Lassen Sie uns gemeinsam mutig sein und nicht kleinmütig

Wir haben nunmehr in Abstimmung mit den beteiligten Finanzämtern und der Finanzbehörde die zukünftige Gesellschaftsstruktur festgelegt und dabei ­ und das wird ja heute noch ausführlich erörtert werden ­ einen Weg gewählt, der auch im späteren Betrieb das bürgerschaftliche Engagement an diesem Projekt mit dem wirtschaftlichen Vorteil einer gelungenen Betriebsstruktur verbindet.

Lassen Sie uns gemeinsam mutig sein und nicht kleinmütig. Ich denke, das können wir sein ­ nicht zuletzt auch dank dieser herausragenden internationalen Architektur, die wir für dieses Projekt zur Verfügung haben. Lassen Sie uns mit Nüchternheit heute alle Fakten diskutieren und dann auf dieser Grundlage gemeinsam für die Elbphilharmonie votieren. ­ Vielen Dank.

Im Anschluss würde ich jetzt gern Herrn Wegener das Wort geben, der die Details, die ich schon angerissen habe, erläutern wird.

Herr Wegener: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2005 beschlossen, den Bau der Elbphilharmonie nach dem Entwurf der Architekten Herzog & de Meuron zu unterstützen. Sie hat die erforderlichen Planungsmittel bewilligt und eine Reihe von weiterführenden Wünschen für die bauliche Realisierung geäußert. Wir haben daraufhin mit großer Präzision, erheblichem Personalaufwand und hoher Schlagzahl die Planung vorangetrieben, um den vorgesehenen Baubeginn 2007 einzuhalten, und den Investorenwettbewerb parallel dazu durchgeführt ­ mit Erfolg. Ich möchte mich daher bei meinen Mitarbeitern, allen voran bei dem Projektleiter, Herrn Heribert Leutner sowie bei den Generalplanern für die außerordentliche Teamleistung bedanken, die es uns ermöglicht, nach Zustimmung der Bürgerschaft, bereits von heute an in zweieinhalb Monaten mit dem Bau beginnen zu können. Seit dem Planungsstart im Oktober 2004 werden somit nur zweieinhalb Jahre bis zum geplanten Baubeginn vergangen sein. Zweieinhalb Jahre Planungszeitraum bis zur Realisierung, bis zum ersten Spatenstich ­ das ist angesichts der technischen, ökonomischen und rechtlichen Komplexität des Projektes, von der Sie sich angesichts der Bürgerschaftsmitteilung einen Eindruck verschaffen konnten, an sich schon ein herausragendes Ergebnis.

In seiner Sitzung am 19. Dezember 2006 hat der Senat beschlossen, mich als Projektkoordinator auch für die Bauphase der Elbphilharmonie zu bestätigen, und zwar wie bisher auch schon mit allen dafür notwendigen Kompetenzen. Ich werde also die verantwortungsvolle Aufgabe haben, für den Senat die Bauherrenrolle beim Bau der Elbphilharmonie wahrzunehmen. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich für das mir entgegengebrachte Vertrauen.

Lassen Sie mich, als Projektkoordinator, bitte kurz den erreichten Stand des Projektes zusammenfassen.

Erstens: Das Projekt befindet sich in einer stabilen Lage. Alle technischen, rechtlichen und finanziellen Risiken sind einer tragfähigen Lösung zugeführt worden.

Trotz erhöhter Kosten ist die Wirtschaftlichkeit des Gesamtprojekts gesichert. Die Baukosten für den öffentlichen Bereich liegen im internationalen Vergleich hochkarätiger Konzerthallen niedrig. Dass dies so ist und vielleicht überraschend sein mag für den einen oder anderen ­ wir sind ganz unten an der Kostenskala mit diesem Projekt ­, das liegt an der intelligenten Gesamtkonzeption, nach der die privaten Investoren einen erheblichen Teil der Kosten für die Hülle, das Dach und die Erschließung tragen. Ich werde dies auch gerne zu Protokoll geben. Wir haben einen Kostenvergleich mit international herausragenden Konzertsälen angestellt. Demnach liegen wir mit den Baukosten pro Quadratmeter BGF und hinsichtlich der Anzahl der Sitze im Konzertsaal unter Kopenhagen, der Casa di Musica in Porto, der KKL in Luzern, der Philharmonie in Köln, der Philharmonie in Luxemburg und auch unter der Walt Disney Hall in Los Angeles, um nur einige herausragende und architektonisch besonders spannende Konzertsäle zu nennen.

Zweitens: Der vorliegende Architektenentwurf entspricht unseren Vorgaben. Er bekräftigt unseren Anspruch ­ für den Herzog & de Meuron auch steht ­, WeltklasseArchitektur zu bieten und ein neues Wahrzeichen für Hamburg zu bauen. Ich habe mir erlaubt, mit Einverständnis des Herrn Vorsitzenden, jedem von Ihnen heute den erreichten Planungsstand, 12. Januar 2007, vorzulegen.

Vorsitzender: Wir können eine Minute unterbrechen, so lange, bis alles verteilt ist.

Danke.

