auf die Einhaltung der Vorschriften" hinzuweisen?

Ja.

3. a) In wie vielen Fällen sind in 1997 und bislang in 1998 Fälschungen von Dienstsiegeln aufgetreten?

In insgesamt 91 Fällen.

3. b) Welche Behördenkennzeichnung hatten diese Fälschungen jeweils?

Im Falle der Behörde für Inneres: „+Behörde für Inneres+Einwohner-Zentralamt+".

Im Falle der Justizbehörde: „Amtsgericht Hamburg".

Im Falle des Bezirksamtes Wandsbek: „Bezirksamt Wandsbek" bzw. „Bezirksamt Wandsbek ­ Ortsamt Rahlstedt ­".

4. In wie vielen Fällen wurden in 1997 und bislang in 1998

a) als abhanden gekommen gemeldete,

b) gefälschte Dienstsiegel mißbräuchlich verwendet?

Soweit in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit zu ermitteln, sind in neun Fällen abhanden gekommene oder gefälschte Dienstsiegel mißbräuchlich verwendet worden.

5. Aus welchen Gründen liegen zwischen dem Zeitpunkt, zu dem der Verlust eines Dienstsiegels bemerkt wird, und der Mitteilung in den MittVw teilweise Zeitspannen von fünf Monaten (so im Fall des abhanden gekommenen Dienstsiegels „Bezirksamt Wandsbek ­ Hamburg", vgl. MittVw 1998, Seite 102)?

Im wesentlichen hängt die Zeitspanne von dem eingeschränkten Erscheinungsrhythmus der MittVw (nur noch etwa alle zwei Monate) zusammen, in Einzelfällen aber auch damit, dass der Verlust eines Dienstsiegels nicht unmittelbar bemerkt wurde, weil das Siegel nur in größeren Abständen gebraucht wird. Im Falle des Bezirksamtes Wandsbek war die Verzögerung auf einen Gebäudebrand zurückzuführen.