Das Grundstück sollte im Höchstgebotsverfahren bei einem Mindestgebot von 4 400 000 Euro veräußert werden

Grundstück Wandsbeker Allee 53, 55, 55 a

Das Grundstück Wandsbeker Allee 53, 55, 55 a wurde im Herbst letzten Jahres von der Finanzbehörde über die HSH N Projektmanagement und Consult GmbH zum Verkauf angeboten.

Das Grundstück sollte im Höchstgebotsverfahren bei einem Mindestgebot von 4 400 000 Euro veräußert werden. Die zum Verkauf stehende Grundstücksfläche wurde mit 3800 m² angegeben. Das Grundstück beherbergt u. a. das Bürgerhaus Wandsbek und einen großen Theater-/Veranstaltungssaal. Das Gebotsende war auf den 30. Oktober 2006 festgesetzt.

Dies vorangeschickt frage ich den Senat:

1. Wurde das Grundstück Wandsbeker Allee 53, 55, 55 a inzwischen verkauft?

Wenn ja, wer ist der neue Eigentümer?

Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt ist ein Verkauf anzunehmen?

Nein. Mit einem Verkauf ist aber im Laufe dieses Jahres zu rechnen, wenn nach Abschluss eines Vorbescheidsverfahrens die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit des Konzepts abgeklärt ist.

2. Wurde das Mindestgebot von 4 400 000 Euro erreicht?

Wenn ja, in welcher Höhe wurde das Mindestgebot überboten?

Ja. Im Übrigen sieht der Senat grundsätzlich davon ab, über laufende Verhandlungen zu berichten.

3. Welche Nutzungspläne des neuen Eigentümers sind dem Senat für das Grundstück ggf. bekannt?

Der Höchstbietende hat der Verwaltung einen Vorentwurf vorgestellt. Das Konzept sieht die Errichtung eines Pflegeheims, Betreutes Seniorenwohnen und die Unterbringung der Bücherhalle vor. Danach würde von der jetzigen Nutzungsfestlegung abgewichen.

4. Ist es richtig, dass das Grundstück baurechtlich derzeit als Gemeinbedarfsfläche Schule (GRZ 0,6/GFZ 1,2) gesichert ist?

Falls nein, welches Baurecht besteht aktuell?

Ja.

5. Ist es richtig, dass das Bezirksamt bereits die Zulässigkeit einer GFZ von 2,5 bzw. 10 000 m² BGF zugesichert hat?

Falls ja, wann wurde dies mit den zuständigen politischen Gremien abgestimmt?

Nein.

6. Will der neue Eigentümer von der Nutzungsfestlegung Gemeinbedarf abweichen?

7. Wenn ja, welche Nutzung strebt der Eigentümer derzeit an?

Siehe Antwort zu 3.

8. Wurde ein Vorbescheid beantragt? Wenn ja, wurde ein Vorbescheid erteilt? Wenn ja, mit welchem Inhalt?

Nein.

9. Ist geplant, das aktuelle Baurecht zu ändern? Wenn ja, wie?

Nein.