Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen jeweils in den Monaten seit April
Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Beihilfe
Bei der Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen wird eine durchschnittliche Zeit von zehn Tagen zwischen Antragseingang und Bewilligung angestrebt (Drs. 17/3274). Dennoch mehren sich von Zeit zu Zeit Fälle, in denen eine wochenlange Bearbeitungsdauer der Anträge kritisiert wird.
Ich frage den Senat:
1. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen jeweils in den Monaten seit April 2005?
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der durchschnittlichen Bearbeitungszeit von April 2005 bis Januar 2007 dargestellt. Diese Werte basieren auf der Grundlage des ältesten Antrages (gemessen vom Eingang des Antrages bis zur Festsetzung der Beihilfe) aller Beihilfeanträge. Tatsächlich sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten geringer als die Werte der Tabelle, insbesondere in den Zeiten, in denen Beihilfeanträge mit einem Antragswert von mindestens 2500 Euro vorgezogen und innerhalb von maximal zehn Arbeitstagen bearbeitet werden; siehe auch Antwort zu 3.
Bearbeitungsdauer der Beihilfeanträge von April 2005 bis Januar 2007. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
3. Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Beihilfeanträgen mit einem Antragswert von mindestens 2500 Euro jeweils in den Monaten seit April 2005?
4. Jeweils wie viel Prozent dieser Anträge wurden innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen, drei, vier, fünf, sechs und mehr als sechs Wochen bearbeitet?
Die zur Beantwortung benötigten Daten werden statistisch nicht gesondert erfasst.
Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.
Beihilfeanträge mit einer Antragssumme von mindestens 2500 Euro (z. B. wg. stationärer Krankenhausbehandlung) werden aus Effizienz- und Gleichbehandlungsgründen grundsätzlich wie Anträge mit geringeren Antragsvolumen behandelt. Beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer jedoch an zwei aufeinander folgenden Monaten durchschnittlich mehr als 15 Arbeitstage, werden diese Anträge kundenorientiert vorgezogen und innerhalb von maximal zehn Tagen bearbeitet. In der Zeit von Dezember 2006 bis Januar 2007 betrug die durchschnittliche Bearbeitungszeit hierfür ca. acht Arbeitstage; dies waren rund 20 % der Anträge.
5. Wodurch sind ggf. Verzögerungen bzw. längere Bearbeitungszeiten entstanden?
Am 1. August 2005 ist die 7. Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird gem. § 17 a HmbBeihVO die Kostendämpfungspauschale (KDP) kalenderjährlich abgezogen.
Durch den Abzug der KDP konnten deutliche haushaltsbezogene Einsparungseffekte realisiert werden. Die bisherigen Gesamteinnahmen der KPD (Stand 29.11.2006) lagen für das Kalenderjahr 2005 bei ca. 3,6 Mio. Euro und für das Kalenderjahr 2006 bei 3,7 Mio. Euro. Es handelt sich bei diesen Jahreswerten um einen vorläufigen Stand, der sich weiter erhöht, wenn in den nächsten Monaten Beihilfeberechtigte Rechnungen einreichen, die noch den Jahren 2005 und 2006 zuzurechnen sind.
Mit der Einführung der KDP waren verfahrenstechnische Anpassungen der IuK-Beihilfekomponente notwendig, die durch den Softwarehersteller nicht ausreichend oder nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt worden sind.
Der mit der Einführung der KDP verbundene zusätzliche manuelle Aufwand in der Sachbearbeitung sollte durch den automatisierten Bescheidversand kompensiert werden. Die Realisierung durch den Softwarehersteller hat sich immer wieder verzögert und konnte noch nicht umgesetzt werden. Das Beschwerde- und Widerspruchsaufkommen ist im Zusammenhang mit der KDP erheblich angestiegen.
Die mit Inkrafttreten der 7. Beihilfeverordnung insgesamt aufgetretenen technischen und Akzeptanzprobleme führten zu einer deutlichen Absenkung der Produktivität. Der erhöhte Ressourcenbedarf konnte durch interne Gegensteuerungsmaßnahmen nicht vollständig kompensiert werden. Gleichwohl konnten von den Beihilfeteams durch die bezahlte Mehrarbeit zusätzlich ca. 34 000 Beihilfefestsetzungen in 2006 durchgeführt werden; die Fehlzeitenquote verringerte sich im Vergleich zu 2005 von über 10 % auf 6,4 %.