Zusammenarbeit von Hamburger Behörden mit Brief- und Paketdienstleistern

Mit der Marktöffnung bei den Postdienstleistern arbeiten im zunehmenden Maße auch Hamburger Behörden mit privaten Brief- und Paketdienstleistern zusammen.

Ich frage den Senat:

Der Senat beantwortet die Fragen zum Teil auf der Basis von Angaben der öffentlichen Unternehmen, der Deutschen Post AG (DPAG) und der Jurex Hamburg GmbH wie folgt:

1. Welche Brief- und Paketdienstleistungen Hamburger Behörden (incl.

ARGE team.arbeit.hamburg) und städtischer Unternehmen sind an Briefund Paketdienste vergeben worden? Bitte nach folgenden Kriterien tabellarisch auflisten:

a) Auftraggebende Behörde bzw. auftraggebendes städtisches Unternehmen

b) Gegenstand der Vergabe

c) Auftragnehmer

d) Laufzeit der Vergabe

e) Finanzielles Auftragsvolumen

Die Finanzbehörde hat für alle Behörden und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg Rahmenverträge im Bereich Brief- und Frachtpost mit der DPAG und DHL abgeschlossen (siehe hierzu auch Drs. 18/2117). Mit der Ausführung förmlicher Postzustellaufträge nach §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) ist seit dem 1. Juli 2006 ein privater Postdienstleister beauftragt. Diese Vertragsverhältnisse sind insgesamt in der Tabelle 1 dargestellt.

Die öffentlichen Unternehmen sowie die Dienststellen der ARGE team.arbeit.Hamburg beauftragen ebenfalls bis auf wenige Ausnahmen die o. g. Vertragspartner der FHH (bei Erreichen geforderter Mindesteinlieferungsmengen auch durch Partizipation an den von der Finanzbehörde für die gesamte FHH abgeschlossenen Rahmenverträgen). Diese Ausnahmen sind in der Tabelle 2 dargestellt.

Darüber hinaus werden in geringem Umfang im Einzelfall im Bereich der Kurier-, Boten- und Expressdienste weitere private Postdienstleister eingesetzt.

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ­ 18.

2. Welche Mindestanforderungen werden regelmäßig durch die Stadt Hamburg an beauftragte Brief- und Paketdienstleister gestellt und wie werden diese Anforderungen überprüft?

Zur Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit, Eignung und Leistungsfähigkeit müssen die Bieter aussagefähige Unterlagen vorlegen, insbesondere Geschäftsberichte und Nachweise zur Infrastruktur sowie Referenzen von vergleichbaren Großkunden. Das Kriterium der Zuverlässigkeit umfasst auch die Einhaltung der einschlägigen steuerund sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Ferner haben sie die nach dem Postgesetz vorgeschriebenen Lizenzen und Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur vorzulegen.

3. Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn, der von den zehn größten Auftragnehmern für diese Arbeit an ihre Briefzusteller/-innen bezahlt wird?

Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Allerdings ist die Einhaltung marktüblicher Löhne Bestandteil der Prüfung der Bundesnetzagentur bei der Erteilung von Lizenzen und Entgeltgenehmigungen.

4. Wie viele Arbeitsplätze bestehen in Hamburg bei der Deutschen Post AG und bei der privaten Konkurrenz?

Die Deutsche Post AG beschäftigte nach eigener Auskunft in den Postleitzahlregionen 20 und 22 (Hamburger Niederlassungen) im Juni 2006 insgesamt 4425 Personen (Beamte und Arbeitnehmer). Die Jurex Hamburg GmbH beschäftigt ca. 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die übrige Daten sind statistisch nicht erfasst und lassen sich in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermitteln.