Gefährliche Altlasten in der Ottensener Straße Eine Gefahr für

Gefährliche Altlasten in der Ottensener Straße: Eine Gefahr für das Trinkwasser?

Zur Zeit wird in dem Bereich Ottensener Straße/Schnackenburgallee und Sandgrube sowie in der Verlängerung der Sandgrube über das Privatgrundstück ehemalige „Dose"-Fläche eine unterirdische Dichtwand gebaut, die in einer Tiefe zwischen 20 cm und 30 cm die Bodenschicht wasser- und damit schadstoffundurchlässig machen soll.

In einem Sanierungs-Info der Umweltbehörde an die Anlieger der o.g. Flächen wurde mitgeteilt, dass im o.g. Bereich massive Schadstoffbelastungen vorliegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Welcher Art ist die oben erwähnte Schadstoffbelastung, und welche Grenzwerte werden um wieviel Prozent überschritten?

Im Boden und Grundwasser der ehemaligen Betriebsfläche der Firma Jeserich, Ottensener Straße 4­16 und 20­24 (heute Firma Jäger), finden sich spezifische Schadstoffe aus der Teerölverarbeitung und Dachpappenherstellung in massiven Konzentrationen. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Naphthaline und untergeordnet um Phenole, die während des Betriebszeitraumes ab dem Ende des letzten Jahrhunderts bis in die sechziger Jahre hinein in den Untergrund gelangt sind.

Die Konzentrationen überschreiten sowohl im Boden als auch im Grundwasser die Sanierungsleitwerte der „Hamburger Liste für Sanierungsleitwerte" um ein Vielfaches.

Exemplarisch für die Grundwasserbelastung sei die Meßstelle 1342 (Ottensener Straße) angeführt:

BTEX (Frühjahr 1998) ca. 1300 µg/l Leitwert = 10 µg/l = 0130fache Überschreitung

Naphthaline (Frühjahr 1998) ca. 8100 µg/l Leitwert = 05 µg/l = 1620fache Überschreitung

Im Untergrund der in den fünfziger Jahren mit Haus- und Industriemüll verfüllten ehemaligen DoseFläche wurden im wesentlichen polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LCKW) sowie Arsen und Schwermetalle im Boden festgestellt. Die Schadstoffe haben bislang das Grundwasser nur in geringem Ausmaß beeinflußt. Durch einen stetigen Anstieg des Grundwassers in den vergangenen Jahren ist mit einer erhöhten Auswaschung der Schadstoffe aus der bisher wasserungesättigten Bodenzone zu rechnen. Aufgrund der stark inhomogenen Verteilung der Schadstoffe im Boden ist eine Beurteilung der Fläche nur eingeschränkt möglich. Dennoch werden die Leitwerte der „Hamburger Liste für Sanierungsleitwerte" an mehreren Probenahmepunkten deutlich überschritten.

2. Wie ist zu erklären, dass diese Schadstoffe noch entweichen konnten?

Bereits bei Aufnahme der Untersuchungen Mitte der achtziger Jahre hatte sich, ausgehend von den Untergrundverunreinigungen der Grundstücke Ottensener Straße 4­16 und 20­24, eine mehrere hundert Meter lange Schadstoffahne im Grundwasser mit Fließrichtung nach Nordosten ausgebildet.

Dies wird auf die bis in das vorige Jahrhundert hineinreichende Produktion von Teerölprodukten ­ mit zahlreichen Betriebsunfällen und nachhaltigen Kriegseinwirkungen ­ zurückgeführt.

