Akzeptanz für Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten bei Verschmutzungen im öffentlichen Raum

Die wachsende Stadt Hamburg ist eine saubere Stadt. Das liegt zum einen an dem Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein vieler Bürgerinnen und Bürger und zum anderen an der Arbeit der Stadtreinigung Hamburg (SRH), die konsequent vor Ort aktiv ist und zudem eine hervorragende Öffentlichkeitsarbeit leistet.

Bedauerlicherweise ist das Umwelt- und Verantwortungsbewusstsein nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen ausgeprägt, sodass das sogenannte „Littering", das achtlose Wegwerfen von Kleinabfällen wie beispielsweise Zigarettenkippen, Flaschen oder Handzetteln sowie das Verursachen stärkerer Verschmutzungen durch ausgeleerte Aschenbecher oder Kaugummis auch in der Hansestadt an der Tagesordnung ist. Dem Verwarnungsgeldkatalog für geringfügige Ordnungswidrigkeiten entsprechend, wird dann das Ausspucken von Kaugummis oder Wegwerfen von Zigarettenkippen gemäß § 72 (1) Nr. 5 i. V. m. § 23 (1) OwiG als „Verunreinigung öffentlicher Wege und Plätze" mit 10 Euro geahndet, das Liegenlassen von Glasscherben oder Dosen als „Verunreinigung von Grün- und Erholungsanlagen durch Papier, Glas und andere Abfallstoffe" gemäß § 2 i. V. m. § 1 (2) Nr. 1 OwiG mit 25 Euro. Hundeshalter, die ihren Hund unangeleint herumlaufen lassen oder einen Haufen ihres Hundes liegen lassen, zahlen bis zu 150 Euro.

Ahndungen dieser Art durch bezirkliche Ordnungsdienste und andere Staatsdiener stoßen vielfach jedoch auf Unverständnis. In Frankfurt wurde diesem Problem mit Hilfe einer Aufklärungs-Plakatkampagne begegnet, die auf strafbare Tatbestände hingewiesen und auch das entsprechende Bußgeld bekannt gegeben hat. Die Kampagne war ein großer Erfolg, da sie das Bewusstsein und das Verhalten der Menschen nachhaltig verändert und zudem die Akzeptanz für die Ahndung dieser Vergehen erhöht hat.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, die Konzepte und Aktionen zur Sauberkeit durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Plakatkampagne) zu unterstützen, die auch die Verantwortung der einzelnen Bürgerinnen und Bürger für die Sauberkeit und die entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestände thematisiert.