Wir bekommen gerade den Hinweis, dass wir die Sitzung für fünf Minuten unterbrechen müssen, bis die Haustechnik ­ in diesem Fall hier die Mikrofonanlage ­ wieder ordnungsgemäß funktioniert. In der Zeit kann jeder die Gelegenheit nutzen und sich mit der eben verteilten Unterlage vertraut machen.

Dann unterbreche ich jetzt die Sitzung für maximal fünf bis sieben Minuten.

Pause von 17:19 Uhr bis 17:24 Uhr Vorsitzender: Dann darf ich Herrn Wegener bitten, fortzufahren.

Herr Wegener: Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine Damen und Herren, ich habe damit geendet, dass ich gesagt habe, wir freuen uns, dass wir seit gestern den Baugenehmigungsbescheid der BSU für den Rückbau haben. Das heißt, wir können loslegen, sobald die Zustimmung der Bürgerschaft vorliegt.

Drittens: Unsere europaweite Investorensuche ist nach rund zweijähriger Dauer erfolgreich abgeschlossen worden. Im Wettbewerb der Besten hat sich letztendlich mit der Bietergemeinschaft IQ², KommerzLeasing und Hochtief, ein Konsortium durchgesetzt, das die bautechnischen Herausforderungen vollständig beherrscht, beste Bonitäten und die erforderlichen Sicherheiten bietet. IQ² hat ein dem hohen Niveau der Elbphilharmonie voll entsprechendes kommerzielles Nutzungskonzept für die Mantelbebauung entwickelt und mit guten wirtschaftlichen Ergebnissen vertraglich voll abgesichert.

Viertens: Vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft haben wir ein umfangreiches Vertragswerk mit der Bietergemeinschaft IQ² abgeschlossen und bereits am 18. Dezember 2006 notariell beurkundet. Danach sind die Bieter verpflichtet, die Elbphilharmonie schlüsselfertig zu einem Pauschal-Festpreis nach einem fixierten, pönalisierten Bauzeitenplan zu errichten, den kommerziellen Mantelbau zu finanzieren, den Betrieb von Hotel, Gastronomie und Parkhaus über 20 Jahre auf Elbphilharmonie-Niveau zu sichern und das Gebäudemanagement, die Funktionsgarantie, ebenfalls über 20 Jahre hochwertig durchzuführen. Diese kombinierte Beauftragung von Bauleistung und Facility Management entspricht dem Grundgedanken von lebenszyklusorientierten, modernen PPP-Projekten. Der private Partner ist dabei gefordert, von vornherein neben den Baukosten die späteren Betriebskosten in einer Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen.

Das komplexe juristische Vertragswerk haben wir durch das renommierte Anwaltsbüro Heukling Kühn Lüer & Wojtek aus Düsseldorf absichern lassen. Die ständige vergabe- und gesellschaftsrechtliche Betreuung erfolgte durch Frau Dr. Ute Jasper, die heute hier bei uns sitzt; sie ist eine der führenden Vergabe-Rechtlerinnen Deutschlands. Alle vorhersehbaren rechtlichen Risiken, meine Damen und Herren, haben wir dabei identifiziert und mittels einer angemessenen Risikoverteilung zwischen der FHH und dem Bieter abgesichert. Unwägbare Risiken bestehen nicht ­ Punkt. Das Sicherheitspaket der Bieter ist in jeder Hinsicht ausreichend. Über das Finanzierungsmodell, die Bonitäten und Sicherheiten haben wir ein externes Gutachten von Ernst & Young eingeholt, das zu einer positiven Bewertung gekommen ist. Darüber hinaus hat der in Deutschland führende Hotelbewerter GOP die Wirtschaftlichkeit der Hotelinvestition bestätigt. Ich darf Ihnen die Zusammenfassung des Gutachtens von Ernst & Young, aus dem sich dies ergibt ­ mit Genehmigung des Herrn Vorsitzenden ­ heute vorlegen. Das umfängliche Gesamtgutachten liegt mit bei den 40 Ordnern Vertragsgrundlagen, dem Gutachten von GOP zur Hotelinvestition und dem Gutachten von Drees & Sommer zum Facility Management, zur Einsichtnahme aus. Es steht Ihnen also zur Verfügung, ich habe mir aber erlaubt, hier ein kleines Exzerpt aus diesem Gutachten vorzulegen, damit sie dies schon heute während der Sitzung durchblättern können. Ich beziehe mich dann darauf.

Fünftens: Die Baukosten gemäß abgeschlossenem Bauleistungsvertrag ­ also fixiertem, notariell beurkundetem Bauleistungsvertrag ­ liegen mit 241,3 Millionen Euro für das Gesamtprojekt deutlich über den Baukosten der Machbarkeitsstudie in Höhe von 186,7 Millionen Euro. Diese Kostenangaben sind aber nicht direkt vergleichbar, weil in der Machbarkeitsstudie für die Mantelbebauung, die nach der damaligen Konzeption in privatem Eigentum ausgebaut werden sollte, nur veredelter Rohbau zugrunde gelegt worden war. Nunmehr ist ­ nach diesem Bauvertrag ­ der volle Ausbau der Gastronomie und eines Fünfsternehotels mit der kompletten Ausstattung mit einem zusätzlichen Baukostenanteil von 35,5 Millionen Euro Teil der Gesamtkosten. Das bitte ich in die Bewertung einzubeziehen, wenn man über einen Kostenvergleich spricht.