3. Welche Trinkbrunnen sind durch o.g. Verunreinigungen akut bzw. langfristig gefährdet?

Durch die aus dem Bereich Ottensener Straße und Sandgrube/Schnackenburgallee stammenden Schadstoffe sind keine Wasserwerksbrunnen akut gefährdet, da die Schadstoffe einen relativ großen Abstand zum nächsten Förderbrunnen haben und nur geringe Transportgeschwindigkeiten aufweisen. Darüber hinaus befinden sich die Schadstoffe in einem geologischen Bereich, in dem schützende Sperrschichten zum tieferen Grundwasserleiter vorhanden sind (Drenthe-Moräne). Langfristig wären, ohne Ergreifen von geeigneten Maßnahmen, die Förderbrunnen 11, 12 und 13 des Wasserwerkes Stellingen bedroht.

4. Welche Vorkehrung trifft der Senat für den Fall, dass die jetzt gebaute Dichtwand doch Schadstoffe durchläßt?

Die Undurchlässigkeit der Dichtwand wird einerseits durch die Auswahl der Dichtwandmaterialien und andererseits durch eine „Bewirtschaftung" des Grundwassers in der entstehenden Kapsel gewährleistet. Dabei wird durch Pumpen der Wasserstand innen niedriger gehalten als außen. Im übrigen wird die Wand selbst sowie das Grundwasser außen ständig überwacht werden. Die Dichtwand dient darüber hinaus zur Reduzierung der Betriebszeit eines in diesem Jahr errichteten und in Betrieb genommenen hydraulischen Sperriegels auf Höhe des Düngelau-Wanderweges. Dieser wurde im Abstrom der Verunreinigung gebaut und verhindert die weitere Ausbreitung der bereits verdrifteten Schadstoffe in Richtung Förderbrunnen der Wasserwerke.

5. a) Über welches Konzept verfügt der Senat in bezug auf die Sicherung der Trinkwassergewinnung im Wasserwerk Stellingen?

Das Konzept des Senats zur Sicherung der Trinkwasserversorgung Hamburgs ist in der Drucksache 15/4715 vom 9. Januar 1996 dargestellt. Danach ist die Wasserversorgung Hamburgs durch die Hamburger Wasserwerke GmbH für den zugrunde gelegten Planungszeitraum bis zum Jahr 2010 einschließlich einer 10-Prozent-Reserve gesichert. Das Wasserwerk Stellingen hat 1997 ca. 5 Millionen m3

Grundwasser zu der Wasserversorgung Hamburgs beigetragen.

Um das Wasserwerk Stellingen langfristig zu sichern, wurde ein Gesamtkonzept zur Sicherung/Sanierung der Schadstoffahnen in Eidelstedt/Stellingen entwickelt, das sich zur Zeit in der Umsetzung befindet. Dieses Gesamtkonzept beinhaltet die Erweiterung des vorhandenen hydraulischen Sperrriegels um einen Förderbrunnen in nördlicher Richtung, die Errichtung eines weiteren hydraulischen Sperriegels (drei Förderbrunnen am Düngelau-Wanderweg), Erweiterung der Grundwasseraufbereitungsanlage „Jütländer Allee" auf ca. die doppelte Kapazität sowie Bau und Bewirtschaftung der Kapsel Ottensener Straße.

5. b) Welche Kosten sind mit einem solchen Sanierungskonzept verbunden, und wo sind oder werden diese im Haushalt eingestellt?

Im Rahmen des Gesamtsanierungskonzeptes „Grundwasserfahnen Eidelstedt" belaufen sich die Gesamtkosten der Maßnahme Ottensener Straße nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 22 Millionen DM. Die Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 1999 beim Titel 8700.787.28 „Sanierung des Grundstücks Ottensener Straße" veranschlagt, siehe dazu auch die Erläuterungen im Einzelplan 8.2.

6. Inwieweit wirkt sich der Bau der Dichtwand auf den Bau des Linearbeschleunigers des DESY aus?

Nach Modellrechnungen der zuständigen Behörde machen sich die durch den Bau der Dichtwand hervorgerufenen Änderungen in bezug auf Strömungsrichtung und Grundwasserstände nur sehr kleinräumig bemerkbar. Eine Beeinflussung der Baumaßnahme „Linearbeschleuniger" kann ausgeschlossen werden.