Altenpflege

Stationäre Altenpflegeeinrichtungen in Hamburg: Zufriedenheit von Bewohnern, Angehörigen und Pflegepersonal Hamburgweit und regelmäßig erfassen

Die Messung der Zufriedenheit in Altenpflegeheimen stellt insbesondere wegen der Gegebenheiten, die mit den zu pflegenden Menschen und deren Lebenssituation selbst zusammenhängen, eine besondere Herausforderung dar. Dies unterstreicht die Notwendigkeit eines Erhebungskonzeptes, welches einerseits den individuellen Besonderheiten von Heimbewohnern Rechnung trägt und andererseits die strukturellinstitutionellen Rahmenbedingungen in Altenpflegeeinrichtungen berücksichtigt.

Die Heimaufsicht Wandsbek und die Heimaufsicht Hamburg-Mitte haben vor diesem Hintergrund ein Gutachten zur „Zufriedenheit von Bewohnern und Angehörigen/Betreuern in stationären Altenpflegeeinrichtungen" (Projekt-ZuBA) vergeben. Die Professorinnen Petra Weber und Dr. Susanne Busch von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) ­ in Kooperation mit PD Dr. Wolfgang Becker von der Universität Augsburg ­ sind mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt worden.

Zum einen sollten individuelle Zufriedenheitswerte für verschiedene Zufriedenheitsdimensionen ermittelt werden (Ermittlung von Durchschnittswerten). Es sollten zum anderen die für die untersuchten Einrichtungen ermittelten Durchschnittswerte in Relation zueinander gesetzt werden (einrichtungsbezogene Quartilsauswertungen).

In 34 Einrichtungen wurden mit 777 Bewohnern ausführliche Interviews geführt, zudem wurden 404 Angehörige bzw. Betreuer ausführlich schriftlich befragt. Fragen zur Qualität der Pflege als auch zu den Umgangsformen der Pflegekräfte, zur Unterbringung, zu Details der Alltagsabläufe, zu Verpflegung, Hygiene und Sauberkeit sowie zu Freizeitangeboten, aber auch die Zufriedenheit der Angehörigen und Betreuer wurden erfasst und ausgewertet. Die untersuchten Einrichtungen wurden entsprechend der für sie für die einzelnen Zufriedenheitsdimensionen ermittelten Durchschnittswerte (Mittelwerte) einem von insgesamt vier Quartilen zugeordnet.

Die Auswertungsergebnisse sind wichtige Hinweise und Entscheidungshilfen für die Einrichtungen, die Heimaufsicht und Angehörige ­ und eine wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung der stationären Altenpflegeeinrichtungen.

Bisher wurde die Untersuchung allerdings nur in den Bezirken Hamburg-Mitte und Wandsbek und nur einmalig durchgeführt.

In anderen Städten ­ wie z. B. Frankfurt ­ werden stadtweite Untersuchungen bereits zum wiederholten Male durchgeführt, wodurch auch Trends sichtbar werden. Es ist daher zweckmäßig, die Untersuchung auch in Hamburg stadtweit und in regelmäßigen zeitlichen Abständen durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund möge die Hamburgische Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht, die bisher auf die Bezirke Hamburg-Wandsbek und Hamburg Mitte beschränkte Untersuchung

1. auf alle Bezirke auszudehnen.

2. regelmäßig, mindestens aber alle vier Jahre, durchzuführen.