Haushaltskonsolidierung an der Universität Hamburg

Nach Presseberichten stellt sich die Finanzlage der Universität als katastrophal dar. Um den Haushalt der Universität nachhaltig zu konsolidieren, wird offenbar darüber nachgedacht, vakante oder nicht mehr besetzte Stellen (sog. Stellenhülsen) aufzulösen. Damit soll eine Transparenz im Haushalt erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Angaben der Universität wie folgt:

1. Trifft es zu, dass es Planungen gibt, Stellenhülsen in Haushalt der Universität aufzulösen? Wenn ja: Wie beurteilt der Senat diese Planungen?

Ja. Dabei wird der Begriff „Stellenhülse" so verstanden, dass er unbesetzte, im Stellenplan der Universität vorgesehene Stellen bezeichnet, die aus finanziellen Gründen nicht wieder besetzt werden sollen. Die Ursachen hierfür liegen in Konsolidierungsbeschlüssen der 15. und 16. Legislaturperiode. Seit 2002 hat es weitere Einsparverpflichtungen als staatliche Vorgabe zur Abgabe von Stellen und entsprechenden Personalmitteln im Hochschulbereich nicht mehr gegeben. Durch eine Streichung dauerhaft nicht finanzierter Stellen wird sichergestellt, dass im Hinblick auf die vorhandenen Lehrkapazitäten und die angestrebten Betreuungsrelationen im Rahmen des geltenden Kapazitätsrechts nicht zusätzlich Studierende auf die „Stellenhülsen" zugelassen werden müssen.

2. Welche Stellen an der Universität sind seit mindestens einem Jahr unbesetzt? Welche dieser Stellen sind aufgrund von Einsparverpflichtungen unbesetzt? (Bitte nach Art der Stellen und Fakultäten/Departments aufschlüsseln.)

3. Mit welchen Einsparverpflichtungen sind die Fakultäten/Departments derzeit belastet und zu welchem Grad werden diese durch welche Maßnahmen erfüllt?

Zu den Stellen, die seit mindestens einem Jahr als Folge von Bewirtschaftung bzw. noch offener Entscheidung über die weitere Verwendung unbesetzt sind, siehe Anlage. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

4. In welchem Umfang werden Mittel aus vakant gehaltenen Stellen für Gast- und Vertretungsprofessuren, Lehraufträge u. ä. ausgegeben? (Bitte nach Fakultäten/Departments aufschlüsseln.) Welche Bedeutung haben solche Übergangslösungen für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs?

Die Ausgaben für Vertretungsprofessuren können in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden. Wie viele Vertretungsprofessuren im Sommersemester 2006 und im Wintersemester 2006/2007 in den Fakultäten/Departments eingerichtet wurden, ergibt sich aus der Anlage. Zu den in 2006 erfolgten Mittelumschichtungen für Lehraufträge und Gastprofessuren siehe ebenfalls die Anlage.

Da auch vakante Stellen kapazitätswirksam sind und bei der Zulassungsberechnung voll berücksichtigt werden, sind Übergangslösungen (Lehraufträge, bei längeren Vakanzen auch Vertretungsprofessuren) die übliche Praxis, um das Lehrangebot sicherzustellen.

5. Wer kann nach welchem Verfahren über die Streichung von Stellen entscheiden?

Die Ermächtigung des Senats (und damit mittelbar der Hochschulen) zur Stellenstreichung ergibt sich aus Art. 8 Nr. 1 des Haushaltsbeschlusses.

6. Nach welchem Verfahren können im Haushalt gestrichene Stellen wieder neu eingeführt werden?

Für Planstellen gilt das reguläre Verfahren zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes mit seinem Bestandteil „Stellenplan". Stellen für Beschäftigte können auch jederzeit unterjährig wieder geschaffen werden. Voraussetzung ist die Eigenfinanzierung. Der Nachweis erfolgt im nächsten Stellenplan.